Üble Nachrede
Tristan Ammerer gewinnt in erster Instanz gegen FPÖ

- Das Landesgericht Graz gab Bezirksvorsteher Tristan Ammerer von den Grazer Grünen in erster Instanz recht.
- Foto: Nikola Milatovic
- hochgeladen von Anna-Maria Riemer
Nach dem die FPÖ Graz dem Grünen-Bezirksvorsteher Tristan Ammerer in den sozialen Netzwerken eine Straftat nachsagte, klagte Ammerer. Am Dienstag fiel nun ein Urteil.
Im Juni dieses Jahres kritisierte Tristan Ammerer, Bezirksvorsteher des Grazer Bezirks Gries, in einem Tweet, dass am Schloßberg immer noch "die Büste des fanatischen Nazis Hans Kloepfer" steht. Als einen Tag später eben diese Büste mit Farben beschmiert wurde, postete die FPÖ Graz auf ihrer Facebook-Seite ein Foto der beschmierten Büste mit dem Text "Hat Bezirksvorsteher zur Straftat aufgerufen?" und vermerkte auch, dass es nun an der Justiz liegen würde, zu klären, ob der Bezirksvorsteher an dem Vandalenakt schuld sei. Das führte dazu, dass fälschlich suggeriert wurde, dass es sogar ein Verfahren gegen Ammerer gab.
"Ich muss mir seit Jahren seitens der FPÖ solche Kampagnen gegen mich gefallen lassen, aber so heftig wie jene im Frühjahr war noch keine. Irgendwann reicht es", berichtet Ammerer, warum er beim Landesgericht Graz einen Antrag wegen übler Nachrede einbrachte. "Ich kann gut einstecken und muss auch viel einstecken. Natürlich schenken die FPÖ und ich uns nichts, aber es gibt Spielregeln und Grenzen. Jemandem öffentlich eine Straftat nachzusagen, überschreitet diese Grenze."
Gericht gab Ammerer recht
Das sah anscheinend auch das Gericht so, das am Dienstag Ammerer in erster Instanz recht gab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die FPÖ hat dagegen berufen. Sollte es jedoch in zweiter Instanz bestätigt werden, muss die FPÖ das Urteil öffentlich verkünden, die Verfahrenskosten übernehmen und Ammerer 4.000 Euro zahlen.
"Ich bin froh, dass ich endlich eine Grenze aufzeigen konnte", so Ammerer, der generell appelliert: "Es zahlt sich aus, wenn man sich wehrt. Man muss sich nicht alles gefallen lassen."
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