Städtevergleich
Diskriminierung am Grazer Wohnungsmarkt am niedrigsten

Mit nicht deutschem Namen kommt man in Österreich schwerer zu Wohnungsbesichtigungsterminen – insbesondere in Innsbruck und Linz. | Foto: Pixabay
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  • Mit nicht deutschem Namen kommt man in Österreich schwerer zu Wohnungsbesichtigungsterminen – insbesondere in Innsbruck und Linz.
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In Österreich hat man es bei der Wohnungssuche mit nicht deutschem Namen schwer. Doch im Städtevergleich wird in Graz mit Abstand am wenigsten diskriminiert. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des SORA-Instituts.

GRAZ/ÖSTERREICH. "Linz ist ein bisschen rassistisch", lautete einer der provokanten Slogans, mit denen 2021 für den Tourismus in der oberösterreichischen Hauptstadt getrommelt wurde. Aufmerksamkeit gab es dafür weit über die Landesgrenzen hinweg, die Reaktionen blieben naturgemäß gemischt. In diesem Zusammenhang sorgt eine unlängst veröffentlichte, im Auftrag der österreichischen Gleichbehandlungsanwaltschaft vom Institut SORA erstellte Studie über Diskriminierung am Wohnungsmarkt für Aufsehen. Darin belegt: Für Personen mit nicht deutschem Namen ist es in Linz, Innsbruck und Wien deutlich schwieriger eine Wohnung zu bekommen als in Graz.

Bei Anruf abgewiesen: Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ortet in Sachen rechtskonformes Handeln Nachholbedarf in der Immobilienbranche. | Foto: Pixabay
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Im Rahmen des Versuchs meldeten sich zwei Männer telefonisch bei den Kontaktpersonen der gleichen Wohnungsinserate. Dabei erhielt der Anrufer unter dem Namen "Michael Gruber" in allen Fällen die Möglichkeit, die jeweilige Wohnung zu besichtigen. Hingegen bekam der Anrufer unter dem Namen "Muhammad Asif" nur bei der Hälfte der Anrufe eine Zusage zur Wohnungsbesichtigung – eine klare Missachtung des Gleichbehandlungsgesetzes, wobei die Zahlen in den Städten weit auseinander liegen: In Innsbruck und Linz wurden dem vermeintlich fremden Testanrufer in 71 Prozent der Fälle entweder gleich abgesagt oder weitere Voraussetzungen für eine Besichtigung genannt. In Wien lag der Wert mit 60 Prozent immer noch hoch, während er in Graz 22 Prozent betrug.

Aufklärung zeigt Wirkung

Zwar bleibt Fremdenfeindlichkeit in ihren unterschiedlichen Ausformungen auch hier ein ernst zu nehmendes Thema, das verhältnismäßig gute Abschneiden der steirischen Landeshauptstadt sei dennoch als positives Zeichen zu werten, so die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark Daniela Grabovac: "Nachdem die NGO- und Menschenrechtsszene in Graz sehr gut arbeitet und seit 20 Jahren eine Sensibilisierung und Aufklärung der Makler über das Gleichbehandlungsgesetz stattfindet, ist das absolut erfreulich."

"Das Ergebnis ist sehr überraschend, aber auch sehr positiv für Graz und erfreulich, wenn Maßnahmen Wirkung zeigen", sagt Daniela Grabovac von der Antidiskriminierungsstelle. | Foto: Foto Fischer
  • "Das Ergebnis ist sehr überraschend, aber auch sehr positiv für Graz und erfreulich, wenn Maßnahmen Wirkung zeigen", sagt Daniela Grabovac von der Antidiskriminierungsstelle.
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Eine endgültige Erklärung, warum die Studienergebnisse im Österreichschnitt dennoch bedenklich sind, hat die Fachfrau allerdings nicht: "Für Wien als internationale Stadt wundert es mich natürlich sehr, dass Diskriminierung auf so einer Ebene noch Fuß fasst, aber vielleicht hat Graz als erste Menschenrechtsstadt Europas einfach einen guten Weg eingeschlagen. Ich glaube, dass der Zusammenhalt und das Miteinander in diesem Bereich doch einiges bewirkt haben." Das Ziel müsse aber weiterhin bleiben, dass der Wohnungsmarkt allen Menschen ohne Diskriminierung zugänglich ist.

Zur Studie

Im Rahmen der Studie meldeten sich auf 157 Wohnungsinserate am gleichen Tag jeweils zwei fiktive Interessenten mit unterschiedlichem Namen und kulturellem Background. Sowohl bei Maklerinnen und Maklern als auch bei privat Vermietenden erhielt "Michael Gruber" in allen Fällen eine sofortige Zusage für eine Wohnungsbesichtigung ohne weitere Bedingungen. Anders das Ergebnis bei "Muhammad Asif", der bei Maklerinnen und Maklern nur in 38 Prozent der Fälle eine Zusage ohne weitere Auflagen bekam und bei privaten Vermietenden immerhin in 78 Prozent der Fälle.

Als häufigste Gründe für die Ablehnung eines sofortigen Besichtigungstermins wurden genannt:

  • 34 Prozent: zusätzliche Bewerbung bzw. Unterlagen gefordert
  • 25 Prozent: zusätzliche schriftliche Anfrage gefordert
  • 18 Prozent: Wohnung bereits vergeben
  • 13 Prozent: kein Grund genannt
  • 6 Prozent: sonstiges
  • 4 Prozent: derzeit keine Besichtigungstermine

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