Stadt stellt Rute ins Fenster
Stadt schränkt das Krampuslaufen zeitlich massiv ein. Bis zu 2.000 Euro Strafe drohen.
Es ist eine Unsitte, die in den vergangenen Jahren immer mehr zum Ärgernis geworden ist. Bereits ab Mitte November treiben Halbstarke unter dem Deckmantel des Brauchtums in einigen Stadtteilen ihr Unwesen. Als "Krampus" verkleidet, prügeln sie vorzugsweise auf junge Mädchen ein, pöbeln Passanten an, demolieren Autos oder werfen mit Sprengmitteln um sich. Etliche Initiativen wurden bislang gesetzt, um diese Umtriebe einzudämmen. So müssen in Innsbruck nicht nur alle "Teufel" registriert sein, sondern auch Nummern tragen. Den gewünschten Erfolg hatten diese Maßnahmen bislang aber nicht – das nervige Treiben in den Abendstunden ging unverändert weiter.
Zeitlich beschränkt
Auf Initiative der "Plattform Hötting-West" beschloss der Gemeinderat vergangenen Donnerstag eine massive Einschränkung des höllischen Treibens. Vertreter der Plattform hatten argumentiert, dass ab "Anfang November unorganisierte Krampusse Eltern, Anrainer und Kinder tyrannisieren". Letztere trauen sich nicht einmal mehr alleine von der Schule nach Hause zu gehen. Damit soll jetzt beinahe Schluss sein. Ab sofort ist das Krampuslaufen nur noch vom 1. bis zum 6. Dezember in der Zeit von 17:00 bis 22:00 Uhr erlaubt.
Hohe Strafen drohen
Wer gegen diese ortspolizeiliche Verordnung verstößt, muss mit Strafen bis zu 2.000 Euro rechnen. Zudem dürfen auch nur noch Ruten aus Reisig verwendet werden. Jede andere Art von Schlagwerkzeug oder gar Pyrotechnik sind verboten. MÜG-Chef Elmar Rizzoli – dessen Beamte sind für die Überwachung der Verordnung zuständig – betont, dass es in den vergangenen Jahren immer wieder Beschwerden (bis zu vier am Tag) gab. Besonders betroffen waren die Stadtteile Hötting-West, Reichenau und O-Dorf.
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