Voraussichtlich bis 15. September
Verkehrssperre in Kleinstübing

Bis September ist in Kleinstübing ein Straßenzug gesperrt. Das betrifft vor allem Besucherinnen und Besucher des Freilichtmuseums. | Foto: Privat
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  • Bis September ist in Kleinstübing ein Straßenzug gesperrt. Das betrifft vor allem Besucherinnen und Besucher des Freilichtmuseums.
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Seit dem 14. Juni ist die L334 in Kleinstübing im Bereich der Bahnüberstzung gesperrt – und das bis voraussichtlich 15. September. Wir haben die Informationen darüber, was das für den Verkehr bedeutet und welche Straßenzüge davon betroffen sind.

DEUTSCHFEISTRITZ. Der Grund der Sperre sind Arbeiten auf beziehungsweise neben der L334. Konkret geht es um Sanierungsarbeiten der Futtermauer beziehungsweise Bestandsmauer der ÖBB im Bereich von Kilometer 4,519 bis Kilometer 4,940, wo sich auch die Bahnübersetzung befindet. 

Sowohl für den regulären Verkehr, für Anrainerinnen und Anrainer als auch für Besucherinnen und Besucher des Freilichtmuseums Stübing gilt es deshalb, einige Regeln zu beachten. Generell vom Fahrverbot ausgenommen sind der Wirtschaftsverkehr und Baustellenfahrzeuge der ÖBB-Baustelle. Und es gelten Geschwindigkeitsbeschränkungen von 70, 50, 30 und sogar zehn km/h sowie ein Überholverbot von Kilometer 4,170 bis 5,300.

Von den Bauarbeiten ist der Bahnübergang betroffen. Es gelten ein paar neue Regelungen während der Zeit der Sperre. | Foto: Screenshot/Google Maps
  • Von den Bauarbeiten ist der Bahnübergang betroffen. Es gelten ein paar neue Regelungen während der Zeit der Sperre.
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Einbahnregelung "neu"

Die Zufahrt zu den Liegenschaften Waldweg 1, 3, 4, 5, 7, 9, 11, 13 und zu den Liegenschaften Gratweinerstraße 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18, 20 ist gestattet. Ebenso ist der Murradweg R2 nicht von der Straßensperre betroffen, Radfahrerinnen und -fahrer können also durchfahren. 

Für Besucherinnen und Besucher des Freilichtmuseums gibt es allerdings eine Änderung. Während sonst bei Thementagen eine generelle Einbahnregelung gilt, müssen die Autofahrerinnen und -fahrer im genannten Zeitraum der Sperre nun vom Parkplatz wieder retour fahren. Die einzigen Ausnahmen mit der Einbahnregelung gelten zu den Veranstaltungsterminen am 18. Juni, 16. Juli, 6., 15. und 27. August sowie am 3. und 10. September.

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