Steuerberatung
Alles über die Größenklassen im Unternehmensgesetzbuch

- Mag. Rein der Rein & Partner Steuerberatung
- Foto: Peklar
- hochgeladen von Nathalie Polz
Aufgrund der hohen Inflationsraten der letzten Jahre sind viele Unternehmen in die nächste Größenklasse im Unternehmensgesetzbuch (UGB) vorgerückt. Dies bringt erhöhte Pflichten im Zusammenhang mit der Erstellung, Prüfung und Offenlegung von Jahresabschlüssen mit sich. Durch die UGB-Schwellenwerte-Verordnung wurden die Schwellenwerte von Bilanzsumme und Umsatzerlöse um 25 bis 27 Prozent angehoben.
HARTBERG. Bei der durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl erfolgte keine Änderung. Die niedrigste Kategorie sind Kleinstkapitalgesellschaften. Zwischen ihnen und den kleinen Kapitalgesellschaften liegen die Schwellenwerte von 450.000 Euro (bisher 350.000 Euro) Bilanzsumme und 900.000 Euro (bisher 700.000 Euro) Umsatzerlöse im Jahr.
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Die nächste Kategorie sind „kleine" Kapitalgesellschaften. Zwischen ihnen und den „mittelgroßen" Kapitalgesellschaften liegen die Schwellenwerte von 6,25 Mio. Euro (bisher 5 Mio. Euro) Bilanzsumme und 12,5 Mio. Euro (bisher 10 Mio. Euro) Umsatzerlöse im Jahr. Weiters gibt es noch die Schwellenwerte zwischen „mittelgroßen" Kapitalgesellschaften und „großen" Kapitalgesellschaften, die bei 25 Mio. Euro (bisher 20 Mio. Euro) Bilanzsumme und 50 Mio. Euro (bisher 40 Mio. Euro) Umsatzerlöse im Jahr liegen. Wenn zwei von drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen über- oder unterschritten werden, treten die Rechtsfolgen der neuen Größenklasse im Folgejahr ein.
Mag. Rein & Partner Steuerberatung
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