Heißes Spiel
Polizei richtet Sicherheitszone rund um Merkur Arena ein
Rund um den Auftakt der Meistergruppe trifft Sturm Graz am Sonntag, 2. April, in der Grazer Merkur Arena auf Rapid Wien. Rund ums Stadiongelände wird ab 13 Uhr großräumig ein Sicherheitsbereich eingerichtet.
GRAZ. Nach der Länderspielpause geht es auch in der Fußball Bundesliga wieder los. Sturm Graz startet am Sonntag, 02. April, um 17.00 Uhr mit dem Spiel gegen SK Rapid Wien. Die Landespolizeidirektion Steiermark, Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung, richtet an diesem Tag rund um die Merkur Arena einen Sicherheitsbereich ein, der ab 13 Uhr in Kraft treten wird und bis 22 Uhr bestehen bleiben.
Sicherheitsbereich rund um die Merkur Arena
Der gesamte Sicherheitsbereich umfasst das Gebiet innerhalb der folgenden Grazer Straßenzüge:
- Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151
- Evangelimanngasse über Münzgrabenstraße
- Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Krzg. Weinholdstraße)
- Weinholdstraße bis Nr. 31
- Dr. Lister-Gasse bis zur Krzg. Lortzinggasse
- Lortzinggasse bis Krzg. Paul-Ernst-Gasse
- Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11
- Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198
- Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche)
- Richtung Nordwesten bis Krzg. Lisztgasse - Kollowitzgasse
- Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse
- Richtung Westen bis Kasernstraße
- Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61
- Zurück bis Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.
Strenge Strafen
Aus diesem ausgewiesenen Sicherheitsbereich können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung begehen beziehungsweise schon begangen haben. Diesen Personen ist in weiterer Folge die Betretung des Sicherheitsbereichs verboten. Personen, die trotz eines Betretungsverbotes den Korridor bei dieser Sportgroßveranstaltung betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe bis zu 1.000 Euro oder vier Wochen Freiheitsstrafe, bestraft werden.
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