Problemlos unterwegs im Rollstuhl oder mit Kinderwagen

Foto: Konstantinov
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Laut Gesetz müssen ab 1. Jänner 2016 körperlich beeinträchtigte Menschen barrierefrei – das heißt ohne Hindernis – in öffentlich zugängliche Gebäude gelangen können. Soweit die Theorie, wie es in der Praxis aussieht wurde von der WOCHE mithilfe betroffener Personen in den einzelnen Bezirken "erfahren". Bei diesen Lokalaugenscheinen in den Bezirkshauptstädten wurden konkret Rathäuser, Bahnhöfe, Bezirkshauptmannschaften, Arbeiterkammern und Wirtschaftskammern unter die Lupe genommen. Über die detaillierten Bezirksergebnissen haben wir bereits Ende Juli ausführlich berichtet.

Mehr als die Hälfte barrierefrei

Nun liegt auch das landesweite Gesamtergebnis unseres Bezirkshauptstädte-Tests vor. Insgesamt wurden 76 Gebäude getestet, 43 Gebäude absolut barrierefrei. Das entspricht 56 Prozent aller getesteten Gebäude. 21 Gebäude gelten als verbesserungswürdig, nur zwölf sind nicht barrierefrei. Erfreulich ist die Situation bei den Bahnhöfen: Hier sind zwei Drittel schon absolut barrierefrei.
Wie es österreichweit ausschaut, erfahren Sie übrigens auf Seite 34.

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