Sachverhaltsdarstellung
Misstöne rund um das Haus der Musik

Der Rechnungshofbericht zum Haus der Musik sorgt auch nach der Gemeinderatssitzung für Paukenschläge. | Foto: Stadtblatt
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  • Der Rechnungshofbericht zum Haus der Musik sorgt auch nach der Gemeinderatssitzung für Paukenschläge.
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INNSBRUCK. In der Gemeinderatsitzung vom 16. Juli wurde der Rechnungshofbericht zur Haus der Musik zur Kenntnis genommen. Die politische Diskussion geht aber weiter, Gerald Depaoli vom Gerechten Innsbruck teilt in einem Schreiben an die Gemeinderäte mit, dass er gegen Bürgermeister Georg Willi eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft einbringen wird, u.a. da die Fluchtwege vier Meter zu lange sind.

Fakten zur Prüfung des Rechnungshofes. | Foto: rechnungshof.gv.at
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Rechnungshofbericht

Das Haus der Musik in Innsbruck wurde nicht gemäß den Vorgaben zur Barrierefreiheit errichtet. Das zeigen die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes in ihrem vorgelegten Bericht „Haus der Musik in Innsbruck“ auf. Die prognostizierten Kosten für das Haus der Musik stiegen von 55,64 Millionen Euro auf 61,67 Millionen Euro. Dies entspricht einer Kostensteigerung von 10,8 Prozent. Außerdem kritisiert der Rechnungshof die ausgebliebene Schad- und Störstofferkundung vor dem Abbruch der ehemaligen Stadtsäle, auf deren Areal das Haus der Musik errichtet wurde. Positiv ist: Der Terminplan wurde weitgehend eingehalten. (Der gesamte Bericht des Rechnungshofes kann hier downgeladen werden).

Video der Gemeinderatssitzung vom 16.7.2020, Rechnungshofbericht Haus der Musik

Barrierefreiheit

Das Haus der Musik entsprach hinsichtlich der Barrierefreiheit weder den gesetzlichen Anforderungen noch dem eigens zuvor erstellten Gutachten. Nach Abschluss der Bauarbeiten in den Jahren 2016 bis 2018 stellten Behinderten-Interessenvertretungen Mängel bei der Barrierefreiheit fest. Dennoch erteilte die Stadt Innsbruck im Oktober 2018 die Benützungsbewilligung – und zwar ohne Auflagen zur Barrierefreiheit. Bereits im entsprechenden Ansuchen der IIG KG fehlte die Bestätigung der barrierefreien Gestaltung. Noch während der Prüftätigkeit des Rechnungshofes im Jahr 2019 gab es Mängel bei Handläufen, beim Leitsystem, bei Türen und Beschriftungen. Der Rechnungshof empfahl daher: Die für die Barrierefreiheit noch erforderlichen Maßnahmen zu erheben und rasch umzusetzen. Im Zuge der Prüfung begann die IIG KG mit der Umsetzung dieser Empfehlung.

Qualitätsmängel

Die IIG KG verabsäumte es, wesentliche Qualitätsprüfungen hinsichtlich der Betonqualität vom Auftragnehmer einzufordern und die Gleichwertigkeit der Dämmplatten zu überprüfen. Es fehlte daher der Nachweis, ob der im Haus der Musik eingebaute Beton den normgemäßen Vorgaben entspricht. Dies barg das Risiko von Qualitätsmängeln. Der Rechnungshof empfiehlt der IIG KG eine Überprüfung der Qualität des eingebauten Betons durch eine akkreditierte Prüfanstalt einzufordern.

Vier-Augen-Prinzip

Der Rechnungshof erkannte Schwachstellen bei der Anwendung des Vier-Augen-Prinzips. Beispielsweise beauftragte ein einzelner Mitarbeiter der IIG KG Mehrkosten in der Höhe von knapp einer Million Euro ohne Information des Vorgesetzten.

Politische Kritik

"Die Mängel beinhalten eine fehlende Kostenkontrolle, das Fehlen eines Projekthandbuchs, kein Projektcontrolling, fehlende Baubesprechungsprotokolle über einen Zeitraum von 11 Monaten, keine Vergabe im Rahmen des Bundesvergabegesetz aufgrund des Zeitdrucks, keine Untersuchung von Schadstoffen am Altbestand sowie mangelnde Barrierefreiheit." So fasst Kontrollausschussobmann und ALI Gemeinderat Mesut Onay den Bericht zusammen: „All das zeugt davon, dass die Stadtpolitik gerade bei Prestigeprojetkten in Sachen Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit gerne weggeschaut hat."

Sachverhaltsdarstellung

GR Gerald Depaoli teilt in einem Schreiben an die Gemeinderäte mit, dass er eine Sachverhaltsdarstellung gegen Bürgermeister Georg Willi einbringen wird. Aus dem Schreiben: "Wie ich bereits bei der Gemeinderatssitzung am 16. Juli 2020 in meiner Wortmeldung zum Rechnungshofbericht „Haus der Musik“ angekündigt habe, sieht sich das Gerechte Innsbruck gezwungen gegen Bürgermeister Georg Willi eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft einzubringen. Das Gerechte Innsbruck ist davon überzeugt, der Bürgermeister hätte nach Veröffentlichung des Rechnungshofberichtes „Haus der Musik“ zwingend von Amts wegen eine dementsprechende Sachverhaltsdarstellung einbringen müssen!

Es kann nicht sein, dass der Rechnungshof 47 Mängel im Zuge der Errichtung des Hauses der Musik feststellt, es unter anderem genauso wie beim Neubau der Patscherkofelbahn massive Mängel bei der Vergabe von Aufträgen etc. gab, und der Bürgermeister keinerlei Interesse zeigt, die offensichtlich gesetzeswidrig durchgeführten Auftragsvergaben bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige zu bringen!

Es kann auch nicht sein, dass vor dem Abbruch der alten Stadtsäle die IIG KG nur eine Voruntersuchung zum statischen Risiko beauftragte, und eine laut ÖNORM vorgeschriebene Schad- und Störstofferkundung unterblieb, zumal man davon ausgehen musste, dass aufgrund der Gebäudebeschaffenheit Schad- und Störstoffe enthalten waren, und man bis heute nicht weiß, ob beim Abbruch gefährliche Abfälle wie Asbest oder Teer anfielen und ob diese ordnungsgemäß entsorgt wurden.

Besonders schwerwiegend wiegt die Tatsache, dass, obwohl bereits ein überarbeitetes Brandschutzgutachten vom April 2018 vorlag, dem Endabnahmebericht zum baulichen Brandschutz lediglich das alte Gutachten aus dem Jahr 2015 zugrunde lag, und man die möglichen politischen Gründe und Motive hierfür schon auch von juristischer Seite hinterfragen muss. Es besteht folglich der dringende Verdacht einer möglich strafrechtlichen Gemeingefährdung durch die dafür Verantwortlichen zumal im Rechnungshofbericht eindeutig festgestellt wird, dass die Fluchtwege im Haus der Musik zu lange sind, und es der Staatsanwaltschaft in ihrer strafrechtlichen Beurteilung vermutlich egal sein wird, ob die Fluchtwege vier Meter zu lange, oder 40 Meter etc. zu lange sind. Es kommt nur auf den möglichen Straftatbestand an sich darauf an. Gesetzliche Vorschriften sind auch vom rechtlich verantwortlichen Bürgermeister und Eigentümervertretreter als Verantwortlichen zum Zeitpunkt der Endabnahme einzuhalten.

Aus diesen, aber auch weiteren Gründen ist der Bürgermeister daher aus der Sicht des Gerechten Innsbruck verpflichtet von Amts wegen eine dementsprechende Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft einzubringen, um evtl. offene juristisch bedenkliche Fragen diesbezüglich zumindest abklären zu lassen, auch auf die Gefahr hin, dass schwerwiegende Fehler und mögliche Rechtsverstösse der Vorgängerregierung bzw. amtierenden Stadtgierung etc. durch die unabhängige Justiz festgestellt werden.

Die dementsprechende Sachverhaltsdarstellung gegen den Bürgermeister wird in den kommenden Tagen eingebracht. Weitere Sachververhaltsdarstellungen gegen Unbekannt wegen möglichen Rechtsverstößen im Zuge der Erichtung „Haus der Musik“ behalten wir uns vor."

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