Kriegsbunker aus dem 2. Weltkrieg in Vill
Nach Öffnung keine Munition gefunden

Nach langer Diskussion wurde der Bunker aus dem 2. Weltkrieg auf dem Grundstück in Vill untersucht. | Foto: zeitungsfoto.at
3Bilder
  • Nach langer Diskussion wurde der Bunker aus dem 2. Weltkrieg auf dem Grundstück in Vill untersucht.
  • Foto: zeitungsfoto.at
  • hochgeladen von Georg Herrmann

Besonderer Einsatz für den Entminungsdienst, die Feuerwehr und der Polizei in Vill. Nach der Öffnung der Betonplatte des Bunkers stelle sich heraus, dass keinerlei Munition aus dem 2. Weltkrieg vorhanden ist. Der Bunker ist im Besitz der öffentlich Hand (Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft).

VILL. Eine Villerin hat auf ihrem Acker in Innsbruck-Vill in Tirol eine große Betonplatte, die sich als sehr störend darstellt, wenn sie ihr Feld bearbeiten möchte. Sie vermutet, dass es sich dabei um den oberen Teil eines Kriegsbunkers aus dem 2. Weltkrieg handelt. Die Grundstückbesitzerin möchte dieses Relikt aus vergangenen Tagen unbedingt von ihrem Grundstück entfernen. Da sie aber Sorge hat, dass sich in dem vermuteten Bunker eventuell noch Kriegsrelikte und somit explosives Material befinden könnten, wandte sie sich an das Militärkommando Tirol und fragte nach, wer denn nun für die Beseitigung des Bunkers zuständig sei. Allerdings sah sich das Ministerium für Landesverteidigung dafür nicht zuständig. In der Sendung "Bürgeranwalt" setzte sich Volksanwalt Werner Amon für eine rechtliche Klarstellung ein.

Der Bunker in Vill wurde geöffnet, Munition wurde keine gefunden. | Foto: zeitungsfoto.at
  • Der Bunker in Vill wurde geöffnet, Munition wurde keine gefunden.
  • Foto: zeitungsfoto.at
  • hochgeladen von Georg Herrmann

Bunker aus dem 2. Weltkrieg

Im Studio war ein Sachverständiger für Kampfmittelerkundung zu Gast, der davon ausgeht, dass es sich hierbei um einen Bunker aus dem 2. Weltkrieg handelt. Er habe mittels Kriegsluftbildern recherchiert und dort sehe man, dass es sich sehr wahrscheinlich um eine Flakanlage gehandelt habe und der Bunker als Lager für die Munition der Flakgeschütze gedient habe. Ob tatsächlich noch Munition in dem Bunker ist, könne man erst sagen, wenn man ihn öffnet und nachsieht. Das übliche Prozedere wäre es mit einem Bagger den Eingang zu suchen, den Bunker zu öffnen und dann hineinzusehen.

Volksanwalt Amon erklärte: „Es handelt sich hier wohl um ein Superädifikat, also ein Bauwerk das nicht auf Dauer errichtet worden war, sondern um einen gewissen Zweck zu erfüllen. Mit dem Staatsvertrag, dem 1. Durchführungsgesetz zum Staatsvertrag, sind solche Bauwerke die im Dritten Reich errichtet worden sind, automatisch ins Eigentum der Republik Österreich übergegangen. Das heißt es befindet sich hier ein Bauwerk der Republik Österreich auf fremdem Grund. Damit ist relativ klar, dass für die Abtragung dieser Anlage jedenfalls nicht die Grundstückbesitzerin zuständig ist.“ Der Entminungsdienst des Bundesministeriums für Landesverteidigung müsse sich die Anlage auf jeden Fall zuerst ansehen und ein Gutachten erstellen, so der Volksanwalt weiter. Sollte explosives Material gefunden bzw. vermutet werden, dann müsse man für eine entsprechende Entminung Sorge tragen. „Aus Sicht der Volksanwaltschaft ist die Abtragung oder Teilabtragung des Bunkers dann eindeutig die Aufgabe der Republik Österreich“, so Amon.

Der Volksanwalt half bei der Frage, wie die Untersuchung des Bunkers ablaufen soll. | Foto: zeitungsfoto.at
  • Der Volksanwalt half bei der Frage, wie die Untersuchung des Bunkers ablaufen soll.
  • Foto: zeitungsfoto.at
  • hochgeladen von Georg Herrmann

Entminungsdienst

Das Landesverteidigungsministerium erklärte in seiner Stellungnahme, dass der Entminungsdienst prinzipiell zuständig sei, allerdings erst dann, wenn tatsächlich Kriegsrelikte wie Munition oder Sprengkörper gefunden wurden. Im diskutierten Fall könne man das nicht mit Sicherheit sagen, weshalb die Zuständigkeit des Ministeriums verneint werde. Volksanwalt Amon widersprach dieser Aussage, da man ja zuallererst einmal überhaupt hineinsehen müsse und fügte an: „Ich rate tunlichst davon ab, dass das Frau W. selbst macht. Das sollte man nur Expertinnen und Experten machen lassen. Der Entminungsdienst müsste sich das einmal ansehen.“ Der Sachverständige für Kampfmittelerkundung erklärte sich daraufhin bereit, den Bunker kostenfrei zu sichten, den Eingang zu verorten, zu öffnen und hineinzusehen.

Mehr Beiträge aus Vill auf MeinBezirk.at finden Sie hier

Bunkeröffnung

Die nötige Öffnung wurde vom Entminungsdienst, der Feuerwehr und der Polizei auf dem betroffenen Grundstück durchgeführt. Bei der anschließenden Untersuchung des Bunkers wurden keinerlei Munition gefunden. Der Bunker ist automatisch ins Eigentum der Republik Österreich übergegangen.

Weitere Nachrichten aus Innsbruck finden Sie hier

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.