Hunde, Katzen und die Wohnungsfrage

Sehr viele Wohnungsmieter schaffen sich Haustiere an. | Foto: pixabay
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Die Tierhaltung in Mietwohnungen ist erlaubt, es gibt aber ein paar Dinge zu beachten.

Ganz egal, ob in der Stadt oder auf dem Land, in der Familienwohnung oder im Single-Haushalt: Immer mehr Menschen schaffen sich Haustiere an. Lebt man im großen Einfamilienhaus mit ausreichend Abstand zu Nachbarn, sollte das zu keinen Problemen führen. Wie sieht die Sache aber in Mietwohnungen aus?
Expertin Berit Senger von Wohnraumwerk erklärt: "Seit einem Urteil des obersten Gerichtshofes im Jahr 2010 ist es nicht mehr zulässig, Haustiere generell in einem Mietvertrag zu verbieten. Prinzipiell ist die Tierhaltung in einer Mietwohnung also erlaubt, es gibt aber mögliche Beschränkungen."

Rechte und Pflichten

Kleintiere, die in artgerechten Behältnissen wie Käfigen gehalten werden, dürfen nicht verboten werden. Ausnahmen sind Frettchen, Hausschweine oder andere unübliche Haustiere, die zwar in Käfigen gehalten werden, aber dennoch eine Zustimmung durch den Vermieter benötigen.
Die Haltung von Hunden und Katzen könne untersagt oder vom Einzelfall abhängig gemacht werden. Ein Verbot für exotische, giftige oder gefährliche Tiere wie Giftschlangen sei laut Senger zulässig.
"Eine Meldepflicht für eine Haustierhaltung besteht übrigens dann, wenn dies aus dem Mietvertrag hervorgeht. Ist kein Haltungsverbot von Haustieren im Mietvertrag festgehalten, muss beim Vermieter nicht angegeben werden, dass man sich ein Haustier anschafft. Für ein besseres Verhältnis zum Vermieter sollte man aber zumindest einmal erwähnt haben, dass man Haustiere hält", rät die Expertin.
Wer Haustiere hat, müsse auch an die Pflichten (z.B. Gassigehen, sauberes Katzenklo etc.) denken.

Immobilien-Expertin vom Wohnraumwerk: Berit Senger | Foto: wohnraumwerk
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Wenn die Wohnqualität leider

Was passiert, wenn der Mietwohnungsnachbar durch ein Haustier gestört wird?
Selbst wenn im Mietvertrag kein Haustierverbot enthalten ist, kann der Vermieter den Mietvertrag bei nachhaltiger Belästigung der anderen Anwohner im Haus kündigen. Wenn etwa durch Lärmbelästigung – stundenlanges Hundegebell etc. – die Wohnqualität der anderen Bewohner erheblich leidet. Bei Katzen geht es weniger um Lärm als ums Herumstreunen: Laut OGH besteht aber kein gesetzliches Gebot, Katzen ausschließlich innerhalb von Wohnräumlichkeiten zu halten.

Sehr viele Wohnungsmieter schaffen sich Haustiere an. | Foto: pixabay
Immobilien-Expertin vom Wohnraumwerk: Berit Senger | Foto: wohnraumwerk
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