Mit Juli gibt es den Handwerkerbonus
Wichtiges Pilotprojekt zur Ankurbelung des Wachstumsmotors - Ab Juli kann Förderung in Anspruch genommen werden - www.handwerkerbonus.gv.at
"Der Wirtschaftsbund hat sich lange für den Handwerkerbonus eingesetzt. Denn wir sind überzeugt, dass dieses wichtige Pilotprojekt das richtige Instrument ist, um einen weiteren
Schritt zur Ankurbelung unseres Wachstumsmotors beizutragen. Das Beste dabei ist: Vom Handwerkerbonus profitieren sowohl die Konsumenten, als auch die heimischen Unternehmer", betont Wirtschaftsbund-Bezirksgruppenobmann Vinzenz Harrer, anlässlich der Vorstellung dieser neuen Förderung im Bezirk Weiz.
Auf der Homepage www.handwerkerbonus.gv.at sind alle Informationen zum Handwerkerbonus zu finden. Die Förderung selbst kann ab 1. Juli 2014 beantragt werden, die zur Unterstützung bei Sanierungen von Wohnraum gedacht ist. "Mit dem Handwerkerbonus haben wir eine Maßnahme mit drei positiven Effekten", erläutert Harrer:
"Erstens hat der Handwerkerbonus einen Legalisierungseffekt und dient somit der Bekämpfung der Schwarzarbeit.
Zweitens bedeutet dieser Impuls eine zusätzliche Ankurbelung der Konjunktur.
Und drittens werden dadurch unsere heimischen Unternehmen gestärkt, was wiederum positiv für Arbeitsplätze und Wachstum ist."
Für diese Impuls-Maßnahme stehen heuer zehn und im nächsten Jahr 20 Millionen
Euro zur Verfügung. "Wenn sich dieses Pilotprojekt bewährt, werden wir uns für den Ausbau einsetzen", so Harrer abschließend.
Auch Franz Kletzenbauer, seit über acht Jahren als Platten- und Fliesenleger sowie Hafnermeister selbständig, sieht ein wichtiges Signal: "Diese Förderoffensive stellt einen wichtigen Impuls für die österreichische Wirtschaft - vor allem die Klein- und
Mittelbetriebe - dar, der Wachstum und Beschäftigung stärkt und der zudem gut für die Umwelt ist. Zudem ist der Handwerkerbonus ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Schwarzarbeit, der zusätzliche Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge bewirken wird."
Ab 1. Juli 2014 erhalten Privatpersonen mit dieser Fördermaßnahme einen Betrag von bis zu 600 Euro für die Inanspruchnahme von Leistungen eines Professionalisten. Konkret bedeutet das: Gefördert werden künftig offiziell versteuerte Arbeitsleistungen von Handwerkern und befugten Unternehmen in privaten Haushalten im Zusammenhang mit Renovierung sowie Erhaltung und Modernisierung von Wohnraum im Inland, erläutert WB-Organisationsreferent Andreas Schlemmer. "Der Handwerkerbonus ist eine Unterstützung bei Sanierungen von
Wohnraum. Gleichzeitig ist die Förderung ein Beitrag bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit. Mehr Gerechtigkeit und Chancengleichheit für die redlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler stehen dabei für uns an erster
Stelle", so Schlemmer.
„Für den Konsumenten zahlt es sich jedenfalls aus. Denn „Pfuscher“ sind meist nur mehr um die 20% Umsatzsteuer günstiger, es gibt aber keine Gewährleistungen und Garantien bzw. sind diese nur sehr schwer durchsetzbar, wenn Schäden auftreten. Diese 20% bekommt der Konsument jetzt über die Förderung zurück und er kann sich verlassen, dass ein Professionist seinen Wohnraum saniert hat, der für seine Leistungen geradestehen muss und meist auch eine Versicherung hat, die allfällige Schäden abdeckt“, so Handwerksmeister Kletzenbauer.
"Damit wollen wir denjenigen einen Vorteil verschaffen, die sich an Gesetze halten und die Unternehmen beauftragen, die wiederum zum Steueraufkommen des Landes beitragen. Damit setzen wir auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wachstums- und konjunkturbelebende Impulse", betont WB-Obmann Harrer abschließend.
Für den Handwerkerbonus stehen heuer bis zu zehn und im nächsten Jahr bis zu 20 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Antragsstellung ist nach Umsetzung der Maßnahmen und frühestens ab Juli 2014 möglich. Die zur Förderung beantragten Arbeitsleistungen müssen für das Kalenderjahr 2014 zwischen 1. Juli 2014 und 31. Dezember 2014 bzw. für das Kalenderjahr 2015 zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2015 erbracht und abgeschlossen werden. Die betreffenden Unterlagen sind ab sofort unter www.handwerkerbonus.gv.at zum Download erhältlich und können elektronisch, per Post oder Fax sowie in den zum Vertriebsnetzwerk der Bausparkassen gehörenden Filialen eingereicht werden.
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