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Stadtfinanzen und Gemeindeaufsicht zu Bürgermeister

Bürgermeister Georg Willi steht im Mittelpunkt der politischen Diskussionen. | Foto: zeitungsfoto.at
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  • Bürgermeister Georg Willi steht im Mittelpunkt der politischen Diskussionen.
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Die Stadt Innsbruck bilanzierte im Jahr 2022 positiv. der stabile Kurs wurde bestätigt und die Pro-Kopf-Verschuldung ist rückläufig. So der Blick auf die Details zum Rechnungsabschluss 2022 der Stadt. Die Gemeindeaufsicht hat zu den Sonder- und Dienstverträgen eine Stellungnahme abgegeben. 
 
INNSBRUCK. Im Rahmen eines Pressegespräches präsentierten Bürgermeister und Finanzreferent Georg Willi und Innsbrucks Finanzdirektor Martin Rupprechter die Details zum Rechnungsabschluss 2022.

„Der Rechnungsabschluss 2022 zeigt ein durchwegs positives Bild, was sicher auf die gute Einnahmensituation und den sparsamen Umgang bei den Ausgaben zurückzuführen ist. In Hinblick auf den kommenden Jahresabschluss 2023 wird zwar auf eine gemäßigte Situation gehofft, wahrscheinlich wird sich aber ausgabenseitig durch die im Jahr 2023 wesentlich gestiegenen Personalkosten (Lohnabschluss 2023) und den inflationsbedingten Preisanstieg bei den Investitionen – vor allem am Bau und bei den Energieträgern – das Gesamtbild verschlechtern“, betont Bürgermeister Georg Willi.

Einnahmen und Ausgaben

„Als öffentliche Verwaltung handeln wir nach dem Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen sowie der zweckmäßigen Haushaltsführung. Somit sind ausgeglichene Einnahmen und Ausgaben im Rechnungsabschluss immer anzustreben“, erklärt Martin Rupprechter. Insgesamt standen im Jahr 2022 in der operativen Gebarung Einzahlungen von 504,3 Millionen Euro Auszahlungen von 418,2 Millionen Euro gegenüber. Die operativen Einzahlungen, d.h. die operative Gebarung (Abgabenertragsanteil des Bundes, Kommunalsteuer und gemeindeeigene Steuern), Transfers (Zuschüsse des Landes, Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse) sowie die Finanzerträge (Dividenden) lagen um 25,6 Millionen Euro über jenem Wert, der im Voranschlag 2022 prognostiziert wurde.

Präsentation Rechnungsabschluss: Bürgermeister Georg Willi und Finanzdirektor Martin Rupprechter legen die Zahlen auf den Tisch. | Foto: IKM
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Ausgeglichener Haushalt

Den im Voranschlag präliminierten Ausgaben von 452,8 Millionen Euro standen tatsächliche Ausgaben laut Rechnungsabschluss von 418,2 Millionen Euro gegenüber. Die wesentlichen Abweichungen zum Voranschlag sind bei den Verringerungen im Personal- und Sachaufwand sowie bei den verringerten Transfers wie der verschobenen MCI Bauverbotsablöse, der Congress-Messe Abgangsdeckung und dem Gestellungsbetrieb für die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG zu finden. Zusammenfassend erläutert Innsbrucks Finanzdirektor: „Die Landeshauptstadt kann für das Jahr 2022 einen gut ausgeglichenen Haushalt vorweisen, da der Saldo aus der operativen Gebarung mit 86 Millionen Euro ausreicht, um die planmäßigen Tilgungen von Darlehen, die bei 11,6 Millionen Euro lagen, zu decken. Die ‚freie Finanzspitze‘, also wie hoch der finanzielle Spielraum für neue Projekte und Investitionen ist, lag demnach bei 74,4 Millionen Euro: Ein Anstieg um 47,6 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2021.“

Schulden reduziert

Seit 2020 konnte der Schuldenstand der Stadt Innsbruck von 181,5 Millionen auf 164,8 Millionen Euro im Jahr 2022 reduziert werden. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Innsbruckerinnen und Innsbrucker liegt auf Basis des Rechnungsabschlusses von 2022 aktuell bei 1.258 Euro (2021: 1.285 Euro) und damit um 218 Euro unter der tirolweiten Pro-Kopf-Verschuldung.

Vermögen der Stadt

Das Gesamtvermögen der Landeshauptstadt liegt bei rund 2.963 Millionen Euro. Es setzt sich aus ca. 1.433 Millionen Euro Anlagevermögen, rund 1.421 Millionen Euro Vermögen aus Beteiligungen (Unternehmen mit städtischen Beteiligungen) , 74,4 Millionen Euro liquiden Mitteln, 32 Millionen Euro an Forderungen (Kommunalsteuer, Gebrauchsabgabe, Gebühren, Lieferungen und Leistungen) sowie 3,1 Millionen an immateriellen Vermögenswerten (Lizenzen, Software Programme), Vorräten sowie der aktiven Rechnungsabgrenzung (periodenreine Gewinnermittlung – Aufwände/Erträge werden unabhängig von der Zahlung in die Periode gebucht, in der sie realisiert werden; Beispiel Transferzahlungen Gestellungsbetrieb) zusammen.

Investitionen

Insgesamt lag das Investitionsvolumen bei 61,1 Millionen Euro und stieg damit im Vergleich zum Finanzjahr 2021 um rund 9,1 Millionen Euro an. Investiert wurde in Grundstücke (alte Patscherkofel-Talstation, Grundstück im Westen Innsbrucks), Infrastruktur (Sanierung Innbrücke, neue Waldschule), Projekte Grünanlagen und Beteiligungen (IISG – Erhöhung Gesellschafterzuschuss) und bei den Kapitaltransfers (Beteiligungen) in Innsbrucker Verkehrsbetriebe (Investitionszuschuss, Gesellschaftereinlage – Busse, tlw. Dekarbonisierung), Innsbrucker Immobiliengesellschaft (Kindergärten und Volksschulen, klimafitte Bildungseinrichtungen, Sanierung Haydnplatz und Sportbereich Zimmerwiese). Somit wurde im Rahmen der getätigten Investitionen ein hoher Beitrag in die regionale Wertschöpfung erbracht. Weitere Informationen unter www.innsbruck.gv.at/haushaltsplan-und-abschluss 

Aktuelles aus der Stadtpolitik finden Sie im Polit-Ticker der BezirksBlätter

Doppelbudget

Die Innsbrucker Volkspartei blickt in einer Aussendung auf die budgetäre Entwicklung zurück: "Als die Hiobsbotschaft von Georg Willi bei der Erstellung des Doppelhaushalts im Herbst 2021 (Stichwort: „Torten-Budget“) bekannt wurde, traf sie die Mitarbeiter des Rathauses wie ein Schlag. Denn die Grünen hatten in dieser Zeit immer wieder behauptet, dass die Stadt nicht genug Geld habe, um die Gehälter aller Magistratsbediensteten in Zukunft zu bezahlen, es sei denn, man verkaufe ua. einen Teil der städtischen Wohnungen, sonst müssten sogar zahlreiche Kündigungen ausgesprochen werden. In Folge kam es zu einer massiven Verunsicherung im städtischen Personal. Die ÖVP war strikt gegen den Verkauf dieser städtischen Immobilien. Zu diesem Zeitpunkt übernahm Christoph Appler die Budgetkoordination und gemeinsam mit FI und FPÖ wurde ein neues Doppelbudget erstellt."

Familiensilber

„Rückblickend kann man sagen, dass die Forderung der Grünen, das Familiensilber zu verkaufen, ein fataler und irreversibler Fehler für die Stadt Innsbruck und ihre Bürgerinnen und Bürger gewesen wäre. Der präsentierte Rechnungsabschluss 2022 der Stadt Innsbruck zeigt, dass es kein tiefes Finanzloch - wie von den Grünen damals behauptet - gab und gibt, im Gegenteil, der Rechnungsabschluss weist sogar einen satten Überschuss aus. Die freie Finanzspitze beträgt 74,4 Millionen Euro. Der tatsächliche Personalaufwand war um 2,10 Millionen Euro geringer als prognostiziert im VA 2022. Gegen den Widerstand der Grünen hat sich auch die Entscheidung zur Erstellung eines Doppelbudgets im Nachhinein als richtig erwiesen. Das zeigt einmal mehr, dass die Grünen von der Wirtschafts- und Haushaltspolitik überhaupt keine Ahnung haben. Zum Glück sind wir diesem Irrweg der Grünen nicht gefolgt“, zieht der damalige Doppelbudgetkoordinator GR Christoph Appler Bilanz.

Vorwurf zurückgewiesen

Den Vorwurf des Bürgermeisters in der Pressekonferenz, die anderen Fraktionen seien schuld daran, dass die KIP-Mittel des Bundes nicht in ausreichendem Maße von der Stadt abgerufen werden, weist Christoph Appler entschieden zurück:

"Nicht die anderen Fraktionen sind die bösen Bremser, sondern es ist tatsächlich so, dass bei vielen Willi-Projekten in der Vergangenheit die rettende Notbremse gezogen werden musste, weil sie völlig unausgegoren und für den Gemeinderat noch lange nicht beschlussreif waren, wenn man nur an das Projekt Bozner Platz denkt. Es ist das unprofessionelle Projektmanagement von Georg Willi, das die Bundesgelder liegen lässt, nicht die anderen Fraktionen.“

„Obwohl wir derzeit einen Überschuss haben, gibt es keinen Grund, leichtfertig mit dem Geld umzugehen. Ein Großteil des Haushaltsüberschusses ist nämlich schon für die MCI-Grundablöse und für Grundkäufe gebunden. Wir müssen weiter in die Infrastruktur investieren und gleichzeitig sparsam wirtschaften, da die Einnahmen der Stadt in Zukunft nicht mehr so sprudeln werden. Es ist entscheidend, die Schulden der Stadt massiv abzubauen, damit auch künftige Generationen noch Gestaltungsspielraum haben“, fordert Appler eine sparsame Budgetpolitik. 

Gemeindeaufsicht

Bgm. Georg Willi erklärt zur Stellungnahme der Gemeindeaufsicht: "Die Aufsichtsbehörde bestätigt meine Vorgehensweise, indem sie die Meinung vertritt, dass es durchaus üblich und angemessen ist, einen Vertragsbediensteten in Führungsfunktion mittels Sondervertrag nach dem Beamtenschema zu entlohnen sowie die Führungsverantwortung durch eine Zulage abzugelten. Die beiden Kritikpunkte der Aufsichtsbehörde betreffen einerseits die Gewährung einer Überstundenpauschale neben einer Leistungs- bzw. Leiterzulage und andererseits die besoldungsrechtliche Einstufung von Abteilungsleiter:innen, deren Stellvertreter:innen und der Personalamtsleitung nach dem Beamtenschema im Rahmen eines Sondervertrages.

Beide Punkte sind im Magistrat langjährige Praxis und wurden vor meiner so Zeit eingeführt. Ich werde mir diese beiden Punkte aber genau anschauen und mit den Expert:innen im Amt überlegen, wie das zukünftig gehandhabt werden soll und wie sich diese Rechtsmeinung auf bestehende, Großteils bereits vor meiner Zeit abgeschlossene, Dienstverträge auswirkt."

Kritik

“Die Gewährung einer Überstundenpauschale wie auch die 'Sondervertragszulage'für die ehemalige Personalamtsleiterin waren rechtswidrig und für die Aufsichtsbehörde nicht nachvollziehbar, und somit hat die Gemeindeaufsicht Bürgermeister Georg Willi eindeutig und unmissverständlich einen neuerlichen Rechtsbruch nachgewiesen“, hält GR Gerald Depaoli in einer Aussendung fest. In ihrer Stellungnahme hält die Gemeindeaufsicht fest,  dass die Gewährung einer Leistungs- bzw. Leiterzulage (gemeint waroffensichtlich eine  Verwendungszulage nach § 30a GehG in der für Gemeindebeamte geltenden Fassung)  zunächst mit Schreiben des Herrn Bürgermeisters vom 21.11.2022 aberkannt wurde. Durch Dienstanweisung an das Personalamt vom 03.01.2023 wurde der ehemaligen Personalamtsleiterin diese Verwendungszulage mit Wirkung vom 21.11.2022 auch ohne Amtsleiterfunktion als sogenannte „Sondervertragszulage“ wieder zuerkannt. Auch hierüber wurde kein eigener Sondervertrag abgeschlossen. Durch die Gewährung einer Verwendungszulage gelten alle Mehrleistungen in zeitlicher und mengenmäßiger Hinsicht als abgegolten. Schon allein deshalb kommt die ab 07.12.2022 zusätzlich gewährte Überstundenpauschale nicht mehr in Betracht. Weiters hält die Gemeindeaufsicht fest, dass mit Wirkung vom 21.11.2022 eine weitere „Sondervertragszulage“ anstelle der bisherigen  Leiterzulage zuerkannt wurde. Diese Doppelgleisigkeit von mehreren namensgleichen  Zulagen ist für die Aufsichtsbehörde nicht nachvollziehbar."

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