Buchkogel
Parkverbot bei Schloss St. Martin stößt auf Gegenwehr
Dass beim Schloss St. Martin von der Allgemeinheit nur noch ein Fünftel der vorhandenen Parkplätze genutzt werden darf, sorgt bei der FPÖ für Unverständnis. Um den Änderungen entgegenzuwirken, hat man bei den Straßganger Blauen für die kommende Sitzung des Bezirksrats entsprechende Forderungen ausgearbeitet.
GRAZ/STRASSGANG. Das staunten einige in letzter Zeit nicht schlecht: Denn das Abstellen von Autos am beliebten Ausgangspunkt für Wanderungen bzw. Spaziergänge auf die Rudolfswarte oder die Kirche Johann und Paul ist aufgrund eines neuen Parkverbots wesentlich schwieriger geworden. Obwohl genügend Parkplätze vorhanden wären, dürfen nur mehr zehn Parkplätze benutzt werden, bemängelt man seitens der FPÖ Straßgang. Hintergrund: Oberhalb der Kirche St. Martin am Buchkogel befinden sich "Am Weinhang" 50 Parkplätze, 40 davon stehen der Allgemeinheit nun nicht mehr zur Verfügung. Stattdessen dürfen dort nur noch Besucherinnen und Besucher des Bildungshauses, der Fachschule und Schlosskirche St. Martin parken.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist weder das Bildungshaus Schloss St. Martin noch die Kirche St. Martin zu erreichen, monieren die Freiheitlichen. Daher sei es befremdlich, "wenn man auf der einen Seite die Leute zum Wandern animieren möchte und auf der anderen Seite ihnen die Möglichkeit nimmt, ihr Fahrzeug abzustellen". Denn sowohl die Rudolfswarte als auch die Kirche Johann und Paul gehören zu den "7 Summits of Graz".
Antrag für Bezirksrat vorbereitet
Sowohl die Fachhochschule als auch das Bildungsinstitut befinden sich im Besitz des Landes Steiermark, ebenso wie die betroffene Parkfläche. Bei der nächsten Bezirksratssitzung wird daher von der FPÖ-Bezirksgruppe ein Antrag gestellt, um die Situation für die Besucherinnen und Besucher des Buchkogels zu verbessern. Bezirksvorsteher-Stellvertreter René Apfelknab fordert darin eine Verdopplung der allgemein zur Verfügung stehenden Parkplätze, eine zeitliche Begrenzung des Parkverbots (beispielsweise von 7.30 bis 16 Uhr) oder zumindest verbesserte Parkmöglichkeiten an Sonn- und Feiertagen.
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