Seiersberg: Duell mit Anwalt

Der im Gemeinderat beschlossene              Flächenwidmungsplan in Seiersberg birgt Zündstoff. | Foto: Gemeinde
  • <b>Der im Gemeinderat</b> beschlossene Flächenwidmungsplan in Seiersberg birgt Zündstoff.
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"Der Flächenwidmungsplan betrifft ganz Seiersberg, trotzdem ging es immer nur um die Shoppingcity. Da merkt man, dass wirtschaftliche Einzelinteressen im Spiel sind", nimmt Bgm. Werner Baumann zum im Gemeinderat beschlossenen Flächenwidmungsplan 4.0 Stellung, den eine Bürgerinitiative zu verhindern versuchte (die WOCHE berichtete).
Teile des Inhaltes eines Schreibens von Anwalt Georg Eisenberger vom 6. Mai, das sich offensichtlich mit der Umwidmung von Teilen des Parkplatzgeländes der Shoppingcity in Kerngebiet befasst und der WOCHE vorliegt, beschreibt der Ortschef als "massive versuchte Beeinflussung der Stimmabgabe". An die Gemeinderäte erging unter anderem folgender Wortlaut: "Sie wurden nicht in den Gemeinderat gewählt, um die Hand zu heben, weil die Partei es will. Es ist Ihre gesetzliche Verpflichtung, eigenverantwortlich die Behauptungen des Gemeindevorstandes und der Experten zu prüfen. (...) Jeder Einzelne von Ihnen ist für sein Handeln persönlich verantwortlich, wie auch die beiliegende Berichterstattung zu einem etwas anders gelagerten Fall (über einen Gemeinderat, der ein denkmalgeschütztes Gebäude wissentlich abreißen ließ, schuldig gesprochen wurde und pro Kopf über 28.000 Euro zahlen muss, Anm. der Red.) verdeutlicht."
Für Baumann ist klar: "Das zieht eine Anzeige bei der Anwaltskammer nach sich." Eisenberger sieht's gelassen. "Wenn man seine Mandanten bestmöglich vertritt, ist es normal, dass der Gegner manchmal unzufrieden ist. Folge dieser Unzufriedenheit kann eine Anzeige bei der Anwaltskammer sein. Würde mein Gegner mich mögen, wäre ich ein schlechter Anwalt." Zur Sache meint Eisenberger: "Eine Umwidmung der Parkplatzflächen der Shoppingcity Seiersberg in Kerngebiet hätte nach unserer rechtlichen Beurteilung den Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllt. Darauf haben wir hingewiesen, das ist das Recht unseres Mandanten. Ich habe keine Ahnung wovon der Bürgermeister rechtlich spricht, wenn er auf eine versuchte bewusste Einflussnahme hinweist."

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