Tierwelt der Grazer Bäche schützen
Pool-Wasser richtig entsorgen

- Herbstzeit ist für viele Besitzerinnen und Besitzer von Schwimmbecken die Zeit zum Ablassen ihrer Pools.
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Herbstzeit ist für viele Besitzerinnen und Besitzer von Schwimmbecken die Zeit zum Ablassen ihrer Pools. Dabei gilt es – je nach gewähltem Pflegesystem für die Wasseraufbereitung - einiges zu beachten, um der Natur nicht zu schaden.
GRAZ. Abwässer von privaten Schwimmbädern enthalten in unterschiedlichem Ausmaß Reste von Chemikalien oder unerwünschte Reaktionsprodukte von solchen Substanzen, die bei unsachgemäßer Entsorgung eine Gefahr für den Boden, das Grundwasser und/oder Fließgewässer darstellen können. Für alle Arten von Schwimmbadabwässern gilt daher: Auf keinen Fall dürfen die Schwimmbadabwässer direkt in den nächstbesten Sickerschacht oder Gully oder direkt in einen Bach eingeleitet werden. Wer dies trotzdem tut, riskiert eine unzulässige Verunreinigung des Grundwassers bzw. des Fließgewässers und kann sich strafbar machen.
Breitflächige Verrieselung
Beckenentleerungswässer, die beim Ausleeren des Beckens anfallen, sind in der Regel gering verunreinigt und sollten, wenn möglich, über eine breitflächige Verrieselung auf eigenen Grünflächen entsorgt werden. Dabei wird das Beckenentleerungswasser nicht punktuell, sondern langsam über die Wiesen-/Rasenfläche verteilt, also quasi beregnet, damit das Wasser gefiltert in den Boden versickern kann. Diese "Beregnung“ ermöglicht auch bei geneigten Flächen, dass das Wasser nicht oberflächlich abrinnt, sondern gut versickern kann. Befindet sich der Pool in einem Grundwasserschongebiet, sollte mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde geklärt werden, ob eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich ist.

- Ein langsames etappenweises Entleeren verhindert, dass es – bei gleichzeitiger Entleerung vieler Pools - zu Beeinträchtigungen der Gewässerlebewesen kommt.
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Entsorgung über Schmutzwasserkanal
Bei Einsatz von Salz ist bei einer breitflächigen Verrieselung Vorsicht geboten, denn die salzhaltigen Beckenwässer können zu einer Versalzung des Bodens führen und damit zu einer Veränderung des Bewuchses. Besteht keine Möglichkeit Beckenentleerungswässer auf Eigengrund breitflächig zu verrieseln, kann beim Kanalisations- bzw. Kläranlagenbetreiber (meist Gemeinde) angesucht werden, ob das Wasser in den Schmutzwasserkanal abgelassen bzw. abgepumpt werden darf.
Filterrückspülwässer und Beckenreinigungswässer müssen aufgrund der Rückstände von Schwimmbadchemikalien oder Reinigungsmitteln immer über Einleitung in eine öffentliche Schmutz- oder Mischwasserkanalisation entsorgt werden. Die Einleitung erfolgt in der Praxis über einen direkten Anschluss des Pools an den Kanal oder über WC-Anlage, Dusche oder Waschbecken im Haus. Jedenfalls ist vor der erstmaligen Einleitung dem Kanalisations- bzw. Kläranlagenbetreiber (meist Gemeinde) darüber unaufgefordert eine schriftliche Mitteilung zu machen.

- Schwimmteiche bieten eine ökologisch verträgliche Alternative zu Swimmingpools.
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Schwimmteiche sind naturverträgliche Alternative
Schwimmteiche bieten eine ökologisch verträgliche Alternative zu Swimmingpools. Sie verfügen durch Pflanzen und Planktonsedimentation über einen biologischen Filter, der für die Wasserreinigung zuständig ist. Und sie müssen auch nicht entleert werden. Dadurch entfallen negative Auswirkungen auf die Natur. Ganz im Gegenteil sogar: naturnah gestaltete Schwimmteiche sind ein wunderbarer Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen.
Mehr Infos in der Pool-Broschüre des Landes Steiermark: www.wasserwirtschaft.steiermark.at
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