Lebensrettend: Feuerlöscher checken
Hauptbrandinspektor Johann Steinwender klärt über Notwendigkeit und Überprüfung der Feuerlöscher auf.
GRAZ-UMGEBUNG. Wenn die Feuerwehr nicht gerade um die Ecke ist, dann ist der Griff zum tragbaren Feuerlöscher als erste Löschhilfe von Klein- und Entstehungsbränden lebensrettend. HBI Johann Steinwender von der FF St. Oswald/St. Bartholomä weist daher auf Vorschriften und Funktionalität der Feuerlöscher hin.
"Vorschriften für die Notwendigkeit von tragbaren Feuerlöschern sind in Bauvorschriften, Arbeitnehmerschutzvorschriften, Gewerberecht und Veranstaltungsgesetz geregelt", sagt er. "Jeder Feuerlöscher hat eine Überprüfungsplakette, auf welcher Name und Adresse des Sachkundigen oder des Unternehmens, das Datum, an dem die Überprüfung erfolgt ist, und das Datum der Fälligkeit der nächsten Überprüfung ersichtlich sind.
Eine Überprüfung muss alle zwei Jahre erfolgen. "In den meisten Gemeinden werden jährlich günstige Überprüfungsmöglichkeiten angeboten, welche auch in der Regel mittels Rundschreiben etc. bekanntgegeben werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Freiwilligen Feuerwehr, wann die nächsten Termine stattfinden."
Je nach Brandklasse können folgende verschiedene Feuerlöscher verwendet werden:
Brandklasse A (feste Brennstoffe – Holz, Papier etc.): Nasslöscher und Pulverlöscher.
Brandklasse B (Flüssigkeiten): Schaumlöscher und Pulverlöscher.
Brandklasse C (Gase): Pulverlöscher mit Glutbrandpulver.
Brandklasse D (Metalle – z.B: Natrium, Magnesium): Pulverlöscher mit Metallbrandpulver.
Brandklasse F (Speisefette und -öle): Fettbrandlöscher.
ACHTUNG: Fettbrände nie mit Wasser löschen!
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