Polit-Ticker
Kompetenzfrage der Rodung geklärt, Appell wegen Wahlplakate
Die Rodungsarbeiten am Stadtwald auf der Hungerburg sind Sturmschäden des Sommers 2023 und Schneebruch dieses Winters nötig gewesen. Ein Schreiben der Magistratsdirektion gibt Aufschluss. Der Stadt richtet einen Appell an die Parteien bei den Wahlplakaten die Regeln einzuhalten.
INNSBRUCK. Ein Schreiben von Magistratsdirektorin Gabriele Herlitschka bringt Aufklärung in der Rodungsfrage am Stadtwald auf der Hungerburg. "Die ersuchten Rodungsbewilligungen für den Forstweg und das Bauvorhaben wurden vom Amt Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung auf Basis von Sachverständigenstellungnahmen der Fachdienststellen des Magistrats und in Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen erteilt (Ressortzuständigkeit Hr. Bürgermeister)." Auch zu den jetzigen Holzarbeiten wird Stellung genommen: "Die jetzt medial diskutierten Schlägerungen nahe dem Grundstück der Fam. Bex sind Schadholzentnahmen und in geringerem Ausmaß damit notwendig verbundene Nutzholzentnahmen nach den Sturmschäden des Sommers 2023 und Schneebruch dieses Winters.
Dabei handelt es sich um dringend notwendige Arbeiten zur Waldhygiene um Borkenkäferbefall zu verhindern. Diese Schlägerungen haben nichts mit dem Bauvorhaben Bex zu tun und fanden zeitlich zufällig jetzt statt."
Dafür notwendige Bewilligungen (je nach Ausmaß notwendig oder Anmeldung ausreichend) werden von Gremien erteilt, in welchen politische Vertreter nicht stimmberechtigt sind (Bezirksforstinspektion und weitere forstliche Organe).
"Abschließend darf ich noch mitteilen, dass in den befassten Dienststellen (Bau, Stadtplanung, ABGV und Wald und Natur) keine Rodungsanmeldung vom März 2024 zum Bauvorhaben Bex bekannt ist"
, teilt Herlitschka in diesem Schreiben mit. In Zusammenhang mit dem ehemaligen Vizebgm. Johannes Anzengruber wird festgehalten: "dass keine Zuständigkeiten in Zusammenhang mit dem nämlichen Bauansuchen bestanden."
Das Dossier zur Gemeinderatswahl am 14.4. auf MeinBezirk finden Sie hier
Wahlplakate
Zahlreiche Wahlplakate weisen im Innsbrucker Stadtgebiet darauf hin, dass die BürgerInnen am Sonntag, 14. April 2024, von 7.30 bis 16.00 Uhr, ihre Stimmen bei der Gemeinderatswahl und der Wahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin abgeben sollen", teilt die Stadt Innsbruck in einer Aussendung mit.
Viele der Plakate stehen auch im öffentlichen Raum – einige Regeln müssen dabei von den wahlwerbenden Gruppen eingehalten werden. Seitens der Politik wird zugleich die Bevölkerung aufgerufen, die Plakate nicht zu beschmieren, zu beschmutzen oder zu zerstören.
(Verkehrs)Sicherheit geht vor
Besonders in Bezug auf die Verkehrssicherheit werden die wahlwerbenden Gruppen gebeten, ihre Plakate nur an den dafür vorgesehenen Örtlichkeiten anzubringen, und die Verkehrssicherheit nicht zu beeinträchtigen. Sollte dies nicht eingehalten werden, werden die Plakate von der Behörde entfernt. Dies betrifft besonders Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs wie beispielsweise Straßenbeleuchtungen, Verkehrszeichen, Ampeln und Brückengeländer.
Teurer Vandalismus
Immer wieder kommt es vor, dass Wahlplakate mutwillig beschädigt werden – beispielsweise durch Bemalungen oder Zerstörung. Die VertreterInnen des Stadtsenates bitten geschlossen darum, von solchen Vandalenakten Abstand zu nehmen. Neben Gefahren durch beschädigte Plakate bzw. Steher und Befestigungen entstehen dadurch auch hohe Kosten.
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