"Rechtlich möglich"
Nur, wenn Mandatsliste erschöpft ist, kann man ein Nachnominierungsrecht einräumen.
In der letzten Ausgabe der WOCHE Graz-Umgebung Süd hat Gemeinderätin Elisabeth Maria Zury (Die Grünen) die Diskussion um ein flexibleres Wahlrecht vom Zaun gebrochen.
Ein Experte auf diesem Gebiet ist Politologe Klaus Poier von der Universität Graz. "Aus verfassungsrechtlicher Sicht scheint es durchaus möglich zu sein, den Parteien, für den Fall, dass die Liste erschöpft ist, ein Nachnominierungsrecht einzuräumen", meint Poier, betont aber zugleich, dass es wie so oft ein Für und Wider gebe. "Dafür spricht, dass es auch im Sinne der Bürger ist, einen voll besetzten Gemeinderat zu haben. Überdies führt mit Blick auf die Verhältniswahl ein Freibleiben eines Sitzes zu einer Verzerrung", so Poier. Dagegen spreche laut dem Politologen, dass dann Personen in den Gemeinderat einziehen würden, die gar nie gewählt wurden. "Für mich spricht auch die Missbrauchsmöglichkeit gegen eine Nachnominierung", erklärt der Universitäts-Professor. Etwa bei einem eher unwahrscheinlichen Szenario einer Revolte. "Aus meiner Sicht überwiegen eher die Nachteile eines Nachnominierungsrechtes. Alternativ könnte man überlegen, von vornherein eine Verpflichtung vorzusehen, dass mehr und damit ausreichend Personen auf den Listen stehen müssen, sodass auch bei einem unerwartet hohen Wahlerfolg oder bei Ausfällen, Gemeinderatssitze nicht unbesetzt bleiben", so Poier abschließend.
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