Polit-Ticker
VP-Prüfung der Causa Anzengruber und WKStA-Ermittlungen

Die Tiroler Volkspartei prüft das Vorgehen von Vizebgm. Johannes Anzengruber. | Foto: Von Alpenherold - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=71583207
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  • Die Tiroler Volkspartei prüft das Vorgehen von Vizebgm. Johannes Anzengruber.
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Die Tiroler Volkspartei hat die juristische Prüfung der Verteilaktion von Innsbrucks Vizebürgermeister Johannes Anzengruber in Auftrag gegeben. Kritik an der Einstellung der Ermittlungen der WKStA gegen Bgm. Willi kommt von GR Depaoli.

INNSBRUCK. Nach breiter medialer Berichterstattung rund um eine Verteilaktion von Vorteilskarten durch Innsbrucks Vizebürgermeister Johannes Anzengruber, über die die Partei weder informiert noch eingebunden war, hat die Tiroler Volkspartei eine juristische Prüfung in Auftrag gegeben. Die zentrale Frage lautet dabei, ob es sich bei den Vorteilskarten um eine Spende im Sinne des Parteiengesetzes handelt. „Wir haben in der Tiroler Volkspartei hohe Maßstäbe, sowohl was Transparenz und Kontrolle, als auch was die Integrität all unserer Mandatarinnen und Mandatare betrifft. Um Klarheit darüber zu bekommen, ob es sich bei den Karten um eine Spende handelt, die dem Parteiengesetz unterliegt, habe ich deshalb in meiner Verantwortung als Landesgeschäftsführer eine juristische Prüfung des Sachverhalts bei einem renommierten Rechtsexperten in Auftrag gegeben. Mit Hinweis auf die Dringlichkeit, hoffe ich, dass das Ergebnis in wenigen Tagen vorliegen wird. Darüber hinaus erwarte ich mir von Johannes Anzengruber vollumfängliche Kooperation und Transparenz bei der Klärung aller offenen Fragen“, so VP-Landesgeschäftsführer Sebastian Kolland.

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Kritik an Einstellung der Ermittlungen

„Selbstverständlich ist die Entscheidung der WKStA zu respektieren. Die Einstellung der Ermittlungen der WKStA gegen Bürgermeister Georg Willi ist für das Gerechte Innsbruck aufgrund eingebrachter belastender Beweismittel nicht nachvollziehbar, aber die politischen und moralischen Vorwürfe gegen Bürgermeister Georg Willi bleiben selbstverständlich aufrecht! Faktum ist, Bürgermeister Georg Willi hat in den letzten Jahren mehrfach nachweislich gegen das Innsbrucker Stadtrecht, und somit gegen ein Tiroler Landesgesetz verstoßen, so auch schwerwiegend bei seinem gescheiterten Plan das Personalamt aufzulösen, um seiner ehemaligen Personalamtsleiterin einen neuen Posten zu verschaffen. Die WKStA teilt Georg Willi auch nicht mit, dass er bei den Sonderverträgen alles richtig gemacht hat, sie teilt lt. Medienberichten lediglich mit, dass ihm nur keine gerichtlich strafbare Handlung nachgewiesen werden könne."

Die Ermittlungen der WKStA gegen Bgm. Willi wurden eingestellt. | Foto: Bauer
  • Die Ermittlungen der WKStA gegen Bgm. Willi wurden eingestellt.
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"Interessant dabei ist, dass sich Georg Willi erleichtert zeigt, und er somit zum Ausdruck bringt, dass er sich somit offensichtlich selbst nicht sicher war, ob er mit den Sonderverträgen mit seiner ehemaligen Personalamtsleiterin eine nachweislich gerichtlich strafbare Handlung begangen hat. Ob jemand, der als Bürgermeister schon öfters nachweislich gegen das Innsbrucker Stadtrecht, also gegen ein Tiroler Landesgesetz verstoßen hat, und sich nicht sicher sein konnte, ob er bei den Sonderverträgen mit seiner ehemaligen Personalamtsleiterin keine nachweisbare gerichtlich strafbare Handlung begangen hat, überhaupt noch für das Amt des Bürgermeisters tragbar ist, darüber werden bei der kommenden Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl die Innsbruckerinnen und Innsbrucker urteilen müssen!“, teilt Gemeinderat und Vorsitzender des Kontrollausschusses Gerald Depaoli in einer Stellungnahme zu den Einstellungen der Ermittlungen der WKStA gegen Georg Willi mit.

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