Tragischer Fall
Baby in Grazer Krankenhaus an Keuchhusten verstorben

Der tragische Todesfall eines Säuglings sorgt für Betroffenheit weit über Graz hinaus. | Foto:  insung yoon/Unsplash
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  • Der tragische Todesfall eines Säuglings sorgt für Betroffenheit weit über Graz hinaus.
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Für großes Mitgefühl sorgt ein aktueller Fall aus einem Grazer Krankenhaus, bei dem ein Säugling an den Folgen einer Keuchhusten-Infektion verstorben ist. Auch Gesundheitsamtsleiterin Eva Winter zeigt sich betroffen und betont: "Wer nicht hundertprozentig gesund ist, darf nicht zu Kleinstkindern."

GRAZ. Der Fall, der am Dienstag bekannt wurde, macht betroffen. Ein nur wenige Wochen altes Kind überlebte den schweren Verlauf seiner Keuchhusten-Infektion in einem Grazer Krankenhaus nicht. Ein tragischer Einzelfall, wie die Leiterin des Grazer Gesundheitsamts Eva Winter gegenüber MeinBezirk.at bestätigt: "Säuglinge sind leider besonders anfällig für schwere Komplikationen im Rahmen einer Keuchhusten-Erkrankung. Da Babys vor dem dritten Lebensmonat dagegen nicht geimpft werden können, sind sie weitgehend schutzlos gegenüber dieser Erkrankung."

Die Leiterin der Grazer Gesundheitsamts Eva Winter  mahnt zur Vorsicht bei Kleinkindern sowie zur Kontrolle des eigenen Impfschutzes. | Foto: Prontolux
  • Die Leiterin der Grazer Gesundheitsamts Eva Winter mahnt zur Vorsicht bei Kleinkindern sowie zur Kontrolle des eigenen Impfschutzes.
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Schutz könne es daher nur indirekt geben, so die Medizinerin, "indem die Mama dem Säugling Antikörper mitgibt". Dafür müsste die Mutter entweder geimpft sein, oder die Krankheit in der letzten Zeit vor der Schwangerschaft selbst durchgemacht haben. "Aber auch das wäre Garantie sondern nur ein Baustein", betont Winter. Deutlich wichtiger sei es, dass Personen, die nicht hundertprozentig gesund sind, auf Besuche von Säuglingen und Kleinstkindern gänzlich verzichten: "Weil die Erkrankung ja nicht vom Himmel fällt. Es hat ja irgendwer das bedauernswerte Kind angesteckt."

Meldepflichtig, trotzdem hohe Dunkelziffer

An sich ist Keuchhusten nach dem Epidemiegesetz eine meldepflichtige Krankheit. Ob der Person, die im konkreten Fall den Keuchhusten übertragen hat, nun juristisch belangt werde, kann die Gesundheitsamtsleiterin nicht beantworten: "Dazu müsste die Person wissen, dass sie die Krankheit gehabt hat und da sind wir genau bei dem Problem, dass ganz viele Erkrankte wissen das nicht einmal. Weil wer denkt denn bei einem 'normalen" Husten oder einem grippalen Infekt daran, dass es Keuchhusten ist?" 

Klarheit würde nur eine entsprechender Diagnose anhand eines Tests in ärztlicher Behandlung bringen. Daher ist Winter überzeugt, dass es viel mehr Fälle gibt, als anhand von offiziellen Meldungen tatsächlich aktenkundig ist. Weshalb die Medizinerin nochmals mit Nachdruck betont: "Man hat nichts bei kleinen Kindern verloren, wenn man auch nur irgendwie angeschlagen ist!" Das bedeute aber nicht, dass Menschen nun in Panik verfallen müssten, sondern stattdessen ihren eigenen Impfschutz überprüfen sollten.

Keuchhusten: Wann wird geimpft?

Im Rahmen der 6-fach-Impfung ist die Impfung gegen Keuchhusten Teil des kostenfreien Impfprogramms. Sie wird im 3., 5. und 11. bis 12. Lebensmonat verabreicht. Im Schulalter (7. bis 9. Lebensjahr) wird eine Kombinationsimpfung mit Diphtherie, Wundstarrkrampf und Kinderlähmung wiederholt.

Die Impfung gegen Keuchhusten muss alle zehn Jahre aufgefrischt werden, bei Personen ab dem 60. Lebensjahr sogar alle fünf Jahre.  | Foto: Pixabay
  • Die Impfung gegen Keuchhusten muss alle zehn Jahre aufgefrischt werden, bei Personen ab dem 60. Lebensjahr sogar alle fünf Jahre.
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Nach erfolgter Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfung im Schulalter wird alle zehn Jahre eine weitere Impfung empfohlen, um den Schutz gegen die Infektionskrankheit aufrecht zu erhalten; bei Personen ab dem 60. Lebensjahr sogar alle fünf Jahre. Auch Schwangere sollten sich impfen lassen, denn dann ist das Kind auch in den ersten Lebensmonaten geschützt.

Hier kannst du dich über Impfungen informieren und dich impfen lassen: 

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