Stadtpolitik
Keine Neuwahlen bei Ministeramt von Willi

Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi mit seinem Blick auf Innsbruck oder nach Wien? | Foto: BB Tirol
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Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi ist wegen seiner Amtsfülle im medialen Rampenlicht. Das Stadtoberhaupt hat derzeit 23 Zuständigkeiten über und wird bei den voraussichtlichen Koalitionsverhandlungen der türkisen Kurz-ÖVP und der grünen Partei im Verhandlungsteam sitzen.

INNSBRUCK. Georg Willi hat 23 Ressorts aus dem städtischen Verwaltungsbereich über. Darunter Schlüsselressorts wie Personal oder Finanzen und Beteiligungen, wichtige Ressorts wie Stadtplanung, Stadtentwicklung, Wohnungsservice oder Bürgerbeteiligungen sowie Verantwortung bei Medien, Kommunikation und Bürgerservice oder allgemeinen Serviceleistungen. Die Neuverteilung der Aufgaben im Innsbrucker Stadtsenat, der neben dem Bürgermeister aus sechs Stadträten besteht, will Willi nach dem Budgetgemeinderat angehen. Aktuell tragen Franz. X. Gruber, Elisabeht Mayr und Uschi Schwarzl im Stadtsenat ebenfalls eine Ressortverantwortung, sie kommen gemeinsam auf 22 Ressortbereich. Christine Oppitz-Plörer, Rudi Federspiel und Andrea Dengg sind nicht-amtsführende Mitglieder des Stadtsenats.

Mitsprache bei Regierungsbildung in Wien

Dank seiner politischen Erfahrungen um Gemeinderat, Landtag, Nationalrat und jetzt eben als Bürgermeister soll Berufspolitiker Georg Willi bei den Regierungsgesprächen der Grünen und der Kurz-ÖVP in Wien ein gewichtige Rolle spielen. Für den voll ausgelasteten Bürgermeister eine reizvolle Aufgabe. Eine möglichen Schritt in ein Regierungsamt hat Willi bisher mit einem Kopfschütteln verneint. "Er wird damit für die Übernahme eines Ministeramtes nicht zur Verfügung stehen", wird in einem Schreiben vom 7.10. festgehalten. Sollte Georg Willi jedoch seine Meinung ändern, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen Willis Weg nach Wien auf die Landeshauptstadt hätte.

Keine Neuwahlen

Von Seiten der Magistratsdirektion heisst es dazu: "Nach der geltenden Rechtslage ist für den Fall des Ausscheidens des Bürgermeisters aus dem Amt auf die Bestimmungen der Innsbrucker Wahlordnung, LGBl. Nr. 120/2011 i.d.g.F. (IWO), zu verweisen, wonach in diesem Fall keine Neuwahl des Gemeinderates vorgesehen wäre."

Aus der Mitte des Gemeinderates

Des weiteren wird zitiert: "Gem. § 80 Abs.4 IWO. hängt es davon ab, ob die Landesregierung binnen sechs Wochen nach dem vorzeitigen Ausscheiden eines Bürgermeisters aus dem Amt die Neuwahl (des Bürgermeisters) auszuschreiben hat, ob dieser innerhalb von zwei Jahren vor dem frühestmöglichen Neuwahltermin des Gemeinderates (§ 3 Abs. 1 leg.cit.) ausscheidet. In diesem Fall wäre der Bürgermeister vom Gemeinderat aus dessen Mitte zu wählen (vgl. § 85 IWO.).

Politischer Höhepunkt

Für Georg Willi wäre der Schritt in die Regierung sicherlich ein weiterer Höhepunkt in seiner politischen Laufbahn. Im Schreiben der Magistratsdirektion wird zweimal erwähnt, dass Georg Willi seine Bürgermeisterfunktion bis zum Ender Funktionsperiode ausüben möchte. Andererseits ist das politische Leben recht wechselhaft, vor allem da die Kritik an Georg Willi in den letzten Wochen intensiver geworden ist..

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