Belästigungen durch Nachbarn
Ärger von Nebenan – was muss man aushalten?

Nächtliche Privatparties des Nachbarn können an den Nerven zehren. | Foto: maxoidos/panthermedia (Symboldbild)
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Wummernde Bässe bis spät in die Nacht, Zigarettengeruch am Balkon oder ein nervig blinkendes Licht von Gegenüber. Belästigungen dieser Art können das wohnliche Wohlbefinden ordentlich schmälern. Wenn alle Gespräche scheitern, stellt man sich unweigerlich die Frage: Muss man eigentlich alles tolerieren? Und wie kann man sich gegen Belästigungen zur Wehr setzen?

GRAZ. "Was du nicht willst, dass man dir tut ..." – diese 'goldene Regel' ist allgemein bekannt. Sie liegt als Leitgedanke vielen rechtlichen Normen zugrunde – so auch dem Nachbarschaftsrecht. Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere durch sein Tun nicht gestört werden. Doch wann ist in einer dicht besiedelten Stadt wie Graz die goldene Regel gebrochen?

Ortsüblichkeit als Maßstab

Das Nachbarschaftsrecht schreibt vor, dass unangenehme Einwirkungen von nebenan - etwa Lärm, Staub, Schmutz oder Gestank - nur geduldet werden müssen, wenn sie "ortsüblich" sind und die Nutzung der eigenen vier Wände nicht "wesentlich beeinträchtigen". Ein wenig kryptisch.

Eine allgemein gültige Regel gibt es leider nicht, da die im Gesetz angeführte "Ortsüblichkeit" vom Gericht immer im Einzelfall beurteilt wird. Auch in Städten wie Graz ist die Lärm-, Licht- oder Geruchskulisse je nach Lage unterschiedlich. Zieht man etwa in eine Wohnung oberhalb einer Bäckerei, wird man die morgendliche Anlieferung und den Geruch eher tolerieren müssen. Ist man jedoch permanenten nächtlichen Privatparties des Nachbarn ausgeliefert, kann man davon ausgehen, dass die Lärmeinflüsse weder ortsüblich noch zumutbar sind.

Rauchen am Balkon – ein häufiges Nachbarschafts-Streitthema. | Foto: Unsplash
  • Rauchen am Balkon – ein häufiges Nachbarschafts-Streitthema.
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Gerichtsentscheidungen gab es auch zum Thema Rauchen. Aushalten muss man es, wenn am Nachbarbalkon geraucht wird und es am eigenen Balkon "wahrnehmbar" ist. Als unzumutbar wurde jedoch Zigarrenrauch beurteilt, der regelmäßig um 2 Uhr morgens ins Schlafzimmer wehte. Fazit: Beurteile objektiv, wie schlimm das Ärgernis ist.

Wie kann man sich wehren?

Im Sinne eines angenehmen Miteinanders sollte natürlich die erste Wahl das Gespräch mit den Nachbarn sein. Auch Schlichtungsstellen bieten den Rahmen, Nachbarkonflikte außergerichtlich zu lösen. Als letzter Ausweg steht der Weg zu Gericht offen. Bei unzumutbaren Belästigungen ist eine "Klage auf Unterlassung" beim zuständigen Gericht einzubringen. Doch denk dran: "Was du nicht willst, dass man dir tut..."

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