Wenn die Hecke stört

- Mediatorin Michaela Strapatsas versucht, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten mit wertvollen Tipps zu helfen.
- Foto: KK
- hochgeladen von Elisabeth Kranabetter
Bei der ersten Sprechstunde mit Mediatorin Michaela Strapatsas wurden viele Fragen beantwortet.
In der ersten WOCHE-Konfliktsprechstunde mit Mediatorin Michaela Strapatsas erreichten uns Anfragen von Gössendorf über Werndorf bis nach Vasoldsberg. Die Mehrzahl der Leserfragen bezog sich auf die Schattenwirkung von Nachbars Hecke, wir konnten aber auch Fragen zur Balkonverschmutzung durch Nachbarn, zur Höhe von Bäumen in unmittelbarer Nähe zur Grundstücksgrenze, die gemeinsame Nutzung von Zufahrtswegen und allgemeine Streitigkeiten durch Lärm und Beschimpfungen beantworten.
Aufgrund der großen Nachfrage werden hier nochmals die Regelungen bei störenden Hecken bzw. Baumbewuchs an der Grundstücksgrenze zusammengefasst: Gesetzlich geregelt ist die Beschränkung der nachbarlichen Hecke insofern, als der ,Entzug von Licht oder Luft' untersagt ist, wenn dieser zu einer ,unzumutbaren Beeinträchtigung der Benutzung des Grundstücks' führt. Die Schwierigkeit hierbei ist der eindeutige Nachweis dieser ,Unzumutbarkeit', welcher von unabhängigen Sachverständigen bestätigt werden müsste. Vielfach werden Zaun- und Heckenhöhen und die einzuhaltenden Abstände zum Nachbarsgrundstück auch durch Verordnungen der Gemeinden geregelt. Zumeist ist für Neuanlagen eine Beschränkung der Heckenhöhe auf 1,80 – 2 Meter vorgesehen und ein entsprechender Abstand zur Grundstücksgrenze einzuhalten, sodass die Nachbarn möglichst wenig beeinträchtigt werden. Eine Regelung für Zäune und Hecken durch die Gemeinden ist auf jeden Fall sinnvoll, da Grundstücke und damit die Abstände zwischen Nachbarn immer kleiner werden und das Konfliktpotenzial steigt. Die Gemeindeämter sind außerdem die erste Anlaufstelle für Konflikte. Da Sie mit Ihren Nachbarn wahrscheinlich noch lange neben- und miteinander leben werden, ist der bessere Weg jedoch immer, sich mit diesen gütlich zu einigen. Eine professionelle Unterstützung durch Mediation kann dabei helfen.
Nächste Sprechstunde
Die nächste Sprechstunde mit der diplomierten Mediatorin Michaela Strapatsas findet am Donnerstag, dem 15. November von 16 bis 17 Uhr statt. Rufen Sie uns in dieser Zeit unter der Nummer 0 31 6/60 51-66 23 an und lassen Sie sich von unserer Expertin bei jeder Art von Nachbarschaftsproblemen beraten.
Gerne können Sie uns in der Zeit auch eine E-Mail zukommen lassen: nachbarschaft@woche.at oder schreiben: WOCHE Graz-Umgebung Süd, Hauptstr. 123, 8401 Kalsdorf. Unsere Expertin meldet sich verlässlich bei Ihnen.
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