Polit-Ticker I
Bgm. Willi nach Stadtrechtsbruch unter scharfer Kritik
Die Stellungnahme der Gemeindeaufsicht zur Errichtung einer Stabsstelle "Personalmanagement" durch Bgm. Georg Willi ist deutlich. "Diese vorgenommene Zuordnung stand nicht im Einklang mit den angeführten Bestimmungen des Innsbrucker Stadtrechtes 1975." Entsprechend fallen die politischen Reaktionen aus. GR Depaoli erstattet Anzeige wegen Amtsmißbrauch, GR Appler sieht massiven Vertrauensverlust und Vizebgm. Lassenberger erwartet den Rücktritt von Bgm. Willi, GR Plach sieht einen unermesslichen Schaden.
INNSBRUCK. In ihrer Stellungnahme geht die Gemeindeaufsicht blickt die Gemeindeaufsicht ausführlich auf die gültige Rechtslage: Mit Verfügung des Bürgermeisters vom 17. November 2022 wurde mit Wirksamkeit vom 21. November 2022 die Stabsstelle „Personalmanagement“ eingerichtet, welcher folgende Aufgaben zugekommen sind:
- „Angelegenheiten des Dienst-, Besoldungs- und Personalvertretungsrechtes (soweit damit nicht die leitenden Bediensteten befasst sind)
- Erfassung und Aktualisierung der Personaldaten
- Erstellung und Evidenthaltung des Dienstpostenplanes; Bewirtschaftung der einschlägigen Voranschlagsposten
- Personalbeschaffung, Recruiting
- Ausarbeitung von Dienstverträgen und Mitwirkung beim Abschluss von Werkverträgen
- Personalzuweisungen
- Genehmigung von Dienstreisen (soweit damit nicht die Abteilungsleitungen befasst sind)
- Vollzug disziplinärer Maßnahmen
- Ausstellung von Dienst- und Berechtigungsausweisen
- Maßnahmen nach dem Tiroler Bedienstetenschutzgesetz, sofern damit nicht die Sicherheitskommission betraut ist
- Mitwirkung an der Erstellung der personalbezogenen Voranschlagsposten gemeinsam mit der MA IV (primär damit befasst sind Besoldung und Budgeterstellung)
- Administration der Parkberechtigungen für Kraftfahrzeuge von DienstnehmerInnen und MandatarInnen
- Geschäftsstelle des innerbetrieblichen Vorschlagswesens“
Ungeachtet des Umstandes, dass eine Abgrenzung von Aufgaben als „Geschäfte der Verwaltung“, welche gemäß § 38 Abs. 1 Innsbrucker Stadtrecht 1975 zwingend einer Abteilung zuzuordnen sind, und „unterstützenden Tätigkeiten“, welche auch Stabsstellen zugewiesen werden können, mitunter schwierig sein kann, ist im gegenständlichen Fall jedenfalls davon auszugehen, dass wesentliche Kernaufgaben der Personalverwaltung einer Stabsstelle – und somit einer lediglich unterstützenden Organisationseinheit für den Bürgermeister im Sinne der MGO – zugewiesen wurden. § 38 Abs. 1 Innsbrucker Stadtrecht 1975 sieht für derartige Kernaufgaben allerdings ausdrücklich vor, dass diese jedenfalls einer Abteilung zuzuordnen sind.
Diese mit Verfügung des Bürgermeisters vom 17. November 2022 vorgenommene Zuordnung von wesentlichen Kernaufgaben der Personalverwaltung zu einer Stabsstelle des Bürgermeisters stand nicht im Einklang mit den angeführten Bestimmungen des Innsbrucker Stadtrechtes 1975.
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Angemerkt wird, dass mit Verfügung des Bürgermeisters vom 06. Dezember 2022 (mit Wirkung vom 07. Dezember 2022) Anlage I (Geschäftseinteilung) der MGO dahingehend geändert wurde, dass die Stabsstelle „Personalmanagement“ aufgelöst und die Personalagenden – nunmehr wiederum stadtrechtskonform – der Magistratsabteilung I, Personalwesen (Amt), zugeordnet wurden.
Da der Stadtsenat gesetzlich zur Entscheidung über die Enthebung des Magistratsdirektors, der Abteilungsleiter sowie der Amtsvorstände berufen ist, nicht aber der Leitungen von Stabsstellen, hat der Bürgermeister durch die Einsetzung der ehemaligen Amtsvorständin als Stabsstellenleiterin der Stabstelle „Personalmanagement“ dem Stadtsenat die Entscheidung über eine Enthebung derselben als Vorständin des Amtes für Personalwesen letztlich entgegen den Bestimmung des Innsbrucker Stadtrechtes entzogen.
Reaktionen
„Zur Erinnerung: Das Gerechte Innsbruck hat bereits am 21. November 2022, also zu einem Zeitpunkt, wo andere Gemeinderatsfraktionen noch fest davon überzeugt waren, dass Bürgermeister Georg Willi das Personalamt gemäß Innsbrucker Stadtrecht auflösen und statt dessen eine Stabsstelle errichten kann, bereits eine Aufsichtsbeschwerde beim Land Tirol eingebracht. Die Stellungnahme der Aufsichtsbehörde liegt nun vor und belastet Bürgermeister Georg Willi schwer,“ erklärt GR Gerald Depaoli mit.„Die Aufsichtsbehörde bestätigt in ihrer Stellungnahme nicht nur, dass die Auflösung des Personalamtes, wie bereits allgemein bekannt, stadtrechtswidrig erfolgte, sie weist auch darauf hin,dass wesentliche Kernaufgaben der Personalverwaltung jedenfalls einer Abteilung zuzuordnen sind, und nicht, wie von Bürgermeister Georg Willi veranlasst, irgend einer Stabsstelle, welche ihm persönlich unterstellt ist. Die Errichtung der Stabsstelle durch Bürgermeister Georg Willie folgte daher ebenso wie die Auflösung des Personalamtes stadtrechtswidrig. Ebenso kann Bürgermeister Georg Willil lt. Stellungnahme der Aufsichtsbehörde nicht einfach die Magistratsdirektorin, wie er es bei der Auflösung des Personalamtes und der Errichtung einer Stabsstelle getan hat, übergehen. Vielmehr ist es so, dass, soweit nicht anderes ausdrücklich geregelt ist, der Bürgermeister nur auf den inneren Dienst ausschließlich durch Aufsicht und Weisung an den Magistratsdirektor einwirken kann. Das ist nicht passiert.
„Nach Rücksprache mit unserem Rechtsvertreter wird das Gerechte Innsbruck basierend auf der Stellungnahme der Aufsichtsbehörde Anzeige bei der Staatsanwalt gegen Bürgermeister Georg Willi wegen mutmaßlichen Amtsmißbrauch einbringen! Es steht der schwerwiegende Verdacht im Raum, dass Bürgermeister Georg Willi sein Amt mutmaßlich dazu missbrauchte, die Personalamtsleiterin, aus welchen Motiven auch immer, zu schützen! Es kann nicht sein, dass Bürgermeister Georg Willi immer wieder das Innsbrucker Stadtrecht bricht, und selbiges nie Konsequenzen hat,“ kündigt Depaoli an.
Vertrauensverlust
„Die neue Erkenntnis der Aufsichtsbehörde zeigt einmal mehr auf, wie selbstherrlich Georg Willi in der Vergangenheit im Rathaus agiert hat. Ob es Willi gelingt, den von ihm angerichteten Scherbenhaufen in der Verwaltung zu kitten ist mehr als fraglich. Wer solche schweren Rechtsverfehlungen begeht und die Verwaltungsstrukturen aus machtpolitischem Kalkül torpediert, sollte selbst überlegen, ob man weiter das Amt ausüben kann. Der Imageschaden für die Stadt Innsbruck ist enorm und der Vertrauensverlust des Bürgermeisters bei seinem Personal nicht wieder herstellbar“, so GR Christoph Appler.
„Die aktuelle mehrseitige Erkenntnis der Aufsichtsbehörde zeigt aber auch einmal mehr auf, dass das Innsbrucker Stadtrecht dringend einer Reform bedarf, indem es präzisiert werden muss. Nur durch das festgeschriebene Stadtrecht können wir zukünftig solche juristischen Irrwege präventiv ausschließen und die Rechtssicherheit im Magistrat wieder herstellen bzw. stärken“, so Appler abschließen.
Rücktritt
Bestätigt in seiner Haltung fühlt sich Vizebgm. Markus Lassenberger durch die Maßregelung durch das Land Tirol: „Der grüne Chaos-Bürgermeister Willi erlebt ein politisches Waterloo nach dem anderen, wenn erkennt er endlich, dass er der falsche Mann am falschen Platz ist.“ Für Lassenberger ist Willi einfach nicht mehr tragbar: „Er agiert wie Ludwig der Sonnenkönig, absolutistisch und menschenfern, er hinterlässt eine Baustelle nach der anderen, die folglich sein Nachfolger aufräumen muss.“
Für den FPÖ-Vizebürgermeister wäre es angebracht, wenn „Willi sofort seinen Rücktritt anbietet, damit Ruhe einkehrt, und Bürgermeister-Neuwahlen stattfinden können.“ Bis dahin sollte eine Konzentrationsregierung aller Stadtsenatsfraktionen, in welcher jede Fraktion Ressorts innehabe, die Geschäfte lenken.
„Es geht um die prekäre Finanzlage der Stadt, die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Magistrat und um das politische Klima in der Tiroler Landeshauptstadt, welches derzeit katastrophal ist“, erörtert Lassenberger abschließend.
Unermesslichen Schaden
„Meine Rechtsansicht, die ich seit jeher, auch in meiner Funktion als Vorsitzender des gemeinderätlichen Rechtsausschusses vertreten habe, wird von der Gemeindeaufsicht des Landes Tirols zu 100% geteilt“, kommentiert GR Benjamin Plach die Stellungnahme der Gemeindeabteilung des Landes Tirol, die anlässlich einer Aufsichtsbeschwerde ergangen ist. „Das Stadtrecht sieht ausdrücklich vor, dass der Stadtmagistrat in Abteilungen zu gliedern ist und eine Ausgliederung der Verwaltung in sogenannte Stabsstellen rechtswidrig ist. Stabsstellen haben ausschließlich eine beratende Kompetenz für die politische Führung der Stadt, jedoch keinerlei Verwaltungskompetenzen.“, erklärt Plach weiter.
„Als Rechtsausschussvorsitzender werde ich mich bemühen ab dem kommenden Jahr gemeinsam mit den anderen Parteien eine entsprechende Stadtrechtsnovelle zu erarbeiten um entsprechende Klarstellungen direkt im Gesetz zu verankern. Ein Fall wie der aktuelle darf sich nie mehr wiederholen, weder unter Willi noch unter einem anderen Bürgermeister. Ich bin nach wie vor fassungslos was sich Willi da geleistet hat“, ergänzt Plach
und fordert aber gleichzeitig, dass die Zeit für Geschäftsordnungstricks und Machtspielchen vorbei ist: "Diese entbehrliche Posse hat einen unermesslichen Schaden für die gesamte Innsbrucker Stadtpolitik angerichtet, für den die Bürgerinnen und Bürgern in den Zeiten der Teuerungskrise null Verständnis haben. Wir müssen jetzt so schnell als möglich ein wirksames Anti-Teuerungspaket verabschieden, denn vielen Innsbruckerinnen und Innsbruckern steht angesichts der massiven Preissteigerungen das Wasser bereits bis zum Hals!“ schließt Plach.
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