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Was bei einer Delogierung zu beachten ist

Bis man den Wohnungsschlüssel abgeben muss, muss schon viel schief gehen. | Foto: Pixabay
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Delogierungen oder Zwangsräumungen sind ein großer Einschnitt in die Lebenssituation und ein letztes Mittel, wenn ein Mietvertrag nicht mehr erfüllt werden kann.

Eine Zwangsräumung kann nicht vollkommen willkürlich durchgeführt werden, denn um eine Delogierung durchzuführen, braucht es eine begründete Ursache. Die häufigste Ursache einer Zwangsräumung sind dabei Mietschulden, also wenn der Mieter innerhalb einer gewissen Frist die Miete nicht erbringen konnte und auch keine Nachzahlung getätigt hat. Eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter ist zwar rechtlich möglich, liegt aber in dessen Ermessen.  Grundsätzlich gilt jedenfalls, dass sobald ein Verstoß des Mietvertrages vorliegt, es rechtens ist, eine Delogierung anzuordnen.

Delogierung vermeiden

Kommt es zur Delogierung aufgrund von Mietschulden, hat der Mieter normalerweise die Möglichkeit, diese abzuwenden, wenn die Schulden beglichen werden oder der Mieter die Wohnung freiwillig verlässt und der Zwangsräumung somit zuvorkommt. Jedoch ist es auch möglich, einen Aufschub zu beantragen und die Delogierung zu verzögern. Dazu bedarf es einen sogenannten Härtefall, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, wie zum Beispiel eine Krankheit, die es nicht möglich macht, die Wohnung zu räumen. Sollten Zahlungsschwierigkeiten die Ursache der Delogierung sein, kann man sich auch an die Präventionsstellen der Stadt wenden. Diese geben Rat, wie man die Situation möglicherweise noch herumreißen kann, je früher man sich also an sie wendet, desto effektiver kann die Hilfe sein.

Gibt Auskunft: Immobilienexpertin Berit Senger | Foto: wohnraumwerk
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