Aktuelles aus dem Erbrecht - VERERBEN und GESTALTEN!
Die erbrechtlichen Regelungen sind so komplex, dass nur Expertinnen und Experten kompetente Auskünfte erteilen können! Diese Situation nahm die Ortsgruppe des ÖAAB Gratwein-Straßengel, unterstützt vom ÖAAB des Bezirkes Graz-Umgebung zum Anlass, Interessentinnen und Interessenten in Form einer Informationsveranstaltung fachkundige Auskunft von einem ansässigen Experten aus Gratwein-Straßengel zu geben.
Mag. Wolfgang Klasnic, er ist Rechtsanwalt und hat seine Anwaltskanzlei in der Marktgemeinde, hatte am Donnerstag, dem 20. Oktober 2016 im Foyer der Mehrzweckhalle Gratwein nach kurzen Einleitungsworten, einen Vortrag mit Diskussionsmöglichkeit zu diesem Thema gegeben. Er referierte über die Neuerungen im Bereich Erben und Vererben, da mit 1. Jänner 2017 ein Großteil der Regelungen des Erbrechts-Änderungsgesetzes 2015 in Kraft tritt. Diese Regelungen sind auf alle Todesfälle ab dem 1. Jänner 2017 anzuwenden.
Knapp 40 interessierte Damen und Herren, darunter ÖAAB-BO Kammerrat Peter Kirchengast, ÖAAB-Bezirksseniorenbeauftragte Gertrud Zwicker, ÖVP-Obfrau GR Mag. Birgit Krainer, ÖAAB-OGO Gerhard Luczu (Gratwein-Straßengel) sowie BRV Brigitte Koch (LKH Högas), waren gekommen und lauschten den Ausführungen des Rechtsanwaltes.
Die wichtigsten Neuerungen wurden Angesprochen und von Mag. Wolfgang Klasnic an Hand von Beispielen erklärt. So zum Beispiel, dass für Lebensgefährten nun ein „außerordentliches Erbrecht“ eingeführt wird: Gibt es keine gesetzlichen oder per Testament eingesetzte Erben, erbt der/die Lebensgefährte/-in, sofern diese/r mindestens drei Jahre im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. „Dies ist eine Erneuerung im Gesetz, wie man jedoch sieht, ist sie aber eingeschränkt“, ergänzt Klasnic. Für die letztwillige Verfügung sind in Zukunft bestimmte Formvorschriften vorgesehen, so muss ein handschriftlicher Zusatz wie „Das ist mein letzter Wille“ neben der Unterschrift auf dem Testament stehen!
Nach dem Vortrag beantworteten Mag. Wolfgang Klasnic, Fragen aus dem Publikum und stand für kurze Vier-Augen Gespräche auch zur Verfügung.
Das sollten Sie beim Erben und Vererben beachten:
Tipp 1: Der letzte Wille sollte in jeder Lebensphase neu geschrieben werden.
Tipp 2: Das Testament sollte unbedingt im Testamentsregister registriert werden.
Tipp 3: Das Testament sollte außerhalb der eigenen vier Wände aufbewahrt werden.
Tipp 4: Lassen Sie Verträge so aufsetzen, dass sich ein möglicher Erbstreit gar nicht erst auszahlt.
Tipp 5: Lassen Sie sich von Experten beraten. Sie können auch kontrollieren, ob bestehende Testamente im neuen Gesetz (ab 1.1.2017) halten.
Beilage "Sonderthema" - ERBEN und VERERBEN (WOCHE Kärnten KW43)
Beilage "Sonderthema" - Informationen zum ERBRECHT (WOCHE Kärnten KW42)
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