"Wir sagen NEIN zu des Silvesterböllern!"
Feuerwerksverbot im Ortsgebiet

Die Stadt erinnert an das bestehende Verbot. | Foto: Alexander Kagan, Unsplash
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Die Stadt erinnert an das bestehende Feuerwerksverbot im Ortsgebiet. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Anzeige und Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro rechnen. Die Stadt Innsbruck hat keine weiteren Ausnahmen vom Feuerwerksverbot – wie laut dem Gesetz möglich – genehmigt.

INNSBRUCK. Um einen sicheren und angenehmen Silvesterabend für Mensch und Tier zu gewährleisten, gilt es einige Regeln zu beachten. Die Stadt Innsbruck macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Feuerwerkskörper ab der Kategorie F2 innerhalb der Stadtgrenze nicht abgefeuert werden dürfen. Feuerwerkskörper dürfen zwar legal vom einschlägigen Fachhandel verkauft werden, ihr Abschuss ist aber laut dem geltenden Pyrotechnikgesetz im Ortsgebiet sowie in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Wohn- und Pflegeheimen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Menschenansammlungen verboten. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Anzeige und Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro rechnen. Die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) überwacht und kontrolliert in Zusammenarbeit mit der Polizei sowohl den Verkauf als auch die geltenden Verboten von Feuerwerkskörpern nach dem Pyrotechnikgesetz. Die Stadt Innsbruck hat keine weiteren Ausnahmen vom Feuerwerksverbot – wie laut dem Gesetz möglich – genehmigt.

„Ich appelliere an die Bevölkerung auf private Feuerwerke innerhalb des Stadtgebietes aus Rücksicht auf ältere Menschen, Tiere und die Umwelt zu verzichten. Kracher und Raketen aller Art erzeugen viel Lärm, verursachen eine immense Verunreinigung der städtischen Park- und Grünanlagen und beeinträchtigen zudem die Luftqualität. Betroffen sind auch die Haus- und Wildtiere, die durch den Krawall zu Silvester extrem verängstigt werden“, stellt Bürgermeister Georg Willi klar.

"Wir sagen NEIN zu den Silvesterböllern!"

Vier Kategorien

Bezüglich der Verbote sollte man wissen, dass Feuerwerkskörper in vier Kategorien unterteilt sind. Kategorie F1 umfasst Wunderkerzen und Tischfeuerwerke, die in Innenräumen gezündet werden dürfen. Kategorie F2 sind etwa Schweizer Kracher, Knallfrösche und Raketen. Diese dürfen von Personen ab 16 Jahren, aber eben nur außerhalb des Ortsgebietes abgefeuert werden. Für die Kategorien F3 und F4 – wirkungsstarke Raketen und Feuerwerksbomben – beträgt das Mindestalter 18 Jahre. Dafür sind zudem spezielle Fachkenntnisse und eine pyrotechnische Bewilligung erforderlich.

Das Zünden von Böllern im Stadtgebiet sorgt immer wieder für Ärger. | Foto: BezirksBlätter Archiv
  • Das Zünden von Böllern im Stadtgebiet sorgt immer wieder für Ärger.
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„Böller und Raketen stellen bei unsachgemäßer Handhabung überdies eine ernsthafte Verletzungsgefahr dar und sollten daher, wenn überhaupt, nur mit größter Vorsicht verwendet werden. Vor allem selbstgebastelte Böller oder die unerlaubte Verwendung durch Kinder verursachen regelmäßig schwere Unfälle“, erklärt Branddirektor Helmut Hager von der Innsbrucker Berufsfeuerwehr.

Neujahr 2022: Zerstörter Tischtenns-Tisch an der Innpromenade im O-Dorf | Foto: BezirksBlätter Archiv
  • Neujahr 2022: Zerstörter Tischtenns-Tisch an der Innpromenade im O-Dorf
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Brandschutz beachten

Die Knallkörper stellen zu Silvester, unabhängig ob Haustiere oder Tiere in der freien Wildbahn, eine große Belastung dar. Deshalb sollte zum Jahreswechsel nicht nur auf die Menschen, sondern auch auf die Flora und Fauna entsprechende Rücksicht genommen werden. Branddirektor Hager macht auf die weiteren Gefahrensituationen aufmerksam: „Fernab des Stadtgebietes muss unbedingt Abstand zum Wald gehalten werden, denn bei Trockenheit besteht erhöhte Brandgefahr. Aber nicht nur ein ausgetrockneter Boden und die Bäume sind leicht entzündbar, auch Vordächer und Balkone können schnell Feuer fangen. Auch wenn die Frauen und Männer der Innsbrucker Feuerwehren an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr für die Sicherheit der Bevölkerung bereitstehen, bitten wir um erhöhte Vorsicht zu Silvester“, so Hager abschließend.

Trotz Verbot sind in der Stadt zum Jahreswechsel die Reste der Feuerwerke sichtbar. | Foto: Daniel Arbes
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