Gipro GmbH/Peggau
Sanierungsplan nach Insolvenzeröffnung angenommen

Das Unternehmen mit Sitz in Peggau kann fortgeführt werden. | Foto: Gipro GmbH
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Wie der Kreditschutzverband von 1870 (kurz: KSV1870) mitteilte, eröffnete die Gipro GmbH mit Sitz in Peggau ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung am Landesgericht Graz. Nun gab es eine Abstimmung über den Sanierungsplan, der mehrheitlich Zustimmung fand.

PEGGAU. Wie Mitte Jänner berichtet (siehe: "Die Gipro GmbH in Peggau eröffnet ein Sanierungsverfahren") hat das Unternehmen – das automatisierte Fertigungsverfahren für Isolatoren in Groß- und Kleinserien entwickelt und produziert und in seinem Bereich Marktführer ist – aufgrund unerwarteter Mehrkosten und Unsicherheiten in den Lieferketten hohe Verluste gemacht und schlussendlich Insolvenz beantragt.

Diese Umstände führten dazu, dass 2022 ein Verlust erzielt wurde. Letztlich konnten Gespräche mit finanzierenden Stellen nicht positiv finalisiert werden, wie es hieß. Die Gipro GmbH strebt, wie im Jänner angekündigt, die Fortführung des Unternehmens an, weshalb Umstrukturierungen notwendig sind.

Zu hohe Materialkosten, Engpässe bei den Lieferketten und mehr sorgten für Verluste. | Foto: adobe.stock/kwarner
  • Zu hohe Materialkosten, Engpässe bei den Lieferketten und mehr sorgten für Verluste.
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Fortführung ist gesichert

Am 12. April hat am Landesgericht Graz die Sanierungsplantagsatzung im Insolvenzverfahren stattgefunden. Das Unternehmen befindet sich, wie berichtet, seit 25. Jänner in einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Angemeldet wurden bislang 191 Forderungen inklusive der circa 100 Forderungen von Dienstnehmerinnen und -nehmer mit einem Volumen von rund 5,4 Millionen Euro, von denen bislang gut 5,1 Millionen Euro anerkannt sind.

Folgender Sanierungsplan wurde von den Gläubigern angenommen:

  • Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 25 Prozent, zahlbar in Raten – davon zehn Prozent binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Sanierungsplanbestätigung, die weiteren drei Raten zu je fünf Prozent, sechs Monate, 12 und 18 Monate –, jeweils ab Annahme des Sanierungsplans.


Damit ist die Fortführung des Unternehmens gesichert. Der Sanierungsplan soll aus der Fortführung des Unternehmens beziehungsweise der weiteren Unterstützung aus der Gesellschaftersphäre finanziert werden.

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