ÖVP macht mobil
Ein 10-Punkte-Programm für Grazer Stadtregierung

(Fast) vollzählig angetreten: Parteichef Kurt Hohensinner und die die Riege der ÖVP-Bezirkspolitiker. | Foto: ÖVP Graz
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  • (Fast) vollzählig angetreten: Parteichef Kurt Hohensinner und die die Riege der ÖVP-Bezirkspolitiker.
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Grazer ÖVP versucht sich in der Oppositionsrolle zu finden. Nächster Schritt: Ein umfassendes Forderungspaket der schwarzen Bezirkspolitikerinnen und Politiker an die Stadtregierung.

GRAZ. Die letzten Gemeinderatswahlen haben in Graz vieles auf den Kopf gestellt, unter anderem auch die Kräfteverhältnisse in den 17 Grazer Bezirken. Immer wieder, auch schon unter Elke Kahrs Vorgänger als Bürgermeister, Siegfried Nagl, hat man versucht, der Bezirkspolitik einen besonderen Stellenwert zu geben – viel mehr als Versprechen und Beschwichtigungen sind dabei aber  über die Jahre nicht herausgekommen.

ÖVP will Bezirkspolitik stärken

Jetzt nimmt die Grazer ÖVP einen neuen Anlauf, Parteichef Kurt Hohensinner wagt aus der Oppositionsrolle heraus einen Angriff auf diese so wesentliche und meist unterschätzte kommunalpolitische Ebene. „Eine starke Stadt braucht starke Bezirke“, ist er überzeugt. Die Bezirke seien das Rückgrat der Stadt und oft erste Ansprechpartner für unterschiedlichste Anliegen der Bürgerinnen und Bürger.

"Als Volkspartei wollen wir die Bezirksdemokratie mit unserem Programm weiter stärken und ausbauen.“
Kurt Hohensinner, Parteichef

Wohin geht die Reise? Das fragen sich die 17 Grazer Bezirke nicht nur auf ironische Weise - wie hier das Modelabel "Contrada". | Foto: Contrada
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Die zehn Punkte der Grazer ÖVP

Worum geht es nun in diesem Programm? Die Grazer Schwarzen sind in sich gegangen, Gemeinsam mit den Bezirksparteiobleuten, den Bezirksvorstehern (in sechs Bezirken) und den Bezirksvorsteher-Stellvertretern hat man an einem umfassenden Bezirkspaket gearbeitet, herausgekommen sind zehn Punkte, mit denen man die Bezirksdemokratie stärken will.
Die Punkte reichen dabei vom Ausbau der Anhörungsrechte über eine Mitwirkung am Budgetprozess bis hin zu einer Bezirksfragestunde im Gemeinderat und einer Aufstockung der Bezirksbudgets. Auch das Wahlrecht greift man an, fordert einen Automatismus, mit dem die stimmenstärkste Partei im Bezirk auch den Bezirksvorsteher stellt. In diesem Punkt wurde man letztes Jahr von der neuen Koalition ja mehrmals "ausgehebelt". Und: Man will das Bezirksbudget erhöhen sowie den Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern eine Assistenz an die Seite stellen.

Mit Blick auf Graz: Die ÖVP-Bezirkspolitiker stellen ein umfassendes Forderungspaket auf die Beine. | Foto: Christa Posch
  • Mit Blick auf Graz: Die ÖVP-Bezirkspolitiker stellen ein umfassendes Forderungspaket auf die Beine.
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„Die Bezirksvorsteher sind erste politische Ansprechperson in der Bevölkerung und wissen daher genau welche Bedürfnisse es im Bezirk gibt“, sagt der langjährige Mariatroster Bezirksvorsteher und Bezirksparteiobmann Erwin Wurzinger. Diese Einschätzung verstärkt der derzeitige Waltendorfer Bezirksvorsteher Peter Mayr.

„30 Jahre nach der Gründung der Bezirksräte ist eine Reform dringend notwendig. Jetzt ist es Zeit dieser bürgernahen Institution auch mehr Möglichkeiten zur Umsetzung der Wünsche aus der Bevölkerung zu geben.“
Peter Mayr, Bezirksvorsteher

Blick auf die Forderungen? Vizebürgermeisterin Schwentner, Bürgermeisterin Kahr und Klubobmann Ehmann. | Foto: Stadt Graz/Fischer
  • Blick auf die Forderungen? Vizebürgermeisterin Schwentner, Bürgermeisterin Kahr und Klubobmann Ehmann.
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Die 10 Punkte der Grazer ÖVP im Detail:

  1. Bürger:innensprechstunde im Bezirksrat: Den Bürgern soll im Rahmen der Bezirksratssitzung die Möglichkeit eingeräumt werden, Fragen an die Mitglieder des Bezirksrates stellen zu können. Dies ist in der derzeit geltenden Geschäftsordnung leider nicht möglich.
  2. Bezirksvorsteher:innen-Proporzwahl: Die Bezirksvorsteher und –stellvertreter sollen entsprechend dem Wahlergebnis gewählt werden. Das heißt die stimmenstärkste Fraktion stell den/die Bezirksvorsteher:in.
  3. Ausbau Anhörungsrechte und Informationsrechte: Die in der Geschäftsordnung (Anhang A & B der GO für den Bezirksrat) angeführten Anhörungs- und Informationsrechte sind zu erweitern und bei bezirksbezogenen Projekten im Gemeinderatsstück zu vermerken.
  4. Einbindung in den städtischen Budgetprozess: Im Zuge der städtischen Budgeterstellung sind die Bezirke anzuhören und können die Bezirksräte Wünsche und Anregungen einbringen.
  5. Parteienstellung in Bauverfahren und bei Veranstaltungen: Der Bezirksrat soll bereits in der Einreichphase über bevorstehende Bauvorhaben und angesuchte Veranstaltungen im jeweiligen Bezirk informiert werden.
  6. Fragestunde der Bezirksvorsteher:innen im Gemeinderat: Nachdem sehr viele schriftliche Bezirksratsanträge unbeantwortet bleiben, soll den Bezirksvorsteher:innen im Zuge der Gemeinderatssitzung die Möglichkeit gegeben werden, diese mündlich in einer Fragestunde des Gemeinderates an die zuständigen Stadtsenatsreferenten zu stellen.
  7. Transparenz bei der Budgetierung der Nachbarschaftszentren: Über die Budgeterstellung und der Aktivitäten eines Nachbarschaftszentrums im Bezirksgebiet ist der Bezirksrat mindestens ein Mal jährlich zu informieren.
  8. Qualifizierter Widerspruch: In der aktuellen Geschäftsordnung ist der „Qualifizierte Widerspruch“ bereits vorgesehen. Dieser soll dahingehend ausgebaut werden, dass das entsprechende Gemeinderatsstück erst dann Beschlusskraft erlangt, wenn auf den aus dem Bezirk eingelegten Widerspruch mit einer umfassenden Begründung geantwortet wurde.
  9. Personelle Ressourcen für die Bezirksdemokratie: Aufgrund des ständigen bürokratischen Anstiegs in der Bezirksvorsteher:innen-Tätigkeit ist eine Assistenz erforderlich. Diese soll entweder über die Servicestellen oder durch Anstellung von Teilzeitkräften sichergestellt werden.
  10. Erhöhung des Bezirksbudgets auf 3 Euro je Bewohnerin:in mit Hauptwohnsitz und Möglichkeit der Direktbeauftragung für Kleininvestitionen: Mit der derzeitigen finanziellen Ausstattung in Höhe von 1 Euro je Bewohner:in können nur minimale nachhaltige Anschaffungen bzw. Investitionen getätigt werden. Deshalb soll dieser Wert angepasst werden. Gleichzeitig soll der/die Bezirksvorsteher:in über Beschluss des Bezirksrats Aufträge/Bestellungen erteilen können.

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