Verordnung auf dem Weg
Land Steiermark beschließt neue Regeln für Osterfeuer
Neue Verordnung des Landes Steiermark sieht vor, dass Brauchtumsfeuer – wie zum Beispiel Osterfeuer – künftig gemeldet werden und öffentlich zugänglich sein müssen.
STEIERMARK. Brauchtumsfeuer haben in der Steiermark eine lange Tradition und sind etwa rund um Ostern beliebtes gesellschaftliches Ereignis. Eben so sehr sind sie aber immer wieder in Diskussion. Brandgefahr einerseits und Luftverschmutzung andererseits haben sie immer wieder zu einem "brennenden" Problem gemacht. Vor allem auch deshalb, weil es in den letzten Jahren vermehrt zu einem Wildwuchs kam, bei dem oft nur die Entsorgung von Grünschnitt im Vordergrund stand.
Um die Tradition weiterhin zu ermöglichen und gleichzeitig die Luftgüte zu schützen, hat das Land Steiermark nun eine Neuregelung vorgestellt. Osterfeuer, Sonnwendfeuer sowie Feuer im Rahmen regionaler Bräuche hatten jetzt schon Ausnahmeregelungen vom allgemeinen Verbrennungsverbot.
Brauchtumsfeuer müssen öffentliche Veranstaltungen sein
Nun geht das Land Steiermark mit einer neuen Verordnung in Begutachtung, welche die Rahmenbedingungen weiter konkretisiert. Dabei werden folgende neue Regelungen eingeführt:
- Die neue Verordnung stellt klar, dass das Brauchtumsfeuer öffentlichen Charakter haben muss. In der Praxis bedeutet das, dass sie allgemein zugängliche, öffentliche Veranstaltungen sein müssen und der Brauchtumspflege zu dienen haben.
- Meldeverpflichtung: In Zukunft müssen die Brauchtumsfeuer – unter Angabe des Ortes und einer verantwortlichen Person (Name, Adresse und Telefonnummer) – spätestens vier Werktage vor der Veranstaltung an die jeweilige Gemeinde gemeldet werden. Gerade aus Sicherheitsgründen ist das ein wichtiger Fortschritt.
- Kontrollverpflichtung: Vor dem Entzünden des Feuers muss das Material in Zukunft mit einer geeigneten Maßnahme (z.B. durch Umschichten) kontrolliert werden, da in der Vergangenheit häufig unerlaubtes Material verbrannt wurde und viele (Klein-)-Tiere den Flammen zum Opfer fielen – was wiederum dem Naturschutz dient.
Verordnung tritt vor Ostern in Kraft
In Gemeinden in einem Sanierungsgebiet gemäß der Stmk. Luftreinhalteverordnung 2011 darf nur ein Sonnwend- und Osterfeuer, das von der jeweiligen Gemeinde organisiert wird, abgehalten werden. Weitere Brauchtumsfeuer sind untersagt. In Graz ist die Entfachung von Brauchtumsfeuern generell verboten. Bei Nichteinhaltung der Regelungen drohen – wie schon bisher - Geldstrafen von bis zu 3.630 Euro.
Ab sofort befindet sich die Verordnung im Begutachtungsprozess. Danach werden die eingegangenen Stellungnahmen gesichtet und gegebenenfalls eingearbeitet. Das Inkrafttreten der Verordnung ist rechtzeitig vor Ostern 2023 geplant.
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