Zoff am Gartenzaun: Im Sommer streiten viele Nachbarn

Man wohnt Balkon an Balkon, teilt sich Eingangstür und Innenhof: Wenn sich das Leben im Sommer ins Freie verlagert, steigen auch die Konflikte zwischen Nachbarn. Profi-Streitschlichter haben viel zu tun: "Zwei Drittel der Konflikte spielen sich im Sommer ab. Jetzt hat es wieder massiv angefangen", sagt die Mediatorin Michaela Strapatsas, die für die Stadt Graz für das Projekt "Gute Nachbarschaft" aktiv ist und in rund 40 Streitereien pro Jahr vermittelt.
Ein großes Thema: Kinder. "Ballspielen im Hof oder Getrampel im Stiegenhaus sorgen oft für Ärger", sagt Strapatsas. Dazu meint sie: "Kinder haben heute zu wenig Freiraum. In kleinen Innenhöfen kommt es schnell zu Beschwerden." Und: "Es gibt weniger altersmäßige Durchmischung: Früher waren spielende Kinder normal. Heute haben wir in einer Siedlung oft mehrere ältere Parteien. Wenn zwei Kinder spielen, fühlen sich – teils verständlicherweise – mehrere Menschen gestört."

Von Schatten und Rauch
Die Arbeit für die Mediatoren nimmt jedenfalls zu: "Wir leben heute generell viel dichter gedrängt, da gibt es mehr Konfliktpotenzial." Dazu kommt: Die zunehmende Anonymität, mit den Nachbarn werde weniger gesprochen.
Durch offene Fenster und Balkontüren etwa bekommt man von den Nachbarn mehr zu hören, als einem lieb ist. Außerdem wäre da: Zigarettenrauch, der von einem Balkon zum anderen aufsteigt. Oder: Pflanzen und Bäume, deren Äste und Schatten ins angrenzende Grundstück reicht. Und: Stinkende Komposthaufen.
Oft vermittelt Strapatsas auch in Streiterein mit kulturellem Hintergrund: "Migranten haben mitunter andere Lebensgewohnheiten, sprechen lauter oder sind länger auf." Und: Konflikte gibt es nicht nur in Gemeindewohnungen: "In besseren Siedlungen werden Streitereien nur nicht so offen ausgetragen."

Die Nachbarschafts-Regeln
1. Ruhe, bitte! Im Stadtgebiet gilt zwischen 19 und 7 Uhr, Samstag zusätzlich zwischen 12 und 15 Uhr und an Sonn- und Feiertagen Ruhezeit.
2. Lautstärke. Der Lärm soll laut Gesetz generell "angemessen und ortsüblich" sein. In Wohngegenden gilt: tagsüber maximal 30 und nachts fünf Dezibel.
3. Pflanzen. Hecken dürfen Nachbarn weder Licht noch Luft entziehen, falls die Grundstücksnutzung so "unzumutbar beeinträchtigt wird".
4. Rückschnitt. Über das Grundstück hängende Äste darf man fachmännisch schneiden, wenn dies der Pflanze nicht schadet.
5. Schatten, ade. Genügend Abstand soll Schatten verhindern: Ein drei Meter hoher Sichtschutz soll etwa 1,5 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sein.

Hilfe bei Problemen
In der WOCHE-Konfliktsprechstunde können Sie sich an die Mediatorin Michaela Strapatsas wenden: unter Tel. 0316/60 51-66 23 oder per E-Mail an nachbarschaft@woche.at. Der nächste Termin: 4. Juli, 16 bis 17 Uhr.

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