UVP-Bescheid zum S-Link
Lokalbahnverlängerung bis Mirabellplatz genehmigt

Der UVP-Bescheid  in Sachen S-Link liegt nun vor: die Lokalbahnverlängerung bis zum Mirabellplatz ist genehmigt.

SALZBURG, FLACHGAU. Die S-LINK Projektgesellschaft hat für das erste Vorhaben „Verlängerung Salzburger Lokalbahn bis Mirabellplatz“ (S-LINK SALB-MIRA) die Genehmigung gemäß Umweltverträglichkeitsgesetz erhalten. Die Projektgesellschaft wurde im Jahr 2019 von Stadt, Land und Salzburg AG (heute Salzburger Linien Verkehrsbetriebe) gegründet, um die bestehende Lokalbahn bis zum Mirabellplatz unterirdisch zu verlängern.

„Es freut uns, dass wir im Sinne des Auftrages durch unsere Gesellschafter jetzt eine Baugenehmigung haben“,

kommentiert S-LINK Geschäftsführer Stefan Knittel die Entscheidung.

„Projekt der Klima- und Energiewende"

Stefan Knittel (links) und Monika Stöggl freuen sich über die UVP-Genehmigung durch die Salzburger Landesregierung. | Foto:  S-LINK
  • Stefan Knittel (links) und Monika Stöggl freuen sich über die UVP-Genehmigung durch die Salzburger Landesregierung.
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  • hochgeladen von Emanuel Hasenauer

„Besonders erfreulich ist es, dass der S-LINK als Projekt der Klima- und Energiewende eingestuft wurde“, so Monika Stöggl, die Leiterin der Rechtsabteilung. Sie ergänzt:„Unzweifelhaft leistet der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs einen großen Beitrag zur Erreichung der globalen und europäischen Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele". Die UVP-Behörde verweist in den Ausführungen darauf, dass das Land Salzburg verpflichtet ist, den landesweiten Ausstoß von Treibhausgasen bis zum Jahr 2030 um 50 Prozent zu senken. Vor diesem Hintergrund liege die Umsetzung des S-LINK sowohl im Lichte des Klimaschutzes als auch der Verbesserung der Luftqualität im öffentlichen Interesse. S-LINK sei ein zentraler Bestandteil jener Programme, die den Weg zur Klimawende beschreiben, wie dem „Ausbau Öffentlicher Verkehr & Radverkehr“ des „Masterplan Klima + Energie 2030“. Treibhausgase während der Bauphase werden durch die Einsparungen in der Betriebsphase nach zirka neun Jahren kompensiert, bestätigt die Behörde. In diesem Sinn sieht der Bescheid auch eine Bauausführungsfrist und Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2030 vor.

Einwendungen geprüft

Im Rahmen des UVP-Verfahrens haben laut Informationen durch die S-Link-Projektgesellschaft 25 unabhängige Sachverständige für die Behörde die Unterlagen der Fachleute der Projektgesellschaft, aber auch die Einwendungen und Bedenken in den eingelangten Stellungnahmen von Anrainern umfassend geprüft. Die Bedenken reichten von der mangelnden verkehrlichen Wirksamkeit des Vorhabens, fehlendem Nutzen-Kosten-Verhältnis bis hin zu einem befürchteten mangelhaften Klima- und Energiekonzept. Auch die Projektbefürworter wie die Bürgerinitiative „DAFÜR“ beteiligten sich aktiv am Verfahren. In über 60 Seiten setzt sich die Behörde mit den eingelangten Stellungnahmen fachlich auseinander und würdigt diese in fachlicher rechtlicher Hinsicht mit dem Ergebnis, dass das Projekt umweltverträglich ist und entsprechend den gültigen gesetzlichen Bestimmungen oder Leitfäden geplant wurde.

Anrainer, Gewerbe und Hoteliers

Anrainer entlang des Vorhabens äußerten ihre Bedenken laut Informationen durch die S-Link-Projektgesellschaft vor allem hinsichtlich der Belastungen während der Bauzeit. Die Auswirkungen der Bauphase wurden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens umfassend geprüft. Die Behörde hat im Bescheid festgestellt, dass diese durch umfangreiche Maßnahmen so weit minimiert werden, dass eine Gesundheitsgefährdung oder unzumutbare Belästigung von Nachbarinnen und Nachbarn vermieden werde. Dazu zählen schalltechnische, luft- und reinhaltetechnische, erschütterungstechnische und humanmedizinische Maßnahmen sowie Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Auch sei in diesem Zusammenhang auf die besonderen Verhältnisse des betroffenen Gastgewerbes Bedacht genommen und für Hotelzimmer und Gasträume von Restaurants, Cafés etc. ein maximaler Innenraumpegel festgesetzt worden.

Volkswirtschaftlicher Nutzen

Im Bescheid bestätigte die Behörde laut Informationen durch die S-LINK Projektgesellschaft die Ausführungen des Standortanwaltes, der auf einen positiven volkswirtschaftlichen Nutzen verweist. Insbesondere würden durch die Umsetzung des Projektes mehr als 2.000 neue Arbeitsplätze in Salzburg geschaffen. „Besonderen Wert legen wir auf regionale Wertschöpfung“, betont Stefan Knittel.

Laut Moritz Rettenbacher, dem Pressesprecher der S-Link-Projektgesellschaft am Mozartplatz in der Stadt Salzburg, ist man nach dem positiven UVP-Bescheid seitens der Projektgesellschaft startklar. Doch ohne politische Entscheidung könne man nicht starten und die Politik in Salzburg wolle die Entscheidung den Bürgerinnen und Bürgern mittels einer für den Herbst 2024 geplanten überregionalen Befragung überlassen.

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