Polit-Ticker
Hundesteuerbescheid als Aufreger
Die Vorschreibung der Hundesteuer sorgt in Innsbruck für Aufregung. In der Begründung des Bescheides ist ein falsches Datum genannt. Dennoch sind die Hundesteuer-Bescheide der Stadt Innsbruck für das Jahr 2024 gültig, und ist die damit korrekt vorgeschriebene Hundesteuer (EUR 124,80 p.a.) vom jeweils Abgabepflichtigen zu bezahlen.
INNSBRUCK. "Dass die Aussendung der Hundesteuer-Bescheide 2024 in den letzten Tagen zu einiger Aufregung geführt hat, wird bedauert. Richtigerweise hätte in diesen Bescheiden in der Begründung der Gemeinderatsbeschluss vom 15. Dezember 2023 genannt werden müssen, in dessen Rahmen die Steuersätze für das Jahr 2024 beschlossen wurden", teilt die Stadt Innsbruck der BezirksBlätter-Redaktion-Innsbruck mit. "Ein unvorhersehbares technisches Gebrechen bei der Datenübertragung führte zu diesem Fehler, der letztlich im Rahmen der Versendung der Bescheide nicht mehr zeitgerecht korrigiert werden konnte. Die Korrektur der Datenbank-Logik bzw. der abschließenden Versendungspraktik wird umgehend veranlasst, damit ein solcher Mangel zukünftig vermieden werden kann."
Dennoch sind die Hundesteuer-Bescheide der Stadt Innsbruck für das Jahr 2024 gültig, und ist die damit korrekt vorgeschriebene Hundesteuer (EUR 124,80 p.a.) vom jeweils Abgabepflichtigen zu bezahlen. Der Mangel in der Begründung wirkt sich nicht weiter auf die Rechtskraft des Bescheides aus. Es ist aber beabsichtigt, eine klärende Information an die abgabenpflichtigen Hundehalter zu übermitteln. (Stadtmagistrat Innsbruck auf Anfrage der BezirksBlätter-Redaktion)
Hundesteuerbescheid
GR Gerald Depaoli ist der Meinung, dass die Hundebesitzer die vorgeschriebene Abgabe nicht bezahlen müssen, solange der Bescheid falsch wäre. „In diesen Tagen wurde und wird den tausenden Hundebesitzern in Innsbruck der Bescheid für die Hundesteuer für das Jahr 2024 übermittelt, und das mit einer nicht rechtsungültigen Begründung, die Vorschreibung erfolgte für den (die) von Ihnen angemeldeten Hund(e). Die Steuersätze für das Jahr 2024 wurden mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 19.11.2020 festgelegt“, teilt GR Gerald Depaoli in einer Aussendung mit. „Tatsächlich wurden die erhöhten Steuersätze für das Jahr 2024 bei der Budgetsitzung im Dezember 2023 ohne dem Gerechten Innsbruck festgelegt, was im Klartext bedeutet, dass die Begründung im Bescheid falsch, und somit der Bescheid auch nicht rechtsgültig ist“, erklärt der Vorsitzende des Kontrollausschusses der Stadt Innsbruck. „Nachdem man nicht ausschließen kann, dass der Bescheid für die Hundesteuer der einzige Bescheid mit rechtsungültiger Begründung ist, fordert das Gerechte Innsbruck eine Prüfung sämtlicher städtischer Gebührenbescheide auf deren Rechtskonformität. Ebenso fordert das Gerechte Innsbruck mit Nachdruck, wie bereits von uns mehrfach im Gemeinderat beantragt, eine zumindest Halbierung der Hundesteuer", so Depaoli abschließend.
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