Höhere Mindestpension bringt höhere Sozialleistungen
Die Erhöhung der Mindestpension um 1,2 Prozent durch den Bund hat auch Auswirkungen auf das Land Steiermark: Sowohl die Wohnbeihilfe als auch die Mindestsicherung werden für das Jahr 2016 mit dem gleichen Prozentsatz angepasst.
Rund zehn Euro mehr pro Monat als im heurigen Jahr werden die Bezieher der Mindestsicherung ab dem nächsten Jahr bekommen, genau 837,76 Euro monatlich. „Alles zusammen entsteht dadurch ein budgetärer Mehraufwand von rund einer halben Million Euro, der zu 60 Prozent vom Land aufgebracht wird, den Rest steuern die Gemeinden bei“, rechnet Kampus vor.
Damit einher geht auch eine Neuberechnung beziehungsweise Erhöhung der Wohnbeihilfe: „Der jährlich zumutbare Wohnungsaufwand wurde daher auf 882 Euro erhöht – damit ist sichergestellt, dass die Pensionserhöhung nicht dazu führt, dass deshalb jemand in der Wohnbeihilfe schlechter gestellt wird“, so Kampus. Mehrkosten entstehen dem Land dadurch keine.
Daneben werden auch die Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt für Menschen mit Behinderung um 0,9 Prozent angehoben. Diese Unterstützung beträgt künftig maximal 619 Euro pro Monat und ist eine finanzielle Unterstützung für Volljährige, die nicht stationär untergebracht sind. Der jährliche Mehraufwand wird mit rund 70.000 Euro beziffert.
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