Aus für Fleckerlteppich der Tourismusverbände
Land stellt steirischen Tourismus mit Erlebnisregionen komplett neu auf

Strukturreform: So sieht die neue touristische Landkarte der Steiermark aus. | Foto: Land Steiermark
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Es ist ein echter Paukenschlag für die Tourismusbranche in der Steiermark: Bis dato gab es 96 Tourismusverbände sowie neun Regionalverbände – diese verschwinden komplett von der Bildfläche und werden durch elf Erlebnisregionen ersetzt.

"Antwort auf die neuen Herausforderungen"

Bereits vor der Corona-Pandemie hat man im Ressort von Barbara Eibinger-Miedl diesen Prozess gemeinsam mit der renommierten Beratungsagentur "Conos" gestartet, jetzt hätten sich die Bedingungen nochmals verschärft. "Die Digitalisierung zählt ebenso dazu wie der Fachkräftemangel oder der durch die Pandemie noch deutlich erhöhte Druck im Wettbewerb um Gäste. Eine völlig neue, moderne und leistungsfähige Struktur ist dabei ein wichtiger Schritt“, so Eibinger-Miedl.
Das organisatorische Ziel liegt auf der Hand: Mehr Zentralisierung bedeutet auch konzentrierteren Mitteleinsatz im Marketing, ebenso wie eine bessere Reaktionsgeschwindigkeit, dies ist besonders jetzt höchst relevant.
Entstanden sind aus diesen Gedanken elf Erebnisregionen, die ganz bewusst keine Rücksicht auf Bezirksgrenzen nehmen. Wesentliche Kriterien sind : Es sollen eindeutige geographischeEinheiten mit maximal drei bis fünf konkreten Geschäftsfeldern entstehen, eine definierte Mindestanzahl an Nächtigungen pro Geschäftsfeld – 200.000 – und ein definiertes Mindestbudget – eine Million Euro – geben. Nicht unwichtiger Nebenaspekt: Künftig können rund 100 Vollversammlungen und 440 Kommissionsitzungen pro Jahr entfallen ...

Der Fahrplan

Weil die Ansprüche steigen und die Verantwortung erheblich größer wird, gibt es in Zukunft dieMöglichkeit von Aufwandsentschädigungen. Für die Vorsitzenden maximal 1.000 Euro im Monat, ihre Stellvertreterinnen maximal 500 Euro, die Finanzreferenten maximal 750 Euro sowie für die Mitglieder der Tourismuskommission Sitzungsgelder in Höhe von maximal 150 Euro.
Von 2. bis zum 27. November dauert jetzt die rechtlich vorgesehene Begutachtungsfrist der notwendigen neuen Verordnungen bzw. des novellierten Tourismusgesetzes. Über den Winter soll die rechtliche Umsetzung erfolgen, gültig wird die neue Struktur dann ab 1. Oktober 2021.

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