Den "letzten Willen" durchsetzen
Notariat Hartberg zu "Erben und Testament"

Mit dem „letzten Willen“ sollten Sie nicht bis zum letzten Moment warten. Wenden Sie sich beizeiten an Ihren Notar.
  • Mit dem „letzten Willen“ sollten Sie nicht bis zum letzten Moment warten. Wenden Sie sich beizeiten an Ihren Notar.
  • hochgeladen von Leonie Stanzel

Ein Testament kann sowohl eigenhändig als auch fremdhändig errichtet werden. Um die Formvorschriften zu erfüllen, muss das eigenhändige Testament mit seinem gesamten Text vom Testamentserrichter selbst von Hand geschrieben und unterschrieben werden. Wird der Text des Testamentes nicht vom Testamentserrichter selbst, sondern von jemand anderem oder z.B per Computer geschrieben, so sind auch Zeugen notwendig.
Es bedarf dreier Personen, die mit den Erben in keinem nahen Verwandtschaftsverhältnis stehen und die diese letztwillige Anordnung unterschreiben. Ein mündliches Testament ist nur in bestimmten Gefahrensituationen unter Beiziehung von zwei Zeugen gültig.

Mit dem „letzten Willen“ sollten Sie nicht bis zum letzten Moment warten. Wenden Sie sich beizeiten an Ihren Notar und gemeinsam können Sie ein Testament erstellen, welches Ihrem Willen entspricht.
Ihre Notarin/Ihr Notar hilft nicht nur, alle Fragen zu beantworten, sondern auch, die richtigen Fragen zu stellen.

Wenden Sie sich jetzt an:
Notariat Hartberg Dr. Christoph Raimann
Michaelig 38, 8230 Hartberg
www.notariat-hartberg.at
Tel.: 03332/62275

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