Bessere Stimmung durch neues Statut

Luft und Durchhaltevermögen brauchen bei den derzeitigen Regelungen Schüler, Eltern und Lehrer. | Foto: Bilderbox
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Ein Entwurf für ein neues Organisationsstatut für die steirischen Musikschulen soll künftig allen Beteiligten das Leben erleichtern. Die Neuregelungen wurden vom Fachverband der Musikschuldirektoren ausgearbeitet und mit den Zuständigen des Landes Steiermark abgestimmt.
"Das neue Statut macht Musikschule erst lebbar", betont Meinrad Kaufmann, Musikschuldirektor von Gnas und Schriftführer des Fachverbands der Musikschuldirektoren. Der vielleicht wichtigste Punkt ist der neue zeitliche Rahmen für den Unterricht. "Falls das Statut in Kraft tritt, kann der Unterricht auch an Samstagen und dann gegebenenfalls auch in geblockter Form stattfinden", argumentiert Kaufmann. In Einzelfällen können auch an Sonn- und Feiertagen Schulprojekte und schulbezogene Projekte wie Konzerte und Proben über die Bühne gehen.
Ein weiteres Novum wäre, dass erbrachte Leistungen wie etwa die Teilnahme an Auftritten einer Kapelle oder eines Orches-ters fürs Ergänzungsfach geltend gemacht werden könnten.
"Hier hat man einfach gesehen, dass man auf Schüler und Eltern eingehen muss", so Fehrings Bürgermeister Johann Winkelmaier. In seiner Gemeinde wurde die Umsetzung des Statuts im Falle der positiven Beurteilung durch das zuständige Bundesministerium bereits durch einen Gemeinderatsbeschluss gewährleistet.

Andere Zielsetzung

Meinrad Kaufmann unter-streicht, dass man zwischen den Zielen einer Pflicht- und Musikschule unterscheiden muss. "Wir sind nicht nur Schule, sondern haben auch den Auftrag, das Leben in den Gemeinden zu bereichern." Er argumentiert weiters, dass man mit sinnvollen Adaptierungen hinsichtlich Statut und auch Lehrerdienstrecht den Druck von den Gemeinden nimmt, da die Förderungsrichtlinien vom Land momentan schwer einzuhalten sind. Noch unklar ist, wer den Statutsentwurf stellvertretend für die Gemeinden beim Bundesministerium einreicht. Nach der Stadtgemeinde Murau hat sich nun auch der Gemeinde- und Städtebund zu diesem Schritt bereit erklärt.
Selbst wenn das Statut in Kraft tritt, ist für die Musikschullehrer noch lange nicht alles eitel Wonne: "Uns wird das Dienstrecht der Pflichtschulen übergestülpt, wir wurden in dieser Angelegenheit nie gefragt", erklärt Kaufmann.

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