Nach Veruntreuung durch Mitarbeiter
Fahrschule bittet Kunden zur Kasse

Ein Mitarbeiter einer Grazer Fahrschule steht im Verdacht, Gelder veruntreut zu haben. | Foto: markusspiske/pixabay
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  • Ein Mitarbeiter einer Grazer Fahrschule steht im Verdacht, Gelder veruntreut zu haben.
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Ein Mitarbeiter einer Grazer Fahrschule steht im Verdacht, Kundengelder veruntreut zu haben. Um den finanziellen Schaden zu kompensieren, bittet die betroffene Fahrschule nun die Kundinnen und Konsumenten zur Kasse. Eine Vorgehensweise, die laut Arbeiterkammer (AK) Steiermark nicht zulässig ist. 

STEIERMARK/GRAZ. Konkret geht es um einen Mitarbeiter der Fahrschule "Roadstars" in der Radetzkystraße in Graz. Laut dem Rechtsanwalt der Fahrschule soll es sich um ein "kriminelles System" gehandelt haben: Der Mitarbeiter soll die Gelder der Fahrschülerinnen und Fahrschüler zwar kassiert haben, diese sind laut Arbeiterkammer Steiermark aber nie auf dem Geschäftskonto gelandet.  

Fahrschule fordert Nachzahlungen von bis zu 1.700 Euro

Um sich schadlos zu halten, fordert die Fahrschule nun offenbar ihre Kundinnen und Kunden auf, das veruntreute Geld zu kompensieren. So werde laut AK etwa bei laufenden Verträgen für noch nicht konsumierte Fahrstunden Entgelt nachgefordert, bei ehemalige Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben und auch schon im Besitz des Führerscheins sind, werde wiederum dazu aufgerufen, das gesamte Entgelt für den Fahrschulbesuch und die Fahrstunden nochmals zu bezahlen. Die geforderten Beträge belaufen sich laut AK auf  bis zu 1.700 Euro.

Den Führerschein in der Tasche und trotzdem stehen Nachzahlungen an? Laut Arbeiterkammer Steiermark ist dieses Vorgehen nicht zulässig. | Foto: andibreit/pixabay
  • Den Führerschein in der Tasche und trotzdem stehen Nachzahlungen an? Laut Arbeiterkammer Steiermark ist dieses Vorgehen nicht zulässig.
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Die Begründung der Fahrschule: Sie selbst sei Opfer der "Machenschaften ihres Mitarbeiters geworden, der Mann habe zudem zu niedrige Preise für die Führerscheinausbildung angesetzt", heißt es seitens der AK, die eine solche Vorgehensweise für unzulässig erklärte. 

AK sieht Unternehmen in Verantwortung

Bei der Arbeiterkammer sind inzwischen einige Beschwerden von Betroffenen eingegangen, die stutzig geworden sind. Die Fälle stammen teilweise aus dem Vorjahr, aber es ist auch eine Beschwerde aus dem Jahr 2020 dabei, heißt es seitens der Arbeiterkammer.  Diese sieht die Kundinnen und Kunden im Recht: Geldnachforderungen dieser Art seien nicht zulässig, weil das Unternehmen für die Handlungen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich ist: "Konsumenten dürfen nicht dafür einstehen müssen, dass ein Mitarbeiter nicht korrekt arbeitet. Das Unternehmen muss sich das Verhalten des Mitarbeiters zurechnen lassen."

Betroffene sollen sich bei AK melden

Die AK geht davon aus, dass noch weitere Fahrschülerinnen und Fahrschüler von Nachzahlungen betroffen sein werden - diese können sich an die Interessensvertretung wenden. Soweit die Arbeiterkammer informiert ist, ist noch niemand den Zahlungsanforderungen nachgekommen, heißt es. „Ziel ist, dass diese Forderungen zurückgezogen werden“, sagt AK-Expertin Katharina Gruber. 

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