Radweg-Diskussionen
Fuß- und Radwegbrücke in Mühlau, Streit um Emile-Béthouart-Steg.

Emile-Béthouart-Steg und Radwegprojekt Mühlauer Brücke bis zur Eisenbahnbrücke sorgen für politische Diskussionen. | Foto: IKM
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Die Radwege in Innsbruck zählen zu den beliebten Politthemen. Das im Gemeinderat beschlossene Radfahrverbot am Emile-Béthouart-Steg entwickelt sich zum Kompetenzstreit. In Mühlau wird statt dem geplanten Radwegprojekt am Grundstück der Barmherzigen Schwestern eine Rad- und Fußwegbrücke als Alternative vorgeschlagen.

INNSBRUCK. Das Radwegprojekt zwischen der Mühlauer Brücke und der Mühlauer Eisenbahnbrücke führt über ein Grundstück der Barmherzigen Schwestern. Das Projekt, das laut Masterplan Radverkehr 2030, im Jahr 2024 beginnen soll, befindet sich aber weiterhin in der Warteschleife. Der Vertragsentwurf muss nochmals in den Stadtsenat und wird voraussichtlich auch im Gemeinderat behandelt werden. Aufgrund eines sehr alten Vertrages soll der Grundstückbesitzer zur "Aufrechterhaltung der Innarche", somit auch für den Hochwasserschutz die Verantwortung tragen. Statt dem geplanten Radweg schlägt GR Gerald Depaoli eine Fußgänger- und Radbrücke bei der Mühlauer Eisenbahnbrücke vor.

Rad- und Fußwegbrücke

GR Helmut Buchacher wagte im Mai 2020 einen Vorstoß in Sachen Brücke: "Die Mühlauer Eisenbahnbrücke ist denkmalgeschützt. Doch eine Fuß- und Radwegbrücke lässt sich dennoch realisieren." Sein erster Antrag im Jahr 2019 auf einen Anbau bei der Eisenbahnbrücke konnte nicht umgesetzt werden: "Der Stadtsenat kann meinen letztjährigen Antrag, als Anbau an die Mühlauer Eisenbahnbrücke eine Fuß- und Radwegbrücke zu errichten, nicht umsetzen, da diese Brücke denkmalgeschützt ist." Im Rahmen der aktuellen Diskussion rund um den auch im Masterplan Rad 2030 geplanten Radweg zwischen der Mühlauer Brücke und der Eisenbahnbrücke kommt von GR Gerald Depaoli ein neuerlicher Vorstoß. „Das Gerechte Innsbruck hat sich von Beginn an gegen den geplanten Radweg bei der Kettenbrücke ausgesprochen, ganz einfach deshalb, weil die Kosten in keiner Relation zum Nutzen stehen. Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum die Errichtung eines Radweges nur dann möglich sein soll, wenn die Stadt Innsbruck den Barmherzigen Schwestern einen Hochwasserschutz von über 10 Millionen Euro finanziert. Dieser vermeintliche geplante Kuhhandel zwischen Bürgermeister Georg Willi und den Barmherzigen Schwestern stößt daher berechtigt auf massiven Widerstand im Gemeinderat, und wird daher auch so nicht passieren!“, meint Depaoli. „Das Gerechte Innsbruck wird daher bei der Gemeinderatssitzung im Oktober 2023 einen dementsprechenden Prüfantrag über die Errichtung einer Fußgänger-und Radbrücke bei der Mühlauer Eisenbahnbrücke einbringen“, kündigt Gemeinderat Depaoli an.

Das Radwegprojekt ist in der Warteschleife

Kompetenzstreit

Das im Gemeinderat beschlossene Radfahrverbot auf dem Emile-Béthouart-Steg wird von Bgm. Georg Willi nicht umgesetzt. Innsbruck ist laut Bundesverfassungsgesetz eine Statutarstadt, das heißt eine Stadt mit eigenem Statut, dieses wird vom Landesgesetzgeber erlassen. Für Städte mit eigenem Statut ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig, einen Teil dieser Aufgaben übernimmt der Bürgermeister als Bezirkshauptmann. Auf diese Funktion bezieht sich Willi bei seiner ablehnenden Haltung: "Gemäß § 94b Abs. 1 lit. b StVO liegt die Zuständigkeit für die Erlassung von Verordnungen und Bescheiden bei der Bezirksverwaltungsbehörde, d.h. beim Bürgermeister als Bezirkshauptmann. Im gegenständlichen Fall wurde das geltende Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge am 17. Dezember 2015 von der damaligen Bürgermeisterin als Bezirkshauptfrau erlassen. Eine Aufhebung dieses Fahrverbotes für alle Kraftfahrzeuge oder eine Abänderung im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses (dass der Emile-Béthouart-Steg von Fahrrädern nicht mehr befahren werden darf) kann ebenfalls nur durch die Bezirksverwaltungsbehörde (Bürgermeister als Bezirkshauptmann) erfolgen. Dem Gemeinderat der Stadt Innsbruck kommt in diesem Fall keine Verordnungskompetenz zu. Aus stadtrechtlicher Sicht ist festzuhalten, dass dem Gemeinderat betreffend die Erlassung eines Fahrverbotes für Fahrräder am Emile-Béthouart-Steg weder ein Beschluss- noch ein Weisungsrecht zusteht, weil es sich hierbei um keine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches handelt."

Neuerlicher Antrag

Das Gerechte Innsbruck wird einen neuerlichen dringenden Antrag für die Gemeinderatssitzung am 12. Oktober 2023 einbringen, mit dem Bürgermeister Georg Willi vom Gemeinderat konkret beauftragt werden soll, innerhalb von sieben Tagen nach Beschlussfassung an die zuständige Behörde einen schriftlichen Antrag für ein Fahrverbot für Fahrräder am Emile-Béthouart-Steg zu stellen. "Die zuständige Behörde, kann nur aus rechtlichen Gründen diesen Antrag, welcher den Zweck hat, die Verkehrssicherheit der Fußgänger am Emile-Béthouart-Steg zu erhöhen, ablehnen. Eine politisch motivierte Ablehnung des Antrages durch die Behörde ist nicht möglich. Somit stehen die Chancen gut, dass das Fahrverbot für Fahrräder am Emile-Béthouart-Steg doch kommen wird“, meint GR Gerald Depaoli.

Das Radfahrverbot auf dem Emile-Béthouart-Steg wird nicht umgesetzt. | Foto: IKM
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Kritik

Die rechtliche Einschätzung von Bgm. Willi wird scharf kritisiert. „Georg Willi zeigt einmal mehr seine Selbstherrlichkeit, indem er sich weigert, das Fahrverbot für Radfahrerinnen und Radfahrer am Emile-Béthouart-Steg umzusetzen. Dieses Vorgehen zeugt von einem bedenklichen Mangel an Respekt für den demokratischen Prozess“, meint GR Mariella Lutz. "Es ist immer wieder das selbe Muster. Der Bürgermeister schickt ein Email mit einer rechtlichen Beurteilung. Es wird nie gesagt, von wem die Beurteilung stammt, es gibt kein schriftliches Dokument und schon gar keine Unterschrift. Nur Behauptungen Willis. Schon viele Rechtsansichten Willis, die auf diese Art kommuniziert wurden, waren eindeutig falsch. Willi täte gut daran, seine Rechtsmeinungen mit offiziellen Dokumenten der Fachämter glaubwürdig zu untermauern. Andernfalls sind die Beschlüsse des Gemeinderates umzusetzen", erklärt GR Lucas Krackl.

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