Bei über 5.000 Geburten
Nur 186 "Papamonate" in Anspruch genommen
Kinderbetreuung ist in der Steiermark vielerorts immer noch Aufgabe der Frauen. Bei über 5.000 Geburten im Jahr 2023, nahmen gerade 186 Personen die Möglichkeit des Papamonats in Anspruch. Eine Gesetzesänderung, die beide Partner in die Pflicht nimmt, soll nun für Umschwung sorgen.
STEIERMARK/GRAZ. Die Gleichstellung zwischen Mann und Frau ist und bleibt Thema, ein wesentlicher Faktor dafür ist die Kinderbetreuung. Frauen übernehmen nach der Geburt noch immer einen Großteil davon und gehen wesentlich länger in Karenz als Männer, wie ein Blick auf die Bilanz des ersten Halbjahres 2023 zeigt. Steiermarkweit kamen 5.126 Kinder zur Welt, davon nahmen aber nur 186 Personen den Familienzeitbonus (auch als "Papamonat" bekannt) in Anspruch, was gerade einmal 3,6 Prozent entspricht. „Man sieht: es gibt noch Luft nach oben und deshalb wird die Elternkarenz reformiert“, so die Grazer Nationalratsabgeordnete der ÖVP, Martina Kaufmann.
22 plus 2 Monate Karenz
Eine Gesetzesänderung soll nun dabei helfen, diese Verteilung gerechter zu gestalten. Die „klassische“ Karenz kann weiter in einer Dauer von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes in Anspruch genommen und in insgesamt drei Teile geteilt werden. Ein Teil muss dabei mindestens zwei Monate dauern. Neu wird nun nicht die Dauer des Karenzanspruchs, dieser bleibt bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes unverändert, sondern eine fixe Reservierung von zwei Monaten für den anderen Elternteil.
„Ich erlebe es gerade selbst, wie herausfordernd es ist, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen und wie wichtig es ist, dass man sich die Betreuung partnerschaftlich aufteilt. Diese Änderung ist ein wichtiger Schritt, um das zu fördern und besonders, um die Gleichstellung von beiden Elternteilen bei der Kindererziehung zu stärken."
NAbg. Martina Kaufmann
Genauer gesagt heißt das, dass zwei der 24 Monate nur vom Vater oder dem anderen Elternteil in Anspruch genommen werden können. Wer also die Karenz voll ausschöpfen will, muss sich die Betreuungszeiten künftig aufteilen. Dadurch sollen mehr Väter dazu motiviert werden, Zeit beim Kind zuhause zu verbringen. Eine Ausnahme gibt es allerdings für Alleinerziehende: Sie können nach wie vor bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres ihres Kindes in Karenz gehen.
Erhöhung des "Familienzeitbonus"
Bleiben Väter direkt nach der Geburt bei der Familie gibt es den sogenannten Familienzeitbonus. Dieser wird künftig von 740 Euro auf 1.480 Euro verdoppelt. Gleichzeitig soll die Inanspruchnahme von Elternteilzeit ausgebaut werden, um anschließend einen leichteren Übergang in das Berufsleben zu ermöglichen.
Für "Patchworkfamilien" soll es, laut Kaufmann, zukünftig ebenfalls Erleichterungen geben, indem der Personenkreis erweitert wird, der eine Pflegefreistellung in Anspruch nehmen kann. Bisher war es so, dass der neue Partner der Mutter bei Erkrankung des Kindes keinen Anspruch auf Pflegefreistellung hatte. Diese neue Regelung sollen in der kommenden Nationalratssitzung am 20. September beschlossen werden.
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