Christkindlmärkte (Umfrage)
3-G-Bänder, Registrierung und Kontrollen bei Glühwein- und Kiachlständen

Der Bund hat die Winterregeln und die WK-Tirol ein passende Präventionskonzept präsentiert, jetzt geht es um die Details. | Foto: mkillumination
2Bilder
  • Der Bund hat die Winterregeln und die WK-Tirol ein passende Präventionskonzept präsentiert, jetzt geht es um die Details.
  • Foto: mkillumination
  • hochgeladen von Georg Herrmann

INNSBRUCK. Die Winterregeln für einen sicheren Wintertourismus wurden veröffentlicht. Neben Gastronomie, Nachtgastro und Après-Ski, Beherbungsbetriebe sowie Seilbahnen werden auch die Christkindlmärkte einem Regelwerk entsprechend dem 3-Stufen-Plan unterworfen. Die WK-Tirol hat dazu passend ein Präventionskonzept vorgestellt. Je nach Angebot gibt es für die Christkindl- und Adventmärkte verschiedene Auflagen. Die BezirksBlätter Tirol haben die Fakten zusammengefasst.

Regelwerk

"Sicherer Wintertourismus in Österreich – Winterregeln" nennt sich ein elfseitiges Werk, in dem die verschiedenensten Coronabestimmungen rund um den Winter festgehalten werden. Gemeinsam mit den Bundesländern, Experten sowie Städte- und Gemeindebund hat die Bundesregierung einen „3-Stufen-Plan“ – welcher sich vorrangig an der Auslastung der ICU-Kapazitäten1 orientiert – beschlossen. Als Leitprinzip gilt: Für Geimpfte und Genesene wird es kaum noch Einschränkungen geben. Reduzierte Sperrstunden, Kapazitätsbeschränkungen oder Abstandsregelungen sollen nicht wieder eingeführt werden, ausgenommen epidemiologisch erforderliche Sperrstunden und Pausensperrstunden bei Après-Ski.

Werden Sie einen Christkindl- oder Adventmarkt besuchen?

3-Stufen-Plan

Der 3-Stufeplan richtet sich nach folgender Auslastung: Stufe 1: eine Auslastung von 200 Intensivbetten wird erwartet (seit 15.9. befindet sich Österreich auf dieser Stufe). Die Stufe 2 tritt nach Überschreitung von 300 belegten Intensivbetten ein. Die Stufe 3 wird nach der Überschreitung von 400 belegten Intensivbetten erreicht. Die jeweiligen Regelungen bei den einzelnen Stufen sowie das Beispiel Nachtgastronomie und Après-Ski finden Sie am Ende des Beitrages.

Haben Sie Verständnis für die Sicherheitsmaßnahmen bei den Christkindl- und Adventmärkten?

Fakten:

Christkindlmärkte mit Gastro (Bsp.: Innsbruck): Sicherheitsbänder nach 3-G-Regel, Registrierung über QR-Code oder Formular, Kontrollen werden durchgeführt
Christkindlmärkte mit Gastrozonen (Bsp.: St. Johann): 3-G-Regel-Kontrolle und Registrierung in der Gastrozone
Christkindlmärkte ohne Gastro (Bsp. Hall): keine weiteren Auflagen (keine 3-G-Regel-Kontrolle oder Registrierung)

Finden Sie die Regeln für Christkindl- und Adventmärkte mit Glühwein- und Kiachlstand störend?

Präventionskonzept

Nach dem Totalausfall im Vorjahr können heuer unter Einhaltung strenger Auflagen wieder Weihnachts- und Christkindlmärkte in Tirol stattfinden. Obwohl über den Sommer hinweg bereits Märkte erlaubt waren, haben leider einige Gemeinden in Tirol sowie in ganz Österreich aus Unsicherheit immer wieder Absagen erteilt. Um diesen Bedenken zu begegnen und die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, hat das Landesgremium des Tiroler Markt-, Straßen- und Wanderhandels gemeinsam mit der Fachgruppe der Tiroler Gastronomie und der Sparte Handel ein umfassendes Präventionskonzept in Auftrag gegeben, das die Markt-Organisatorinnen und -Organisatoren sowie Standbetreiberinnen und -betreiber bei der Vorbereitung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen unterstützt. Das nun bundesweit einzige, vollständig ausgearbeitete und in Volltext vorliegende Präventionskonzept für diese Branche sorgt dafür, dass Märkte auch in Corona-Zeiten sicher durchgeführt werden können.

Sicherheitsexperte Bernhard Stefan Müller, der Obmann des Tiroler Markt-, Straßen- und Wanderhandels, Ossi Lerch und der stellvertretende Obmann der Tiroler Gastronomie, Michael Grander (v.l.), stellten das Sicherheitskonzept vor. | Foto: WK-Tirol
  • Sicherheitsexperte Bernhard Stefan Müller, der Obmann des Tiroler Markt-, Straßen- und Wanderhandels, Ossi Lerch und der stellvertretende Obmann der Tiroler Gastronomie, Michael Grander (v.l.), stellten das Sicherheitskonzept vor.
  • Foto: WK-Tirol
  • hochgeladen von Georg Herrmann

Individuell adaptierbar

„Wir haben früh genug reagiert und konnten mit Bernhard-Stefan Müller einen Experten in diesem Bereich finden, der auf Grundlage der aktuell vorliegenden Verordnung ein Präventionskonzept erstellt hat. Dieses Konzept soll als Basis für alle Christkindlmärkte in Tirol dienen und kann jederzeit individuell adaptiert werden. Wir fordern vonseiten der beteiligten Gemeinden und Behörden Rückendeckung, damit einer Durchführung der Weihnachts- und Adventmärkte 2021 nichts mehr im Wege steht“, erklärt der Obmann des Tiroler Markt-, Straßen- und Wanderhandels, Ossi Lerch. Der Obmann begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Regelungen für den Wintertourismus gestern endlich veröffentlicht wurden. Darin wurde klar festgehalten, dass Advent- und Weihnachtsmärkte stattfinden können. „Die Option des Zutritts mittels Ausgabe von Bändern ist praxistauglich und organisatorisch zu bewältigen“, betont Lerch. „Tirol hat es damit geschafft, ein Sicherheitskonzept für die Advent- und Christkindlmärkte aufzustellen, welches funktioniert, dabei für die Betreiber aber sowohl finanziell als auch organisatorisch umsetzbar ist und den Besucherinnen und Besuchern höchstmögliche Sicherheit bietet“, betont Sicherheitsexperte Bernhard Stefan Müller. Das Tiroler Konzept basiert auf einer Mischung aus Kontrolle, Fürsorge und Eigenverantwortung. Es bietet als General- Präventionskonzept sowohl großen, urbanen Märkten wie auch kleineren Märkten eine sinnvolle und sichere Handlungsanleitung.

Sicherheit an oberster Stelle

Das Konzept kommt genau zum richtigen Zeitpunkt und ist eine wertvolle Hilfestellung für eine gebeutelte Branche. Gerade in der bevorstehenden Vorweihnachtszeit haben Märkte enorme Bedeutung. Als Besuchermagnet erfüllen sie nicht nur eine wichtige touristische Funktion, sondern bilden auch die Lebensgrundlage tausender heimischer Markthändler und Gastronomen. „Umso wichtiger ist es nun, dass eine gewisse Normalität eintritt, indem Marktfahrer und Marktveranstalter wieder ihren Geschäften nachgehen können“, erklärt Ossi Lerch. „Weihnachtsmärkte sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Regionen. Nach den wirtschaftlich turbulenten Zeiten müssen diese bestmöglich funktionieren. Dabei steht Sicherheit sowohl für Touristen als auch Einheimische an oberster Stelle“, erklärt der stellvertretende Obmann der Tiroler Gastronomie, Michael Grander. „In Innsbruck - und generell in Tirol – besteht vonseiten der politischen Vertreter eine große Bereitschaft, die Christkindlmärkte durchzuführen“, ergänzt Ossi Lerch und ist überzeugt, dass mit dem professionellen Konzept Händlern, Gemeinden und Behörden ein Instrument in die Hand gegeben werden kann, mit dem sich vorweihnachtliche Stimmung und maximale Sicherheit vereinen lassen.

Christkindlmärkte

Stufe 1: Für Advent- und Weihnachtsmärkte als Gelegenheitsmärkte (nicht nur reine Warenmärkte) gelten folgende Regeln (Christkindlmärkte mit Gastro):

  • Gäste müssen beim Betreten des Gelegenheitsmarktes oder davon abgetrennter Areale ein gültiges negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis (3-G-Regel) vorweisen. Zu beachten ist die Verkürzung der Gültigkeitsdauer der Antigen-Tests von 48 auf 24 Stunden.
  • Hinsichtlich der Pflichten der für die Zusammenkunft bzw. den für den Gelegenheitsmarkt Verantwortlichen sollen die Kontrollpflichten nicht überspannt werden. Den Pflichten ist daher insbesondere auch Rechnung getragen, wenn etwa bei Weihnachtsmärkten eine Kontrolle der 3-G-Nachweise anlässlich einer Bänderausgabe bei definierten Kontrollpunkten außerhalb bzw. innerhalb des Marktareals erfolgt und diese Bänder in weiterer Folge stichprobenartig kontrolliert werden. Dies gilt auch für vergleichbare Zusammenkünfte und Kontrollsysteme.
  • Ab einer zu erwartenden Besucherzahl von über 100 Personen besteht eine Anzeigepflicht bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.
  • Ab einer zu erwartenden Besucheranzahl von über 500 Personen hat jeder Gelegenheitsmarkt eine Bewilligung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzuholen.
  • Der Veranstalter eines Gelegenheitsmarktes mit über 100 Personen hat ein Präventions-/Hygienekonzept auszuarbeiten und umzusetzen sowie einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen.

Registrierungspflicht für Besucher von Gelegenheitsmärkten oder davon abgetrennter Areale, sofern nicht nur Waren, Speisen und Getränke zum Verkauf (nicht Verzehr!) angeboten werden:
− Der Veranstalter ist verpflichtet, von Personen, die sich voraussichtlich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort aufhalten, den Vor- und Familiennamen, die Telefonnummer und – wenn vorhanden – E-Mail-Adresse zu registrieren.
− Diese Daten sind mit Datum und Uhrzeit des Betretens des Gelegenheitsmarktes oder eines hiervon abgetrennten Areals und – sofern vorhanden – mit Tischnummern bzw. Bereich des konkreten Aufenthaltes zu versehen.
− Im Falle von Besuchergruppen aus gleichem Haushalt ist die Bekanntgabe der Daten von nur einer volljährigen Person ausreichend.
− Daten sind für die Dauer von 28 Tagen aufzubewahren und danach zu löschen.

Für Gelegenheitsmärkte oder davon abgetrennte Areale, an denen lediglich Waren, Speisen und Getränke zum Verkauf (nicht Verzehr) angeboten werden, gelten folgende Regelungen (Christkindlmärkte ohne Gastro):

  • Der Veranstalter eines Gelegenheitsmarktes mit über 100 Personen hat ein Präventions-/Hygienekonzept auszuarbeiten und umzusetzen sowie einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen.
  • Besucher haben keinen 3-G-Nachweis zu erbringen – es gilt FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.
  • Es besteht keine Registrierungspflicht für Besucher.
  • Ab 1. November haben Mitarbeiter/innen mit Kontakt zu anderen Personen am Arbeitsort ein gültiges negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis (3-G-Regel) vorzuweisen. (Ausnahme: Bis zu zwei physische Kontakte im Freien und unter jeweils 15 Minuten pro Tag)
  • Bis zum 15. November haben Mitarbeiter/innen, die über keinen 3-G-Nachweis verfügen, die Alternative, am Arbeitsort durchgehend eine FFP-2 Maske zu tragen.

Stufe 2
Für Advent- und Weihnachtsmärkte sind Antigen-Tests mit Selbstabnahme („Wohnzimmertests“) als Eintrittsnachweis ab der Stufe 2 nicht mehr zulässig. Diese Regelung tritt sieben Tage nach der Überschreitung der Intensivbettenauslastung von 15 Prozent (300 Betten) in Kraft.

Stufe 3
Für Advent- und Weihnachtsmärkte sind jegliche Arten der Antigen-Tests als Eintrittsnachweis ab der Stufe 3 nicht mehr zulässig. Daher gilt als Eintrittsnachweis nunmehr ein gültiges negatives PCR-Testergebnis, ein Impfnachweis oder ein Genesungsnachweis (3-G-Regel). Diese Regelung tritt sieben Tage nach der Überschreitung der Intensivbettenauslastung von 20 Prozent (400 Betten) in Kraft.
Über die Stufe 3 hinausgehende Maßnahmen – insbesondere Beschränkungen für Ungeimpfte – werden im Gleichklang mit den allgemeinen Maßnahmen erfolgen.

Erfreut

Erfreut zeigt sich Vizebgm. Johannes Anzengruber: „Die neuen Regeln des Bundes für die Advent- und Christkindlmärkte stimmen passgenau mit unseren Vorarbeiten und Abstimmungen überein.“ In die erste Reaktion erklärt Anzengruber: "Die Winterregeln für die Advent- und Christkindlmärkte der heute bekanntgewordenen 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung sind maßgeschneidert für uns in der Tiroler Landeshauptstadt. Sie stimmen nämlich passgenau mit unseren Vorarbeiten und Abstimmungen für die Innsbrucker Advent- und Weihnachtsmärkte, die wir in den letzten Wochen getroffen haben, überein. Alle Vorschläge von uns, vor allem der 3-G-Nachweis und die Einlassbänder, werden in der Bundesverordnung übernommen. Die Betreiber können sofort losstarten, jetzt zahlt sich aus, dass wir schon selbst Vorbereitungen getroffen haben und alle Stakeholder -wie Sicherheitsbehörden, Wirtschaftskammer, Polizei, MÜG, Weihnachtsmarktbetreiber- mittels runden Tisch eingebunden haben.“

Vorreiter

„Wir sind auch Vorreiter für die Südtiroler Märkte. Die Weihnachtsmärkte waren bei unseren südlichen Nachbarn schon mit einer Absage bedroht. Jetzt will man die Weihnachtsmärkte doch durchführen, indem man das Innsbrucker Modell in ganz Südtirol übernimmt“, berichtet der Vizebürgermeister. „Mit diesem Regelwerk können wir optimistisch in die Wintersaison starten. Dass die Weihnachtsmärkte heuer stattfinden können, kann als echter Turbo für den durch die Pandemie noch immer schwer betroffenen Städtetourismus gewertet werden“, zeigt sich der Innsbrucker Tourismusstadtrat optimistisch.

3-StufenPlan Details

Die Corona-Regelungen werden ab sofort abhängig von der Anzahl der mit COVID-19 Patientinnen und Patienten belegten Intensivbetten in den Krankenhäusern festgelegt: Orientierung an der Auslastung der ICU-Kapazitäten (intensive care unit).

Stufe 1: Wird eine Auslastung von 200 Intensivbetten erwartet, treten folgende Maßnahmen in Kraft:

  • Antigen-Tests sind nur mehr 24 Stunden ab Testabnahme gültig
  • Überall wo derzeit ein Mund- und Nasen-Schutz vorgesehen ist (Lebensmitteleinzelhandel einschließlich Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten sowie Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln, Apotheken, Banken, Post, öffentliche Verkehrsmittel) wird eine FFP2-Maske verpflichtend
  • Zusätzlich wird das Tragen einer FFP2-Maske im Handel für ungeimpfte, nicht genesene Personen zur Verpflichtung; für geimpfte und genesene Menschen wird das Tragen einer FFP2-Maske jedoch auch empfohlen! Stichprobenartig wird die Polizei auch Kontrollen durchführen.
  • Die 3-G-Regel gilt bei Zusammenkünften bereits ab 25 Personen (derzeit liegt die Grenze bei 100 Personen)
  • Verschärfung der Kontrolle der geltenden Maßnahmen

Stufe 2: Nach Überschreitung von 300 belegten Intensivbetten, treten folgende Maßnahmen in Kraft:

  • In der Nachtgastronomie sowie ähnlichen Settings sowie bei Zusammenkünften ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen haben nur mehr geimpfte und/oder genesene Personen Zutritt (2-G-Regel)
  • Antigentests mit Selbstabnahme („Wohnzimmertests“) sind nicht mehr für 3-G gültig

Stufe 3:  Nach Überschreitung von 400 belegten Intensivbetten, treten folgende Maßnahmen in Kraft: Es kommt zu einer Ausweitung der Zugangsbeschränkungen. Überall wo die 3-G-Regel gilt, haben nur mehr geimpfte und/oder genesene Personen bzw. Personen, die einen negativen PCR-Test vorweisen können, Zutritt.

Beispiel Nachtgastronomie und Après-Ski

Stufe 1: Für Gastronomiebetriebe, in denen mit einer vermehrten Durchmischung von Gästen zu rechnen ist (wie z.B. Nachtgastronomie und Après-Ski-Lokale) gelten zusätzlich nachfolgende Regeln: − In der Stufe 1 müssen Gäste ein gültiges negatives PCR-Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis (ärztliche Bestätigung oder Absonderungsbescheid) vorweisen. Antikörpernachweis oder Antigentest sind nicht ausreichend.
Stufe 2 bis 3: Für Betriebe der Nachtgastronomie sowie Après-Ski-Lokale wird ab der Stufe 2 die 2-G-Regel (geimpfte und genesene Besucher erhalten Zutritt – Wegfall von Testungen) eingeführt. Diese Regelung tritt ebenso sieben Tage nach der Überschreitung der Intensivbettenauslastung von 15 Prozent (300 Betten) in Kraft. Neben den Ländern und Bezirksverwaltungsbehörden können zukünftig auch Gemeinden strengere Maßnahmen verabschieden, dies betrifft jedoch nur Sperrstunden und Pausensperrstunden im Bereich der Gastronomie bei Après-Ski-Lokalen.

Weitere Nachrichten aus Innsbruck finden Sie hier

Der Bund hat die Winterregeln und die WK-Tirol ein passende Präventionskonzept präsentiert, jetzt geht es um die Details. | Foto: mkillumination
Sicherheitsexperte Bernhard Stefan Müller, der Obmann des Tiroler Markt-, Straßen- und Wanderhandels, Ossi Lerch und der stellvertretende Obmann der Tiroler Gastronomie, Michael Grander (v.l.), stellten das Sicherheitskonzept vor. | Foto: WK-Tirol
Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

2 Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.