Über den Tellerrand
Geimpft und genesen wird zur Selbstverständlichkeit

"Alte" und "neue" Corona-Regeln für en Besuch beim südlichen Nchbarn. | Foto: weihnachtsmaerkte.it
  • "Alte" und "neue" Corona-Regeln für en Besuch beim südlichen Nchbarn.
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INNSBRUCK. Die schnelle Shoppingtour auf den Brenner, die Pizza in Sterzing oder das Wochenende am Gardasee: Mit 6. Dezember setzt Italien auf den Super-Green-Pass. Beim Aufenthalt in Restaurants, Museen, Kinos, Theatern und bei Sportveranstaltungen zählt geimpft oder genesen als Voraussetzung.

Super-Green-Pass

Fast 85 Prozent der italienischen Bürger ab zwölf Jahren sind vollständig geimpft. Für Sanitäter und für Mitarbeiter in Seniorenheimen gilt bereits seit Monaten eine Impfpflicht. Ab dem 15. Dezember wird eine Impfpflicht auch für Lehrer, Sicherheitskräfte und Militärs eingeführt. Zum Nikolaus werden die Regeln für Ungeimpfte weiter verschärft. Neben der Super-Green-Pass-Regelung setzt ab 6.12. Südtirol auf weitere Maßnahmen (die Regelungen gelten bis 15.1.2022):

  • Allgemeine Maskenpflicht im Freien und in geschlossenen Räumen mit Ausnahme der eigenen Wohnung
  • Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel nur mit Green Pass (3G-Bescheinigung)
  • Zugang zu den Beherbergungsbetrieben nur mit Green Pass 

In 20 Regionen mit besonders hohen Inzidenzwerten und niedriger Impfquote gelten nächtliche Ausgangssperren von 20 Uhr bis 5 Uhr. Dort müssen Bars und Restaurants um 18 Uhr schließen. In Hotels dürfen Gäste aber auch danach noch bedient werden. Tanzen in Diskotheken sowie öffentliche Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind verboten.

Wo wird der Super Green Pass in Südtirol benötigt?

  • für die Konsumation von Speisen und Getränken am Tisch und an der Theke in geschlossenen Räumen von Bars und Restaurants
  • für die Teilnahme an Feiern, Unterhaltungs- und Tanzveranstaltungen in Tanzlokalen, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen
  • für den Besuch von Theater-, Konzert- oder Kinoaufführungen
  • für den Zutritt zu Sport-Events, Stadien und Sportanlagen
  • für den Zutritt zu Museen, Kulturstätten und Austellungen
  • für die Teilnahme an Feiern und öffentlichen Zeremonien

Der Super Green Pass wird ausgestellt, wenn einer dieser Punkte zutrifft:

  • 15 Tage nach der ersten Impfdosis
  • Erhalt des kompletten Impfzyklus (gültig für 9 Monate)
  • Erhalt der Auffrischungsimpfung (gültig für 9 Monate)
  • Genesung einer Covid-19-Erkrankung (gültig für 6 Monate)

Kinder unter 12 Jahren benötigen keine Art von Green Pass und auch keinen Test.

Der Brenner im Lockdown

"Demnach sind Auslandsreisen zum Anritt eines Urlaubes alleine oder mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt zulässig. Es gelten die Bestimmungen der körperlichen und psychischen Erholung", hat das Land Kärnten nach Absprache mit dem Bund vor kurzem in einer Aussendung festgehalten. Unzulässig seien aber "Reisen, die genützt werden, um die heimischen Ausgangsregeln zu umgehen". Konkret bedeutet das: Zum Shopping oder für Gastro-Besuche dürfe man nicht ins Ausland fahren, sehr wohl aber zum Spazierengehen. Bei einer Kontrolle durch die Polizei müsste man den Zweck des Auslandsaufenthaltes glaubhaft machen.

Die Regeln auf den Christkindlmärkten

Auf der Webseite weihnachtsmaerkte.it werden die Regeln für den Besuch zusammengefasst: "Damit die Sicherheit Ihres Besuches auf den Original Südtiroler Weihnachtsmärkten gewährleistet ist sowie die Verbreitung des Coronavirus verhindert wird, gelten in diesem Jahr folgende Regeln für alle Besucher und Besucherinnen:"

  • Gültiger Green Pass (ab 12 Jahren). Die Kontrolle desselben erfolgt an den jeweiligen Check-Points bzw. Welcome Gates der einzelnen Christkindlmärkte. Dabei wird den Besuchern ein Armband ausgehändigt, das zur Konsumation oder Einkauf auf dem Christkindlmarkt berechtigt.
  • Chirurgische Maske
  • 1-Meter-Sicherheitsabstand zu anderen Personen

Das Klebearmband ist für den ganzen Tag gültig und erlaubt Ihnen an diesem Tag nicht nur einen, sondern auch die anderen Original Südtiroler Christkindlmärkte (Bozen, Meran, Brixen, Sterzing und Bruneck) zu besuchen. Keinen Green Pass brauchen Menschen, die, ohne etwas zu konsumieren oder zu kaufen, nur durch das Areal des Weihnachtsmarktes gehen möchten. "Zudem weisen wir darauf hin, dass es aufgrund der Covid-19-Situation kurzfristig zu Änderungen im Rahmenprogramm und bei den Öffnungszeiten der Weihnachtsmärkte kommen kann", wird abschließend mitgeteilt.

Die Einreise

Die Einreise nach Italien ist aus allen EU- oder Schengen-Staaten (Länder der LISTE C) mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU (sog. EU-Green Pass) möglich. Es gelten folgende Regelungen:

  • Anmeldepflicht: vor Einreise das digitale Einreiseformular (Digital Passenger Locator Form - dPLF) auszufüllen und den Nachweis über die Anmeldung digital oder in Papierform mit sich zu führen und im Falle von Kontrollen den Ordnungskräften vorzuzeigen. Nur in Ausnahmefällen, d.h. ausschließlich bei technischen Hindernissen, ist es möglich die Eigenerklärung (Eigenerklärung IT, Eigenerklärung DE, Eigenerklärung ENG) in Papierform auszufüllen.
  • Nachweispflicht: Bei Einreise das digitale Covid-Zertifikat der EU (Green Pass) mitführen, aus dem hervorgeht, dass man geimpft, genesen oder getestet ist.

Impfnachweis: Nachweis einer vollständigen Covid-19 Impfung mit einem von der Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) anerkannten Impfstoff. Der Impfzyklus müssen seit mindestens 14 Tage abgeschlossen sein.
Genesenennachweis: Nachweis in den letzten sechs Monaten von einer Covid-19 Infektion genesen zu sein;
Testnachweis: Nachweis eines negativen Antigen- oder PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf;

Kinder unter 6 Jahren sind von der Pflicht, einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorzuweisen, befreit.

Wenn die einreisende Person keinen der genannten Nachweise vorlegt oder die Anmeldepflicht nicht wahrgenommen hat, bestehen nachfolgende Pflichten:

  • ISOLATIONSPFLICHT: sich für einen Zeitraum von 5 Tagen einer Isolation zu unterziehen.
  • COVID-19 TEST: Durchführung eines Abstrichs (Molekular- oder Antigentest), nach Ablauf der 5- tägigen Quarantäne.

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