267 Wohnungen
Leerstand beim gemeinnützigen Wohnbau in Innsbruck

Der Wohnungsleerstand ist in Innsbruck ein Dauerthema. | Foto: Die Lücke
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Für Überraschung sorgte die Beantwortung einer Anfrage der FPÖ zum Thema Wohnungsleerstand. 267 Wohnungen der gemeinnützigen Bauträger stehen seit länger als 6 Monate leer. Bgm. Georg Willi hat in der Diskussion im Gemeinderat eine Überprüfung zugesagt.

INNSBRUCK. Ursprünglich stellte sich Vizebgm. Markus Lassenberger die Frage, ob auch gemeinnützige Bauträger eine Leerstandsabgabe zahlen. Daraus entwickelte sich eine Gemeinderatsanfrage, in der die FPÖ um Aufklärung über den möglichen Wohnungsleerstand bei gemeinnützigen Bauträgern forderte. Die Anzahl an leerstehenden Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern sorgte bei Diskussion über die Anfragebeantwortung im Gemeinderat durchaus für Überraschung. Bgm. Georg Willi will die Situation eingehend prüfen. So stehen 175 Wohnungen sogar seit Jänner 2022, das heißt seit über 1,5 Jahren, leer. „Das ist ein Umstand, den man in Innsbruck so nicht dulden kann“, befindet Vizebgm. Markus Lassenberger, der weiter meint: „Wenn man schon von Privatpersonen verlangt, ihre Wohnungen auf den Markt zu bringen, dann muss das erst recht für gemeinnützige Bauträger gelten, die ja großteils von öffentlicher Hand gefördert werden.“ Lassenberger weiter: „Wir haben in Innsbruck das Problem, dass Menschen keinen leistbaren Wohnraum finden. Diese 267 Wohnungen können zumindest zum Teil Abhilfe schaffen. Es sind nämlich nicht nur 56 mal 2-Zimmer Wohnungen darunter, sondern auch 124 mal 3-Zimmerwohnungen. Das sind genau die Wohnungsgrößen, die die Menschen in Innsbruck am meisten suchen. Und auch für die von der FPÖ mehrmals per Antrag geforderten Notwohnungen wäre sicherlich die ein oder andere Wohnung darunter, die man dafür verwenden könnte. Ich fordere deshalb den grünen Bürgermeister Georg Willi auf, umgehend mit den in der Beantwortung genannten gemeinnützigen Bauträgern in Verbindung zu treten, um diese 267 Wohnungen für den Innsbrucker Wohnungsmarkt zu mobilisieren und den Leerstand abzubauen.“ 

Die Anfrage

In der Einleitung zur Anfrage schreibt die FPÖ: "Laut dem Leerstandsmonitoring der Stadt Innsbruck stehen 3.071 Wohnungen leer. Damit lässt sich eine aktuelle Leerstandsquote in der Landeshauptstadt von 8,7 Prozent errechnen (-0,4 Prozentpunkte zum Jänner 2023). Von den 3.071 leerstehenden Wohnungen steht der größte Teil, nämlich 2.366 Wohnungen bzw. 77 Prozent, seit mindestens einem Jahr leer. 3.071 Wohnungen entsprechen in etwa dem Wohnungsbestand des Stadtteils Saggen. 100 der 776 der im Jahr 2022 finalisierten Wohneinheiten bzw. 12,9 Prozent standen zum Auswertungszeitpunkt seit einem halben Jahr durchgehend leer."

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Anfragebeantwortung

Frage 1: Werden im Leerstandsmonitoring der Stadt Innsbruck Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern erfasst?
Frage1a: Wenn ja, von welchen gemeinnützigen Bauträgern?
Antwort:

  • Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungGmbH (NHT)
  • Tiroler Gemeinnützige Wohnungsbau- und SiedlungsgesmbH (TIGEWOSI)
  • Siedlerbund Innsbruck
  • Volksheim Gemeinnützige Verwaltungsvereinigung reg. Genossenschaft m.b.H.
  • BWS Gemeinnützige allgemeine Bau- und Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, registrierte Genossenschaft m.b.H.
  • Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft Frieden regGenmbH.
  • Tiroler Friedenswerk gemeinnützige Wohnbaugesellschaft m.b.H.
  • Lebenshilfe Tirol Gesellschaft für behinderte Menschen
  • Alpenländische Heimstätte gemeinnützige Wohnungsbau und SiedlungsgmbH.
  • Stadt Innsbruck
  • Republik Österreich
Auch gemeinnützige Wohnbauträger zahlen eine Leerstandsabgabe. | Foto: Bilderbox
  • Auch gemeinnützige Wohnbauträger zahlen eine Leerstandsabgabe.
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Frage 2: Sollten Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern wie z. B. der Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH (NHT) oder Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) erfasst sein, wie viele von diesen Wohnungen stehen zum Stichtag 31.07.2023 leer?
Antwort: 267 Wohnungen. Zu beachten ist, dass davon: 3 x Hausmeisterwohnungen, 1 x aktuelles Bauvorhaben Wohnung Umbau, 1 x aktuelles Bauvorhaben (Wohnungszusammenlegung), 28 x Wohnungen mit dem aktuellen Bauvorhaben – Abbruch, 7 x Wohnungen – Eigentümerin Stadt Innsbruck jedoch betrifft dies den Musterhauspark im Osten (DEZ) der Stadt Innsbruck, insgesamt 40 Wohnungen, inkludiert sind.
Frage 3: Wie lange stehen die unter Frage 2 angeführten Wohnungen bereits leer (anführen von Zeitdauer des Leerstandes)?
Antwort: alle 267 Wohnungen stehen länger als 6 Monate leer.
51 Wohnungen seit Juli 2020
39 Wohnungen seit Jänner 2021
175 Wohnungen seit Jänner 2022
2 Wohnungen seit Jänner 2023
Betroffen sind: 27x 1-Zimmerwohnung, 56x 2-Zimmerwohnung, 124x 3-Zimmerwohnung, 34x 4-Zimmerwohnung, 14x 5-Zimmerwohnung, 8x 6-Zimmerwohnung, 2x 7-Zimmerwohnung, 1x 8-Zimmerwohnung und 1x 10-Zimmerwohnung. Hier inkludiert sind jedoch die o. a. Hausmeisterwohnungen, Musterhauspark usw.
Frage 4: Wird für die allenfalls mindestens 6 Monate leerstehenden Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern eine Leerstandsabgabe durch die Stadt Innsbruck eingehoben?
Antwort: Grundlage für die Erhebung der Leerstandsabgabe ist das Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz (kurz: TFLAG). Dieses sieht keine Ausnahme für gemeinnützige Bauträger vor. Daher ist die Leerstandsabgabe auch von gemeinnützigen Bauträgern zu entrichten. Die Leerstandsabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe: Die Eigentümer eines Leerstandes müssen daher von sich aus Meldung an die Gemeinde machen und die Abgabe selbst bemessen und entrichten, wenn ein Leerstand mindestens 6 Monate lang andauert. Der Leerstand ist dabei immer erst im Folgejahr zu erklären und die Abgabe zu entrichten. Für das Jahr 2023 endet die Frist zur Meldung und Bezahlung der Leerstandsabgabe mit 30.04.2024. Nur wenn diese Frist nicht eingehalten wird, darf die Gemeinde tätig werden und einen Steuerbescheid erlassen.
Frage 4a: Wenn ja, bei wie vielen Wohnungen ist das der Fall?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 4.
Frage 4b: Wenn nein, warum nicht?
Antwort: -
Frage 5: Werden Wohnungen, die der städtischen Vergabe unterliegen, vom Leerstandsmonitoring erfasst?
Antwort: Grundsätzlich können in den 267 Wohnungen auch Wohnungen enthalten sein, die der städtischen Vergabe unterliegen. Diese sind jedoch nicht gesondert ausgewiesen.

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Frage 5a: Wenn ja, wie viele Wohnungen, die der städtischen Vergabe unterliegen, stehen mit Stichtag 31.07.2023 leer?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 5.
Frage 5b: Seit wann stehen diese Wohnungen leer (anführen von Zeitdauer des Leerstandes)?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 5.
Frage 5c: Wie lange ist der durchschnittliche Leerstand dieser Wohnungen?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 5.
Frage 5d: Wie gliedern sich die leerstehenden Wohnungen nach Größe (1-Zimmer, 2- Zimmer usw.)
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 5.
Frage 6: Sollten die unter Frage 5 genannten Wohnungen mindestens 6 Monate leer stehen, wird für diese eine Leerstandsabgabe eingehoben?
Antwort: Ja. Siehe Antwort zu Frage 4.
Frage 6a: Wenn ja, bei wie vielen Wohnungen ist das der Fall?
Antwort: -
Frage 6b: Wenn nein, warum nicht?
Antwort: -

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