Pyrotechnik zu Silvester
Polizei bereit für "Strafenfeuerwerk"
Zwischen Tradition, Ärgernis und Gefahr: Zu Silvester droht Gesetzesübertreterinnen und Gesetzesübertretern ein "Strafenfeuerwerk". Dafür sorgt eine interne Dienstanweisung der steirischen Polizei.
GRAZ/STEIERMARK. Zu Silvester knallen nicht nur die Sektkorken. Denn dass das Abfeuern von Feuerwerksraketen – konkret sämtliche pyrotechnische Gegenstände ab der Kategorie F2 – seit dem Jahr 2010 in allen Ortsgebieten Österreichs verboten ist, kümmert viele Bewohnerinnen und Bewohner der steirischen Landeshauptstadt offenbar nicht, wie sich Jahreswechsel für Jahreswechsel beobachten lässt.
Deutlich ruhiger als sonst verlief aufgrund der damals geltenden Covid-Bestimmungen lediglich die Silvesternacht 2021 auf 2022, bestätigt man seitens der Landespolizeidirektion Steiermark. Ein Jahr darauf sah die Sache aber schon wieder anders aus: Rund 2.000 Anrufe, infolge dieser es zu 600 tatsächlichen Einsätzen kam, wickelten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesleitzentrale in dieser einen Nacht ab.
Raketen-Hotspot Graz
"Als Hotspot kristallisierten sich hier sämtliche steirische Bezirksstädte – allen voran der Ballungsraum Graz – heraus", erklärt Polizeisprecher Fritz Grundnig. Größte Herausforderung sei – "wie zu erwarten" – die Überwachung des Pyrotechnikgesetzes gewesen: "Hier waren über 120 Anzeigen mit zahlreichen Beschlagnahmungen von Pyrotechnikartikeln, rund 30 Kilogramm, zu verzeichnen." Weniger wird es auch in diesem Jahr wahrscheinlich nicht, gilt doch für Polizisten wieder die interne Dienstanweisungen, "die ein rigoroses und konsequentes Einschreiten bei derartigen Übertretungen vorschreiben", so Grundnig, "es ist also nicht mit Abmahnungen, sondern immer mit Anzeigen und Beschlagnahmungen vorzugehen."
Saftige Strafen drohen
Wie hoch die jeweiligen Strafen ausfallen, müsse hingegen von der entsprechenden Verwaltungsbehörde im Einzelfall geprüft und festgelegt werden: "Sie können aber durchaus von mehreren Hundert Euro bis zu einer Höchststrafe von 10.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen gehen." Zudem werden abgenommene Gegenstände nicht retourniert, sondern (selbstverständlich ohne Entschädigung) vernichtet. Bereits im Vorfeld zur Silvesternacht überprüft die Polizei stichprobenartig Verkaufsstände und geht auch hier bei verwaltungsrechtlich festgestellten Mängeln mit Anzeigen und Beschlagnahmen vor.
Sowohl Verletzungen als auch durch Pyrotechnik verursachte Brände sind häufig Gegenstand von Ermittlungen. Nicht einfacher macht die Arbeit der Beamtinnen und Beamten, dass in vielen Fällen "massiver Alkoholeinfluss" im Spiel ist. "Es kommt dabei immer wieder zu gerichtlich strafbaren Handlungen, die wahrscheinlich in nüchternem Zustand nicht begangen werden – wie zum Beispiel Widerstand gegen die Staatsgewalt." Dennoch betont der Chefinspektor, dass man seitens der Polizei "Verständnis für das Bedürfnis der Bevölkerung am Feiern" habe, aber jedenfalls einschreite, "wenn gewisse Grenzen überschritten werden".
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