Freizeitanlage Copacabana
Warum Absperrungen ?
Seit Jahren bin ich mit meiner Frau gerne Gast in der Freizeitanlage Copacabana im Gemeindegebiet von Kalsdorf bei Graz.
Aber immer wieder kam und kommt es zu Behinderungen, diese Anlagen auch frei zu nutzen. Einerseits gab es immer wieder Diskussionen, ob man einen Eintritt zahlen muss, wenn man „nur“ in der Gastronomie ( z.B. im Restaurant „Der Grieche“ ) etwas konsumieren will, andererseits gibt es immer wieder Einschränkungen für die Nutzung der Liegewiesen und des Gehwegs.
Ganz neu sind Absperrungen etwa 50 Meter nach dem Restaurant der Grieche, die bis in die Wasserfläche reichen mit dem Hinweis „Privatgrundstück, die Benützung erfolgt ausschließlich durch berechtigte Personen“ und „Das Betreten bzw Befahren ist strengstens verboten ! Bei Nichtbeachtung erfolgt eine Besitzstörungsklage“.
Von der zuständigen Gemeinde wurde jedoch ein Streifen von 20 Meter vom Seeufer für die öffentliche Nutzung gewidmet, und der Gehweg rund um den See sollte auch widmungsgemäß jedermann zugänglich sein.
Das wird aber vom Betreiber, der Copacabana Freizeitanlagen – Betriebs GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer Dr. Manfred Rath ständig be- und verhindert. Dem Bauträger für die neuerrichteten Wohnungen, der Fa. Kollitsch, wurde anscheinend vorgegaukelt, dass die zukünftigen Wohnungseigentümer einen eigenen Strandbereich hätten – wahrscheinlich um die Wohnungen besser an den Mann zu bringen -. Die Auswirkungen dieser „Zusagen“ haben nun die Besucher der Freizeitanlage zu tragen, sie sind nicht nur in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, sondern können auch viel weniger Wiesenfläche benutzen.
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