Keine Fasanenjagd mehr in Thal

Das Schloss Oberthal ist in Privatbesitz und macht schon länger mit seinen Fasanenjagden von sich reden. | Foto: www.rantzau.at
  • Das Schloss Oberthal ist in Privatbesitz und macht schon länger mit seinen Fasanenjagden von sich reden.
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Richtiger Sport oder reine Lust am Schießen? Mit 16. Oktober hat die Fasanenjagd-Saison wieder begonnen. In den vergangenen Jahren kam dabei das Schloss Thal mehrfach in Verruf. Jetzt wurde vom Gericht ein Verbot der Jagd auf dem Privatgrundstück ausgesprochen.

Reine Schießlust

David Richter vom "Verein gegen Tierfabriken VGT", welcher sich gegen die Fasanenjagd einsetzt, erklärt: "In Thal bei Graz ist die Jagd vorerst beendet, nachdem ein Gericht entschieden hat, dass das Aussetzen von 1.500 Tieren zur Jagd illegal ist." Der Verein hatte eine Petition in den Steirischen Landtag eingebracht, die erfolgreich war.
Auch der Berufung des Revierleiters der Eigenjagd von Schloss Oberthal bei Graz wurde diesen September nicht stattgegeben. Die Jagd bleibt untersagt. "Es geht bei der ganzen Sache nicht mehr ums Jagen oder um die Bestandsstützung. Das ist reines Vergnügen", kritisiert Richter. Ähnlich sieht dies auch der zuständige Bezirksjäger Helmut Rosenberger. "Wild aufzuziehen, nur um es dann auszuwildern, das macht man nicht. Das finde ich nicht in Ordnung und bin strikt dagegen", so der Bezirksjäger.

1.500 versus 138

Das Aussetzen von höchstens 135 Vögeln wäre zur Bestandsstützung im betroffenen Jagdrevier in Thal zugelassen. Im vom Gericht untersuchten Zeitraum wurden im Gebiet bei Thal weit über 1.000 Fasane ausgesetzt. "Die Zahl wird leider in ganz Österreich überschritten. Es wird immer von um die 1.000 gesprochen, die wahre Zahl liegt aber eher irgendwo zwischen 8.000 und 27.000", sagt Richter, der im Urteil zwar ein erstes Zeichen sieht, aber dennoch kritisch bleibt. "Heuer wird hier kein Fasanabschuss stattfinden, doch Leute finden immer einen Ausweg, um solche Vorschriften zu umgehen." So bleibt die Verantwortung der Kontrollpflicht seitens der Aufsichtsjäger, Bezirksjägermeister und der zuständigen Behörden in all den Jahren für den VGT fraglich.

Verschärfte Kontrolle

Trotz der neuen gesetzlichen Auflage werden in anderen steirischen Bezirken aber weiterhin Fasane gejagt. „Die Jagdgesetzesreform in der Steiermark war ein Fortschritt, aber sie lässt noch immer Schlupflöcher offen. Das Aussetzen von Zuchtfasanen ist nachweislich nur schädlich für die Ökologie, und es ist offensichtlich, dass es lediglich um den Abschussspaß geht. Die Landesregierung muss sich einen Ruck geben und das Aussetzen vollständig verbieten. Das ist die einzig klare Lösung", fordert VTG-Obmann Martin Balluch.

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