WOCHE-Konfliktsprechstunde: Baumschnitt beim Nachbarn

Mediatorin Michaela Strapatsas hilft bei Nachbarschaftsproblemen. | Foto: KK
  • Mediatorin Michaela Strapatsas hilft bei Nachbarschaftsproblemen.
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Bäume an der Grundstücksgrenze sind ein immer wiederkehrendes Ärgernis. „Unsere Nachbarin überhäuft uns mit Anzeigen: Ein Mal kam die Polizei ins Haus, da sie die in unserer Einfahrt abgestellten Ziegel als Diebesgut angezeigt hatte. Glücklicherweise konnten wir die Rechnungen vorweisen. Dann wurden wir wegen des Lärms, den unsere Bauarbeiten verursachten, erneut bei der Polizei gemeldet; hinzu kamen Polizeieinsätze aufgrund unserer Kinder, die für die Nachbarin im Garten zu laut tobten. Nun hat sie eine Klage beim Zivilgericht eingebracht, weil wir die überhängenden Äste ihrer Ligusterhecke abgeschnitten haben. Sie behauptet, wir hätten ihre Pflanzen derart beschädigt, dass einige der Sträucher absterben würden; die von ihr geforderte Schadenersatzsumme beträgt 3.000 Euro! Der Richter hat uns nun an eine Mediation weiterverwiesen.“

Grundsätzlich dürfen von den Nachbarn die in ihren Garten überhängenden Äste, fachgerecht und ohne die Pflanze zu beschädigen, geschnitten werden. Entstandener Schaden kann selbstverständlich gerichtlich eingeklagt werden; In vielen Fällen ist jedoch eine außergerichtliche Einigung für alle Seiten zufriedenstellender, da zumeist eine schlechte Beweislage und ein geringer Streitwert in ein langes und kostspieliges Gerichtsverfahren mit Gutachten und Gegengutachten müden. Bei der Wahl des richtigen Verfahrens ist die Kosten-Nutzen-Relation zu bedenken und die Ergebnissicherheit einzuschätzen.
Auch die beschriebenen zahlreichen Polizeieinsätze, die von der Nachbarin angestrengt werden, sind kostenintensiv. In der Regel müssen bei Hausbesuchen zwei PolizistInnen zumindest jeweils eine Arbeitsstunde investieren, hinzu kommen die Fahrzeugkosten und die Arbeitszeiten für die Protokollierung. Ein einziger Polizeieinsatz kommt folglich unter Umständen auf mehrere hundert Euro. Auch hier könnten mit Umsicht und Rücksicht der Parteien untereinander Kosten gespart werden; den Parteien, die immer wieder leichtfertig oder mutwillig die Polizei einschalten, könnten diese ergebnislosen Einsätze in Rechnung gestellt werden.

Die WOCHE Konfliktsprechstunde findet immer am ersten Donnerstag im Monat zwischen 16 und 17 Uhr statt. (Tel: 0316/60516623)
Sie können Ihre Anfragen auch gerne per E-Mail an die WOCHE- Redaktion unter nachbarschaft@woche.at schicken. Bitte geben Sie in der E-Mail unbedingt Ihre Telefonnummer an!

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