Gut aufpassen, wenn Sie Haus und Grund verschenken
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- hochgeladen von Roland Reischl
Worauf Sie heuer in rechtlichen Fragen achten sollten.
2014 könnte für alle, die eine Liegenschaft an die nächste Generation übertragen wollen, ein spannendes Jahr werden. Die neue Regierung steht, noch sieht die Koaltionsvereinbarung die Wiedereinführung der Schenkungs- und Erbschaftssteuer vor. Allerdings, so Walter Pisk, Vizepräsident der steirischen Notariatskammer: "Der Verfassungsgerichtshof hat aber bereits in der Vergangenheit die gesetzliche Bestimmung, wonach bei Schenkungen lediglich der 3-fache Einheitswert als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer heranzuziehen war, als verfassungswidrig aufgehoben." Jetzt hat die neue Regierung bis spätestens 31. Mai Zeit, das Gesetzt zu "reparieren". Bleibt der Gesetzgeber untätig, dann würde ab 1. Juni der deutlich höhere Verkehrswert als Basis für die Schenkung herangezogen werden.
Außerdem hat der Gesetzgeber mit 1. Jänner eine Neufeststellung der Einheitswerte für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen angeordnet. Pisk dazu: "Es kann daher unserer Erfahrung nach davon ausgegangen werden, dass Schenken künftig nicht billiger wird."
Daher sollte aus notarieller Sicht Folgendes berücksichtigt werden:
➢ Im Vorfeld von geplanten Vermögensübertragungen ist eine umfassende rechtliche Beratung auch über die erb- und pflichtteilsrechtlichen Verhältnisse unumgänglich, um böse Überraschungen zu vermeiden.
➢ Bereits geplante unentgeltliche Übertragungen von Liegenschaften sollten möglichst rasch durchgeführt werden, um in den Genuss der aktuellen Steuersituation zu kommen!
➢ Von überstürzten Schenkungen rein aus dem Beweggrund einer allfälligen Steuer-ersparnis raten wir aber dringend ab!
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