Reininghaus: Neues Leben für die Sockelzone

Zahlreiche Firmen werden sich in Reininghaus ansiedeln. Die Stadt Graz unterstützt mit Förderungen. | Foto: KK
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Gewerbetreibende werden im neuen Stadtteil Reininghaus von der Stadt Graz gefördert.

Der neue Grazer Stadtteil Reininghaus, in dem in Zukunft über 10.000 Menschen wohnen werden, nimmt immer konkretere Formen an. Ein Gebäude nach dem anderen wächst in den Himmel, der Spatenstich für den großen Park ist bereits erfolgt und Ende November wird auch die Straßenbahn in Richtung Reininghaus unterwegs sein. Die Entwicklung eines Gebietes in dieser Dimension hat aber auch einen positiven Einfluss auf die Entwicklung der Grazer Wirtschaft im Allgemeinen und unmittelbare Auswirkungen auf das Wachstumspotenzial von bestehenden wie neuen Unternehmen in der Murmetropole.

Sockelzonen als Zielgebiet

Daher werden seitens der städtischen Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung (A15) monetäre Anreize mittels Förderungen geschaffen, um einen vitalen Branchenmix zu erreichen – denn erst eine bunte Vielfalt an Unternehmen macht Reininghaus zu einem attraktiven künftigen Wirtschaftsstandort und Lebensmittelpunkt.
Der Fokus liegt dabei auf Unternehmen, deren Geschäftsmodelle sich an den Leitbegriffen klimafreundlich, nachhaltig und innovativ orientieren und die dies auch überzeugend dokumentieren können. Das Zielgebiet umfasst die Sockelzonen der einzelnen Quartiere im neuen Stadtteil im Grazer Westen, wo verschiedene Mietfördermodelle mit genauen Richtlinien bereitstehen. Die Zielgruppe umfasst Unternehmen mit einer Betriebsgröße von maximal 50 Beschäftigten, wobei hier die Anzahl aller Beschäftigten in allen Betriebsstätten zu zählen sind. Die Regelung der Sockelzone Reininghaus betrifft nicht nur das Erdgeschoss, sondern auch die sogenannten Flex-Zonen (Souterrain, erstes und zweites Obergeschoss).

Hilfe bei Nettomietkosten

Ganz konkret werden die Nettomiet- und nicht die Betriebskosten unterstützt. Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der Nettomietkosten im ersten Jahr, 40 Prozent im zweiten und 20 Prozent im dritten Jahr nach der Antragstellung. Die Obergrenze der Förderung beträgt dabei maximal 10.560 Euro. Es werden monatliche Nettomietkosten pro Quadratmeter bis zu maximal 12 Euro pro Quadratmeter anerkannt.
Damit ergibt sich eine maximale Mietunterstützung von 4.800 Euro im ersten, von 3.840 Euro im zweiten und von 1.920 Euro im dritten Jahr. Die Fördermittel richten sich nach den jährlichen Budgetbeschlüssen der Stadt und es ist keine rückwirkende Förderung möglich.

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