Dreieinhalb Jahre Haft
Schlachthof-Brandstifter steht vor Landesgericht

Ein 27-jähriger Wachmann muss sich heute wegen des Großbrands in dem Alpenrind Schlachthof in Bergheim verantworten. | Foto: Philip Steiner
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Heute fand am Salzburger Landesgericht der Prozess um den Großbrand im Alpenrind Schlachthof in Bergheim statt. Seitens der Staatsanwaltschaft geht man von einem Fall von Pyromanie aus. Der Angeklagte wurde am Nachmittag verurteilt.

SALZBURG/BERGHEIM. In Bergheim kam es am 4. September zu einem Großbrand im Alpenrind Schlachthof. 120 Feuerwehreinheiten kämpften damals stundenlang mit den Flammen. Aufgrund des Gutachtens des Brandsachverständigen Walter Kittl kam man schnell zu dem Schluss, dass es sich um eine Brandstiftung handelte. Heute musste sich der mutmaßliche Täter vor Gericht für das Inferno verantworten. Der 27-Jährige zeigte sich grundsätzlich geständig. Die Erklärungen seiner Tat und des Motivs gestalteten sich jedoch nicht ganz so klar. Er wurde heute nicht rechtskräftig zu dreieinhalb Jahren Haft und der Einweisung in eine Anstalt für zurechnungsfähige aber geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt.

Der Alpenrind Schlachthof nach dem Feuer. | Foto: Magistrat Salzburg/Killer
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Großbrand in Bergheim

Am 4. September 2022 gab es in der Gemeinde Bergheim einen Großbrand im Schlachthof der Firma Alpenrind. Von zwei Uhr früh bis Mittag kämpften 120 Einheiten der Feuerwehr mit den Flammen. Die Bevölkerung wurde über Lautsprecherdurchsagen gebeten, die Fenster aufgrund des möglichen Austritts von giftigem Ammoniak geschlossen zu halten. 400 Tonnen Rindfleisch mussten aufgrund des Kontaminierungsrisikos entsorgt werden.

In den Tagen danach stellte sich bei den Untersuchungen schnell heraus, dass es sich wahrscheinlich um eine Brandstiftung handelte. Wenig später konnte dann auch schon ein Verdächtiger ermittelt werden. Ein Wachmann, der am Ort des Geschehens unterwegs war und dem Feuer einige Zeit zusah, war auf einer Überwachungskamera zu sehen. Der Verdächtige wurde am 8. September in Untersuchungshaft gesteckt.

Bei den Brandermittlungen kam man zu dem Schluss, dass es sich um eine Brandstiftung handelte. | Foto: Magistrat Salzburg/Killer
  • Bei den Brandermittlungen kam man zu dem Schluss, dass es sich um eine Brandstiftung handelte.
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Pyromanie

Heute, am Donnerstag den 9. Februar, musste sich der Angeklagte vor Gericht verantworten. Laut den Ausführungen der Staatsanwaltschaft soll er damals in die Lagerhalle des Schlachthofs gegangen sein und einen Karton angezündet haben. Dann ging er. Kurz danach kam er erneut in die Halle zurück und das Feuer entzündete sich erneut. 

Zehn Millionen Euro Schaden entstanden bei dem Brand. | Foto: Magistrat Salzburg/Killer
  • Zehn Millionen Euro Schaden entstanden bei dem Brand.
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Laut der Staatsanwaltschaft ist der Angeklagte auch in drei weiteren Brandstiftungsfällen beschuldigt. Darunter waren ein Geschäft im Europark, ein Container der ÖBB und auch seine eigene Wohnung.

Einem Gutachten zufolge leidet er unter Pyromanie. Es bestünde auch die Gefahr, dass er weitere Brände legen könnte. Eine Einlieferung in eine Anstalt für zurechnungsfähige aber geistig abnorme Rechtsbrecher wird seitens der Anklage beantragt.

Der Angeklagte

Der 27-Jährige Beschuldigte arbeitete als Wachmann bei Alpenrind. Er ist bislang unbescholten. Sowohl er als auch seine Verteidigerin dementierten die Diagnose Pyromanie. Auch die anderen drei Brände will er nicht gelegt haben. Er habe drei bis vier Jahre bei einer Feuerwehr in Niederösterreich gearbeitet haben. Er sei sozial integriert, habe eine Eigentumswohnung und sei ein fleißiger Arbeiter. Die Verteidigung ersuchte, diese Aspekte zu berücksichtigen. 

Der Angeklagte zeigte sich heute geständig bezüglich des Brandes im Schlachthof im Bergheim. Hinsichtlich der genauen Erklärung des Tatvorgangs verstrickte er sich jedoch in Widersprüche. Im von der vorsitzenden Richterin vorgelesenen Protokoll der Polizei gab der 27-Jährige an, dass er, nachdem das Feuer ausgegangen war, in die Halle zurückkehrte und die Plastikfolie aufschnitt, um durch die Luftzufuhr das Feuer erneut zu entfachen.

Die Flammen richteten einen riesigen Schaden an. Laut eigenen Angaben, hatte der Angeklagte so ein großes Feuer nicht beabsichtigt. | Foto: Magistrat Salzburg/Killer
  • Die Flammen richteten einen riesigen Schaden an. Laut eigenen Angaben, hatte der Angeklagte so ein großes Feuer nicht beabsichtigt.
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Diese Darstellung dementierte der Angeklagte heute entschieden. „Ich habe als erstes ein Eck des Kartons angezündet und bin rausgegangen. Dann hab ich meinen Fehler erkannt und bin zurückgegangen. Das Feuer war am Ausgehen. Als ich dann das Plastik aufriss, entzündete sich das Feuer erneut. Das wollte ich jedoch nicht. Ich wollte diese zweite Entzündung nicht."

Das Motiv

Im Prozess gab der Angeklagte heute drei Gründe für die Tat an. Er hatte zu dem Zeitpunkt sowohl private Probleme mit seinem Onkel, eine Milizübung beim Bundesheer und war auch sehr unzufrieden mit seinen Arbeitszeiten.

„Ich war an diesem Abend dort. Ich war wütend über meine Firma. Ich hatte private Probleme und auch eine Milizübung. Beim Bundesheer wollte ich auch aussteigen. Das erlaubten sie mir jedoch nicht. Ich hätte schon eine Übung auslassen können. Aber die hätte ich dann nachholen müssen", so der Angeklagte.

Auch mit seiner Arbeit sei er sehr unzufrieden gewesen. Denn mit seinem Chef sei ausgemacht gewesen, dass er nurmehr Nachtschichten mache. Dann musste er jedoch plötzlich doch Tag- und Nachtdienste leisten. Darauf angesprochen zeigte ihm der Chef die kalte Schulter. Generell sei auch die Zahl der Arbeitsstunden zu hoch gewesen. 

Der Angeklagte gab an, dass er die Tat begangen habe, weil er mit einem kleinen Feuer auf eine ebenso eher kleine Verurteilung hoffte, welche es ihm ermöglichen würde, aus der Miliz auszusteigen. Auch seinen Job bei Alpenrind wollte er auf diese Weise loswerden.

Die vorsitzende Richterin erklärte, dass sie diese Erklärung für nicht glaubwürdig halte. Sie fragte dem Beschuldigten, ob ihm wirklich keine anderen Möglichkeiten in den Sinn gekommen wären, wie zum Beispiel seinen Job einfach zu kündige. Um beim Bundesheer aus der Miliz auszusteigen, gebe es außerdem auch andere Möglichkeiten abseits von Straftaten. Für sehr fragwürdig hielt sie auch, dass er in der Polizeivernehmung nur die Bundesheer Erklärung erwähnt hatte. Die beiden anderen Motive habe er damals nicht erwähnt.

Ob es heute  am Landesgericht zu einem Urteil kommt, bleibt abzuwarten. | Foto: Symbolbild: Neumayr
  • Ob es heute am Landesgericht zu einem Urteil kommt, bleibt abzuwarten.
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Diskrepanzen

Der 27-jährige beteuerte heute vor Gericht, dass diese wirklich seine Motive gewesen seien. Er hätte in dem Moment einfach nicht so lange über die Konsequenzen und die Gesamtsituation nachgedacht.

Generell verstrickte sich der Angeklagte im heutigen Prozess in einige Widersprüche, sowohl in seinen Schilderungen der verschiedenen Brandfälle als auch im Hinblick auf sein Motiv für die Brandstiftung in Bergheim. Im Hinblick auf sein Motiv gab es im Vergleich mit dem Protokoll der Polizeivernehmung einige Unstimmigkeiten. Auch hier dementierte der Angeklagte die Unterschiede vehement. Die vorsitzende Richterin machte ihn darauf aufmerksam, dass er dadurch, dass er ständig den Polizeibeamten ein lückenhaftes Vernehmungsprotokoll vorwerfe, diese auch des Amtsmissbrauchs bezichtige, was rechtlich sehr problematisch sei.

Das Urteil

Der 27-jährige angeklagte Wachmann wurde heute im Sinne der Anklage der Brandstiftung für schuldig befunden und zu einer Haftstrafe von 3,5 Jahren und der Einweisung in eine Anstalt für zurechnungsfähige aber geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Weder die Staatsanwaltschaft noch seine Verteidigerin haben eine Erklärung abgegeben.

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